Beschluss des Direktors von Europol vom 3. Juli 2000 über die Anpassung der im Anhang des Beschlusses des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 in Bezug auf die Besteuerung genannten Beträge an den Euro sowie der vom Rat beschlossenen Anpassung der Gehälter Amtsblatt Nr. C 065 vom 28/02/2001 S. 0012 - 0013 Beschluss des Direktors von Europol vom 3. Juli 2000 über die Anpassung der im Anhang des Beschlusses des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 in Bezug auf die Besteuerung genannten Beträge an den Euro sowie der vom Rat beschlossenen Anpassung der Gehälter (2001/C 65/04) DER DIREKTOR VON EUROPOL - gestützt auf den Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 16.
November 1999 zur Genehmigung der von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren für die Besteuerung von Gehältern und Bezügen, die an Bedienstete von Europol gezahlt werden, zugunsten von Europol(1), insbesondere auf die Artikel 2 und 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach jenem Beschluss vom 16. November 1999 ist es Sache des Direktors, für die von Europol gezahlten Bezüge und Zulagen unter Anwendung des im Beschluss des Rates vom 2. Dezember 1999(2) festgesetzten Prozentsatzes eine Erhöhung der in Artikel 4 des Anhangs jenes Beschlusses aufgeführten Beträge vorzunehmen. (2) Nach dem Beschluss vom 2.
Dezember 1999 ist es ebenfalls Sache des Direktors, auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro(3) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2866/98(4) die Umrechnung der solchermaßen bestimmten Beträge in Euro vorzunehmen. (3) Der Direktor sollte die Veröffentlichung der so festgesetzten Werte im Amtsblatt sicherstellen - BESCHLIESST: Artikel 1 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme durch den Direktor in Kraft.
Geschehen zu Den Haag, am 3. Juli 2000. Im Namen von Europol Der Direktor J. Storbeck (1) Siehe S. 6 dieses Amtsblatts. (2) ABl. C 364 vom 17.12.1999, S. 1. (3) ABl. L 162 vom 19.6.1997, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2653/98 der Kommission (ABl. L 335 vom 10.12.1998, S. 51). (4) ABl. L 359 vom 31.12.1998, S. 1.