Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1999/2000 bis 2005/06 Amtsblatt Nr. C 077 vom 09/03/2001 S. 0002 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1999/2000 bis 2005/06 (2001/C 77/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 12. Februar 2001 prüfte der Rat das Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1999/2000 bis 2005/06. Das Programm sieht einen öffentlichen Haushaltsüberschuss von 1,1 % des BIP für 2000/01, einen kleineren Überschuss für 2001/02, einen ausgeglichenen Haushalt für 2002/03 und Defizite von rund 1 % des BIP für die drei folgenden Jahre bis 2005/06 vor. Der Rat hält es für angemessen, dass das Programm den Schwerpunkt auf die Sicherung makroökonomischer Stabilität legt, die von solider Geld- und Finanzpolitik und anhaltenden Strukturreformen unterstützt wird.
Das Programm beruht auf gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten, nach denen das BIP-Wachstum von 3 % im Jahre 2000 auf einen Wert in der Nähe des - auf 21/2 % angesetzten - Trends zurückgeht, was der Rat für eine realistische, wenn nicht gar vorsichtige Prognose hält. Darüber hinaus wird im Programm bei den Projektionen für die öffentlichen Finanzen aus Gründen der Vorsicht ein mutmaßlich niedrigerer Wachstumstrend - nämlich 21/4 % - zugrunde gelegt. Was die Inflation angeht, so erfuellt das Vereinigte Königreich das Konvergenzkriterium weiterhin mit einer gewissen Marge. Der Rat stellt fest, dass der auf der Vorgabe eines Inflationsziels beruhende geldpolitische Rahmen, innerhalb dessen der Bank von England die operationelle Zuständigkeit für Zinsänderungen übertragen wurde, eine wichtige Rolle dabei gespielt hat, niedrige Inflationserwartungen sicherzustellen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Programm zufolge das Inflationsziel des Vereinigten Königreichs bei gleich bleibender Politik während des gesamten Programmzeitraums verwirklicht wird. Das Vereinigte Königreich erfuellt seit einiger Zeit das Konvergenzkriterium bei den langfristigen Zinssätzen. Dies unterstreicht die Glaubwürdigkeit, die die Märkte dem stabilitätsorientierten Rahmen für die makroökonomische Politik des Vereinigten Königreichs zuerkennen. Der Rat stellt fest, dass aus dem Umstand, dass einiges für einen Rückgang der Wechselkursvolatilität spricht, nicht geschlossen werden darf, dass dieser Politikrahmen zu einem stabilen Wechselkurs geführt hat.
Der Rat empfiehlt daher, dass das Vereinigte Königreich diese stabilitätsorientierte Politik fortsetzt, um Wechselkursstabilität zu gewährleisten, die wiederum zu einem stabilen gesamtwirtschaftlichen Umfeld beitragen dürfte. Der gesamtstaatliche Haushalt ist 2000/01, 2001/02 und 2002/03 im Prinzip nahezu ausgeglichen, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes entspricht. Allerdings stellt der Rat fest, dass für die letzten Jahre des Planungszeitraums ein anhaltendes Defizit von 1 % des BIP veranschlagt wird, während in der letzten aktualisierten Fassung für die beiden letzten Jahre lediglich von einem Defizit von rund 1/2 % des BIP ausgegangen wurde.
Dies würde nicht im Einklang mit der Vorgabe eines "in etwa ausgeglichenen Haushaltes oder eines Haushaltsüberschusses" des Stabilitäts- und Wachstumspaktes stehen. Der Rat räumt ein, dass die Defizite in den Projektionen dadurch entstehen, dass von einer sehr vorsichtigen Wachstumstrend-Prognose von 2,25 % im Jahr ausgegangen wird und dass die Investitionen des Staates im Verhältnis zum BIP im Rahmen der Gesamtausgaben steigen. Sollte der Wachstumstrend höher als erwartet liegen, so werden entsprechend den Vorgaben der Grundzüge der Wirtschaftspolitik ehrgeizigere Haushaltsergebnisse erforderlich sein.
In der an das Vereinigte Königreich gerichteten speziellen Empfehlung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik wird dem Vereinigten Königreich geraten, den Anteil Anlageinvestitionen des Staates am BIP erheblich zu erhöhen; zugleich wird aber auch empfohlen, dies bei strikter Kontrolle der Ausgaben des Staates zu tun und somit die bereinigte Haushaltsposition in etwa aufrechtzuerhalten. Deshalb fordert der Rat die Regierung auf, die Lage der öffentlichen Finanzen im Auge zu behalten und bei einer Verschlechterung, die eine Entfernung von den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit sich bringen würde, erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der staatliche Bruttoschuldenstand des Vereinigten Königreichs unter 60 % des BIP bleibt und 2000/01 voraussichtlich auf 40 % sinken wird. Der Rat begrüßt die geplante weitere Senkung der Bruttoschuldenquote auf rund 35 % des BIP bis 2004/05. Der Rat begrüßt die im Programm vorgesehenen Strukturreformen. Er stellt mit Genugtuung fest, dass die Fortschritte bei den Wirtschaftsreformen dazu beitragen dürften, die Produktivität auf den Stand der Wettbewerber zu erhöhen und weitere Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt herbeizuführen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Programm sowohl langfristige Projektionen für die öffentlichen Finanzen als auch eine Darstellung von Politiken bietet, die angewandt werden könnten, um die Folgen der Alterung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken, und er begrüßt die projizierte nachhaltige Lage.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.