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Entschließung des Rates vom 16. November 2000 über die europäische Strategie für die Raumfahrt

CELEX
32000Y1223(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2000-11-16
In force since
2000-11-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 16. November 2000 über die europäische Strategie für die Raumfahrt Amtsblatt Nr. C 371 vom 23/12/2000 S. 0002 - 0003 Entschließung des Rates vom 16. November 2000 über die europäische Strategie für die Raumfahrt (2000/C 371/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - IN ANBETRACHT des Leistungsstands des Raumfahrtsektors in Europa und seines derzeitigen Spitzenniveaus, UNTER HINWEIS AUF die Entschließung des Rates vom 22. Juni 1998 über ein verstärktes Zusammenwirken der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Gemeinschaft(1), die zugleich vom ESA-Rat angenommen wurde, und die Entschließung des Rates vom 2.

Dezember 1999 zur Entwicklung einer kohärenten europäischen Raumfahrtstrategie(2), in der die Kommission ersucht wurde, gemeinsam mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) eine Mitteilung über eine europäische Strategie für die Raumfahrt auszuarbeiten, sowie die ministeriellen Entschließungen des ESA-Rates vom 11. und 12. Mai 1999, IN ANERKENNUNG des positiven Ergebnisses dieses Ersuchens in Form eines einheitlichen Dokuments, das gemeinsam von der Kommission und ESA-Vertretern erstellt wurde und in dem die großen Herausforderungen für den europäischen Raumfahrtsektor beschrieben werden, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Entschließung des ESA-Rates vom 16.

November 2000, UNTER HINWEIS auf die am 18. Mai 2000 angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments über einen kohärenten Ansatz für die Raumfahrt, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Initiative "Global Monitoring for Environment and Security" (GMES), IN ANBETRACHT der derzeitigen Definitionsphase eines auf europäischer Ebene autonomen Satelliten-Funknavigationssystems (Galileo) - BEKRÄFTIGT den strategischen Charakter der Raumfahrt und die Notwendigkeit, ausgehend von den bedeutenden Leistungen der letzten dreißig Jahre eine umfassende Raumfahrtpolitik zu führen, die sich aus den politischen Bestrebungen der Mitgliedstaaten ergibt und den Herausforderungen des europäischen Aufbauwerks gerecht wird, und ERKENNT AN, dass unter diesem Blickwinkel ein nachhaltiges politisches Engagement die Voraussetzung für die Verfolgung einer solchen Politik ist, 1.

ERKENNT AN, dass die Raumfahrtstrategie der Entwicklung der Anwendungen der Satellitensysteme in Bereichen wie Kommunikation, Navigation und Erderkundung durch die europäische Gesellschaft Rechnung tragen muss. IST SICH DARIN EINIG, dass angesichts des wachsenden Bedarfs dieser Gesellschaft, der Erfordernisse der wissenschaftlichen Forschung und der Forderungen des industriellen Wettbewerbs mit der Strategie die in der Kommissionsmitteilung genannten drei Ziele verfolgt werden müssen, nämlich - Stärkung der Basis für Raumfahrtaktivitäten, - Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse, - Nutzung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile.

2. ERKENNT der Rat ZU DIESEM ZWECK AN, welche Rolle die Regierungen, die Europäische Union und die ESA bei der Förderung und der Konsolidierung der mit den Raumfahrtsystemen verbundenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten jeweils spielen und dass Europa über eine technologische Grundlage und entsprechende operationelle Infrastrukturen verfügen muss, die es ihm ermöglichen, sich im weltweiten Wettbewerb an vorderster Stelle zu behaupten, 3. ERKENNT der Rat die grundlegende Notwendigkeit eines gesicherten Zugangs zur Raumfahrt AN und bekräftigt als wichtiges strategisches Ziel für Europa die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Trägerraketen sowie der zugehörigen Infrastrukturen, 4.

STELLT der Rat FEST, dass das in Europa erreichte Niveau der wissenschaftlichen Forschung im Raumfahrtsektor bereits zahlreiche Kooperationen, insbesondere auf transatlantischer Ebene, ermöglicht hat, und SIEHT die Notwendigkeit, die Kohärenz der europäischen Forschungspolitik zu wahren, insbesondere im Rahmen internationaler Kooperationen, sowie die Notwendigkeit, Programme im Bereich der Weltraumwissenschaften aktiv weiterzuverfolgen, die zu einem besseren Verständnis des Universums, des Sonnensystems, unseres Planeten, der Wechselwirkungen mit seiner Umgebung und seines Klimas verhelfen sollen, 5.

