Entschliessung des Rates vom 12. Februar 2001 betreffend die Anwendung der einzelstaatlichen Systeme für die Festsetzung der Buchpreise Amtsblatt Nr. C 073 vom 06/03/2001 S. 0005 - 0005 Entschliessung des Rates vom 12. Februar 2001 betreffend die Anwendung der einzelstaatlichen Systeme für die Festsetzung der Buchpreise (2001/C 73/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Gemeinschaft bei ihrer Tätigkeit den kulturellen Aspekten Rechnung tragen muss, um insbesondere die Vielfalt ihrer Kulturen zu wahren und zu fördern, 2. UNTER HINWEIS DARAUF, dass er in seinem Beschluss vom 21.
August 1997 und danach in seiner Entschließung vom 8. Februar 1999, auf die der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 3. und 4. Juni 1999 in Köln verwiesen hat, die doppelte Dimension des Buches, das sowohl Träger kultureller Werte als auch Handelsware ist, sowie die Notwendigkeit einer ausgewogenen Berücksichtigung der kulturellen und wirtschaftlichen Aspekte des Buches anerkannt hat, 3. UNTER HINWEIS DARAUF, dass es jedem Mitgliedstaat freisteht, im Rahmen seiner Politik zugunsten des Buches und der Lektüre ein nationales Buchpreissystem auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage anzuwenden oder auch nicht, 4.
IN ANBETRACHT der Bedeutung, die mehrere Mitgliedstaaten den nationalen Systemen der Buchpreisbindung als Instrument beimessen, mit dem den kulturellen und wirtschaftlichen Besonderheiten des Buches Rechnung getragen und den Lesern der Zugang zu einem möglichst breiten Angebot zu günstigsten Bedingungen ermöglicht werden soll, 5. UNTER HINWEIS AUF die Beschlüsse und Stellungnahmen der Kommission in diesem Bereich, insbesondere auf das Schreiben vom 12. November 1998, das die für Kultur und Wettbewerb zuständigen Mitglieder der Kommission an die mit kulturellen Angelegenheiten betrauten Minister richteten, 6.
IN KENNTNIS der Beratungen des am 29. und 30. September 2000 in Straßburg veranstalteten Kolloquiums über die wirtschaftlichen Gegebenheiten für das Buch im europäischen Kulturraum, die eine Vertiefung der Reflexion über die Einzigartigkeit des Buches, die Entwicklung seiner Verbreitung, die Regulierungsmethoden für den Buchmarkt sowie die Auswirkungen der Digitalisierung auf diesen Wirtschaftszweig ermöglichten, 7. BETONT ERNEUT, dass die homogenen Sprachräume als wichtiges Verbreitungsgebiet der Bücher zu betrachten sind und dem Buchmarkt eine transnationale Dimension verleihen, der Rechnung getragen werden muss, 8.
IST DER ANSICHT, dass die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchsektors verändert, zu einer Ausweitung der Verbreitung des Buches führen, aber auch unter anderem Auswirkungen auf die bestehenden nationalen Preisbindungssysteme haben kann, 9. IST DER ANSICHT, dass unter diesen Umständen bei der Verwirklichung der mit den bestehenden Buchpreisbindungssystemen angestrebten kulturellen Ziele die transnationale Dimension bestimmter Buchmärkte unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts berücksichtigt werden muss - ERSUCHT DIE KOMMISSION, a) bei der Anwendung der Regeln für den Wettbewerb und den freien Warenverkehr dem besonderen kulturellen Wert des Buches und seiner Bedeutung für die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der transnationalen Dimension des Buchmarktes Rechnung zu tragen; b) bei der Prüfung der nationalen Regelungen und Vereinbarungen über die Buchpreisbindung - soweit diese den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten berühren - folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen: - den Risiken, dass Umgehungsmöglichkeiten entwickelt werden, - den Auswirkungen der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs, - den mit Einfuhren zwischen den Ländern, in denen ein Buchpreisbindungssystem angewandt wird, verbundenen Fragen.