Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 zur Ernennung der Vorsitzenden und zweier Mitglieder einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Amtsblatt Nr. C 371 vom 28/12/2001 S. 0002 - 0002 Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 zur Ernennung der Vorsitzenden und zweier Mitglieder einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (2001/C 371/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20.
Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke(1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131, in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 7. November 2001 vorgelegten Kandidatenliste - BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Frau Kerstin Margareta SUNDSTRÖM, geboren am 4. Februar 1941 in Längbro (Schweden) wird für den Zeitraum vom 1. März 2002 bis zum 28. Februar 2008 zur Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. (2) Herr Peter Christian DYRBERG, geboren am 16.
Oktober 1962 in Kopenhagen (Dänemark), und Herr Fernando LÓPEZ DE REGO FERNÁNDEZ, geboren am 24. August 1951 in Badajoz (Spanien), werden für eine Amtszeit von fünf Jahren zu Mitgliedern einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Artikel 2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 Absatz 2 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt. Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2001. Im Namen des Rates Der Präsident A. Neyts-Uytterbroeck (1) ABl L 11 vom 14.1.1994, S.
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