NIMMT der Rat die zunehmende Beteiligung des Privatsektors an der Entwicklung und Nutzung von Raumfahrtaktivitäten und die bereits erfolgten Umstrukturierungen in der Industrie ZUR KENNTNIS. ERSUCHT der Rat die Kommission, gemeinsam mit der ESA zu untersuchen, wie die privaten Investitionen im Raumfahrtsektor angeregt werden können, wobei insbesondere die Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gestärkt werden soll; BETONT der Rat, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), den Ausrüstungsherstellern und den Zulieferern im Allgemeinen einzuräumen ist, 6.

UNTERSTREICHT der Rat die strategische Bedeutung, die der Beherrschung der Informationstechnologien zukommt, und FORDERT die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zu prüfen, inwieweit die Gemeinschaftspolitiken einen Rahmen dafür bilden können, dass die Satellitenkommunikationssysteme leichter einen Beitrag zur Informationsgesellschaft leisten können und dass FTE-Projekte in diesem Bereich in Verbindung mit der ESA und den europäischen Betreibern der Anwendungssysteme gefördert werden; 7. STELLT der Rat FEST, welche Bedeutung den Satellitendaten für Umweltmanagement und Raumordnung, den Schutz von Menschenleben bei der Bewältigung der Folgen von Katastrophen, die Risikoüberwachung und die Verbesserung der zivilen Sicherheit zukommt, stellt weiter fest, dass unverzüglich operationelle oder präoperationelle Anwenderdienste entwickelt werden müssen, FÖRDERT die GMES-Initiative zur Überwachung und zum Schutz der Umwelt, wodurch Europa sämtliche Mittel erhalten soll, die zur Analyse und Bewältigung dieser Fragen notwendig sind;

ERSUCHT zu diesem Zweck die Kommission, gemeinsam mit der ESA und den Mitgliedstaaten, den Definitionsrahmen für diese Initiative ausgehend von den Bedürfnissen der Nutzer und der Zivilgesellschaft fertig zu stellen, so dass vor Ende des ersten Halbjahres 2001 konkrete Vorschläge zur Durchführung ausgearbeitet werden können; 8. STELLT der Rat FEST, dass der Realisierung eines Satelliten-Funknavigationssystems erhebliche technologische wie wirtschaftliche Bedeutung zukommt, ERINNERT an die strategische Bedeutung des Galileo-Projekts und die Notwendigkeit, vor dem Ende des Jahres 2000 einen Beschluss über diese Frage zu fassen und die entsprechenden Vorarbeiten zum Abschluss zu bringen;

EMPFIEHLT in diesem Zusammenhang für die Entwicklung dieses Programms die Einrichtung einer einheitlichen und kohärenten Stelle, die unter Klärung der jeweiligen Aufgaben der ESA und der Kommission die Projektleitung übernimmt und gegenüber den Mitgliedstaaten verantwortlich ist. 9. IST der Rat SICH DARIN EINIG, dass zur Erreichung der vorgenannten Ziele und zur Umsetzung einer europäischen Strategie für die Raumfahrt die Kommission und die ESA sich auf einen effizienten Kooperationsrahmen stützen müssen, der es der ESA ermöglicht, als ausführende Organisation für die Entwicklung und Bereitstellung der Raumkomponente und der zugehörigen terrestrischen Komponente zu den Initiativen der Gemeinschaft zu fungieren, und der Union den Zugang zum entsprechenden Fachwissen wie auch zu den durch die ESA koordinierten technischen Zentren sichert.

ZU DIESEM ZWECK 10. ERSUCHT der Rat die Kommission, in Zusammenarbeit mit der ESA so bald wie möglich, spätestens jedoch vor Ende 2000 eine hochrangige gemeinsame Task Force aus Vertretern der Kommission und der ESA einzusetzen. Diese Task Force, deren Zusammensetzung die Einbeziehung der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken in die Raumfahrtstrategie ermöglichen soll, wird zur Aufgabe haben, in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die europäische Raumfahrtstrategie zu vertiefen und Vorschläge für ihre Durchführung zu formulieren. 11. EMPFIEHLT der Rat, dass bei den von der Task Force wahrzunehmenden Aufgaben die Entwicklungen im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Betracht gezogen werden;

12. ERSUCHT der Rat die Kommission dringend, gemeinsam mit der ESA die europäische Strategie für die Raumfahrt unter diesem Blickwinkel zu dynamisieren und am Ende des Jahres 2001 dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union sowie dem Rat der ESA Bericht über die ersten Maßnahmen und die erzielten Fortschritte zu erstatten. (1) ABl. C 224 vom 17.7.1998, S. 1. (2) ABl. C 375 vom 24.12.1999, S. 1.

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