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2001/647/EG: Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern

CELEX
32001D0647
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2001-06-18
In force since
2001-06-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

2001/647/EG: Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern Amtsblatt Nr. L 229 vom 25/08/2001 S. 0005 - 0005 Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (2001/647/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Damit die Vertragsparteien einander Amtshilfe im Zollbereich leisten können, wie im Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern(1) vorgesehen ist, sollte ein zusätzliches Protokoll zu diesem Abkommen vereinbart werden. (2) Zu diesem Zweck wurden Verhandlungen mit der Republik Zypern geführt, die zu einem Abkommen in Form eines Briefwechsels geführt haben, das im Interesse der Gemeinschaft genehmigt werden sollte - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Artikel 3 Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen in Form eines Briefwechsels vorgesehene Notifizierung im Namen der Gemeinschaft vor. Geschehen zu Luxemburg am 18. Juni 2001. Im Namen des Rates Der Präsident M. Winberg (1) ABl. L 133 vom 21.5.1973, S. 1.

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