Entschließung des Rates vom 3. Oktober 2000 über die Organisation und Verwaltung des Internet Amtsblatt Nr. C 293 vom 14/10/2000 S. 0003 - 0004 Entschließung des Rates vom 3. Oktober 2000 über die Organisation und Verwaltung des Internet (2000/C 293/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. ERINNERT - an die Schlusserklärung der europäischen Ministerkonferenz von Bonn (6.-8. Juli 1997), in der insbesondere die Schaffung einer "international anerkannten transparenten Verwaltung des Domain-Namen-Systems" mit einer "angemessenen Vertretung Europas" erwähnt wird; - an die gemeinsame Erklärung von EU und USA über den elektronischen Geschäftsverkehr (5.
Dezember 1997), in der insbesondere hervorgehoben wird, dass die Aufgabe des Staates darin besteht, "eindeutige, in sich schlüssige und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen ... und einen angemessenen Schutz der im öffentlichen Interesse liegenden Ziele wie Privatsphäre, Rechte des geistigen Eigentums, Betrugsbekämpfung, Verbraucherschutz und öffentliche Sicherheit sicherzustellen"; - daran, dass eine stärkere Berücksichtigung der staatlichen Politik und die weitere Internationalisierung der Verwaltung der Internet-Adressen und Internet-Domain-Namen wesentliche Ziele für die Europäische Union darstellen; - an die Bedeutung der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs, die eine effiziente und transparente Verwaltung der Ressourcen, die die Internet-Domain-Namen und Internet-Protokoll (IP)-Adressen darstellen, erfordert, insbesondere im Rahmen der Entwicklung der nächsten Generation von Internet-Adressen nach dem IPv6-Standard;
2. BEGRÜSST - die Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 über die Organisation und Verwaltung des Internet; - die von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen dieses Prozesses bereits durchgeführten konzertierten Maßnahmen sowie die aktive Mitwirkung der europäischen Internet-Branche und des europäischen Privatsektors an der Einrichtung der ICANN (Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und Internet-Adressen); - die Tatsache, dass es der Beratungsausschuss der Regierungen (GAC) innerhalb der ICANN ermöglicht hat, die Ziele der staatlichen Politik geltend zu machen, und dass er eine eindeutige und ausgewogene Regelung für die länderspezifischen Domain-Namen oberster Stufe (cc/TLD) festgelegt hat; - die im Rahmen der betroffenen internationalen Organisationen, insbesondere der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), geleisteten Arbeiten;
3. STELLT FEST, - dass in Bezug auf die Verwaltung der Adressen und Domain-Namen eine Reihe bedeutsamer Fortschritte erzielt wurden: Internationalisierung des ICANN-Vorstands, verstärkter Wettbewerb auf der Ebene der Registrierungsstellen, Einrichtung von Streitbeilegungsverfahren für generische Domain-Namen oberster Stufe (g/TLD); - dass sich der Prozess zur Reform der Internet-Verwaltung jedoch noch in einer Übergangsphase befindet, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Ziele, die sich die Europäische Union für die Verwaltung der Domain-Namen gesetzt hat, erreicht sind; - dass mehrere wichtige Fragen derzeit noch einer Lösung bedürfen, insbesondere in Bezug auf - die Art und die Ausgestaltung einer ausgewogenen und angemessenen Aufsicht öffentlicher Stellen über bestimmte Tätigkeiten der ICANN; - die Regeln für die generischen Domain-Namen, insbesondere die Eigentumsrechte für Datenbanken und die Trennung der Tätigkeiten von Registern einerseits und Registrierungsstellen andererseits; - die Rückübertragung der Verantwortung für bestimmte ccTLD an einen anderen Verwalter auf Antrag der betreffenden Regierung; - die Beziehungen zwischen den in der Gemeinschaft bei ihren staatlichen Behörden einerseits und den bei der ICANN andererseits eingerichteten Registern; - die Übertragung der Verwaltung des Stamm-Serversystems vom amerikanischen Handelsministerium an die ICANN, mit geeigneter internationaler Überwachung durch staatliche Stellen; - dass diese Fragen unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der gesamten Völkergemeinschaft und andererseits der Aufgabenstellungen für staatliche Politik insbesondere in den Bereichen Wettbewerb, Schutz personenbezogener Daten und Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums behandelt werden müssen;
4. RUFT dazu AUF, dass - die vom GAC angenommenen Grundsätze angewandt werden; - die WIPO ihre Arbeiten zur Anerkennung der Rechte und zur Nutzung von Namen im Domain-Namen-System fortsetzt. Außerdem wird die WIPO aufgefordert, zur Unterstützung der ccTLD-Verwalter freiwillige Leitlinien für Praktiken und Maßnahmen zur Eindämmung der missbräuchlichen und unlauteren Registrierung geschützter Namen zu erarbeiten und damit zusammenhängende Streitigkeiten beizulegen; - die ITU weiterhin aktiv an den internationalen Diskussionen und Initiativen zur Organisation und Verwaltung des Internet teilnimmt, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Internet-Adressen und -Protokolle;
5. BESCHLIESST, DIE MITGLIEDSTAATEN ZU ERSUCHEN, - sich bei der Ausarbeitung der gemeinsamen europäischen Standpunkte zu dieser Frage in den betreffenden internationalen Gremien abzustimmen und eine echte Internationalisierung der Internet-Verwaltung zu erreichen; - den in der Mitteilung der Kommission genannten politischen Zielen im Rahmen der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Informationsgesellschaft sowie Forschung und Entwicklung gebührend Rechnung zu tragen; - die vom GAC festgelegten Grundsätze für die Verwaltung der Domain-Namen im Einklang mit einzelstaatlichen Bestimmungen umzusetzen;
6. BESCHLIESST, DIE KOMMISSION ZU BEAUFTRAGEN, - auf eine bessere Koordinierung der Politik im Bereich der Internet-Verwaltung hinzuwirken, insbesondere durch Festlegung eines geeigneten Rahmens, mit dem sich die Maßnahmen in diesem Bereich organisieren und strukturieren lassen; - in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten ihre Bemühungen fortzusetzen, um unter Wahrung der Erfordernisse staatlicher Politik und der internationalen Übereinkünfte zu einer echten Internationalisierung der Internet-Verwaltung zu gelangen; - ein europäisches Verbundnetz zu schaffen, in dem für die Verwaltung von Internet-Domain-Namen, -Adressen und -Protokollen relevante wissenschaftliche, technische und juristische Sachverstand gebündelt wird.