Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags - Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden Amtsblatt Nr. C 258 vom 09/09/2000 S. 0004 - 0004 Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2000/C 258/04) Datum der Annahme des Beschlusses: 4.8.2000 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 281/2000 Titel: The Farm Waste Grant (Nitrate Vulnerable zones) Scheme (Beihilferegelung für die Entsorgung landwirtschaftlicher Abfälle in nitratempfindlichen Gebieten) Zielsetzung:
Förderung von Investitionen in neue bzw. die Verbesserung vorhandener Entsorgungsanlagen für landwirtschaftliche Abfälle Rechtsgrundlage: Agriculture Act 1970, Sections 28 and 29, and SI 1996 No 908 Haushaltsmittel: 800000 GBP (ca. 1,28 Mio. EUR), ab April 2001 angehoben auf 4,5 Mio. GBP (ca. 7,2 Mio. EUR) Beihilfeintensität oder -höhe: 40 % der förderfähigen Ausgaben Laufzeit: Vom Zeitpunkt der Genehmigung bis April 2003 Andere Angaben: Die ursprüngliche Beihilferegelung wurde 1996 genehmigt. Die derzeitige Notifizierung betrifft die Erhöhung des Beihilfegesetzes von 25 % auf 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids