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Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum Stabilitäprogramm Griechenlands für 2000-2004

CELEX
32001A0309(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2001-02-12
In force since
2001-02-12
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum Stabilitäprogramm Griechenlands für 2000-2004 Amtsblatt Nr. C 077 vom 09/03/2001 S. 0001 - 0001 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2000-2004 (2001/C 77/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 12. Februar 2001 prüfte der Rat das erste Stabilitätsprogramm Griechenlands für den Zeitraum 2000-2004. Das Stabilitätsprogramm wurde von der griechischen Regierung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung des Rates vom 19. Juni 2000 über die Einführung der Einheitswährung durch Griechenland am 1. Januar 2001(2) vorgelegt. In dem Stabilitätsprogramm wird ein kräftiges reales BIP-Wachstum projiziert, das sich von 4,1 % im Jahr 2000 auf 5,5 % im Jahr 2004 beschleunigt und auf hohe Investitionsquoten, eine starke Exporttätigkeit und einen beständigen privaten Verbrauch stützt.

Nach Ansicht des Rates sind diese Wachstumserwartungen ehrgeizig und sehr hoch angesetzt. Das Programm enthält ferner ein alternatives Szenario, das ein zwar geringeres, jedoch weiterhin kräftiges reales BIP-Wachstum projiziert und insbesondere auf der Annahme höherer Importölpreise beruht. Auf der Grundlage des makroökonomischen Basisszenarios projiziert das Programm einen gesamtstaatlichen Überschuss von 0,5 % des BIP im Jahr 2001, der auf 2 % des BIP im Jahr 2004 ansteigen soll. Das Programm basiert auf der bisher in den griechischen Konvergenzprogrammen verfolgten Haushaltskonsolidierungsstrategie, die den Schwerpunkt auf die Wahrung hoher Primärüberschüsse legt; hinzu kommt allerdings eine aus den niedrigeren Zinsen und dem rückläufigen öffentlichen Schuldenstand resultierende erhebliche Reduzierung der Zinszahlungen im Verhältnis zum BIP.

Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird voraussichtlich um 20 Prozentpunkte des BIP auf 84,0 % des BIP im Jahr 2004 zurückgehen. Nach Ansicht des Rates lässt die projizierte Haushaltsposition eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit die Defizitschwelle von 3 % des BIP unter normalen Umständen nicht überschritten wird, und entspricht damit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Der Rat begrüßt die Haushaltskonsolidierungsstrategie des Programms, die den Schwerpunkt auf hohe Primärüberschüsse legt und unerlässlich ist, um den noch immer sehr hohen öffentlichen Schuldenstand rasch zu reduzieren und sich auf die künftigen Herausforderungen, insbesondere die mit der Bevölkerungsalterung verbundene Haushaltsbelastung, vorzubereiten.

Allerdings sollte eine derartige Strategie nach Auffassung des Rates in erster Linie auf einer angemessenen Kontrolle des Anstiegs der Primärausgaben durch klare und bindende Vorschriften beruhen, mit dem Ziel, die gegenwärtige Ausgabenquote zu verringern. Der Rat warnt, dass bei dem projizierten kräftigen BIP-Wachstum in Verbindung mit der Verbesserung der monetären Bedingungen die inflationären Spannungen anhalten könnten; nach Ansicht des Rates muss die Gefahr einer Überhitzung der Wirtschaft eingedämmt werden durch den Beitrag einer entschlossenen binnenwirtschaftlichen Politik, insbesondere durch Verfolgung eines straffen finanzpolitischen Kurses, der hauptsächlich auf einer Beschränkung der laufenden Ausgaben sowie moderaten Lohnerhöhungen beruht.

Der Rat stellt fest, dass das Programm eine Reihe von Maßnahmen zur Marktliberalisierung, die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens sowie strukturelle Reformen der Arbeits-, Produkt- und Kapitalmärkte enthält und eine Reform des Sozialversicherungssystems für 2001 angekündigt ist. Der Rat ist jedoch der Auffassung, dass die ehrgeizigen Wachstums- und Beschäftigungsziele des Stabilitätsprogramms sowie die künftigen Herausforderungen eine entschlossenere Haltung bei den Reformbemühungen erfordern; der Rat ermutigt die griechische Regierung, die Umsetzung der notwendigen Reformen zu beschleunigen, insbesondere die Arbeitsmarktreform und die Reform des Sozialversicherungssystems, um das Potential der Wirtschaft zu erhöhen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Bedingungen für ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern.

Der Rat ist der Auffassung, dass das Stabilitätsprogramm mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik im Einklang steht. Der Rat fordert die griechische Regierung auf, ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass das Rentensystem reformiert werden muss, und ersucht sie, bei der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms auf die haushaltspolitischen Folgen der Bevölkerungsalterung einzugehen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. L 167 vom 7.7.2000, S. 19.

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