Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags - Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 258 vom 09/09/2000 S. 0004 - 0004 Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2000/C 258/05) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 9.7.1998 Mitgliedstaat: Deutschland (Sachsen-Anhalt) Beihilfe Nr.: N 175/98 Titel: Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen Zielsetzung:
KMU Rechtsgrundlage: Mittelstandsfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Haushaltsmittel: 15 Mio. DEM (7,5 Mio. EUR) Laufzeit: 10 Jahre Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 29.3.2000 Mitgliedstaat: Schweden Beihilfe Nr.: N 639/99 Titel: Fördergebietskarte 2000-2006 (Schweden) Zielsetzung: Regionalentwicklung Beihilfeintensität oder -höhe: Fördergebiet A: 30 % NSÄ Fördergebiet B: Große Unternehmen: 17 % NSÄ KMU: 17 % NSÄ + 10 % BSÄ Laufzeit:
Die Laufzeit der Karte endet am 31.12.2006 Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids