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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 19. Juni 2001 zum Schutz von Tieren beim Transport

CELEX
32001G0928(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2001-06-19
In force since
2001-06-19
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 19. Juni 2001 zum Schutz von Tieren beim Transport Amtsblatt Nr. C 273 vom 28/09/2001 S. 0001 - 0001 Entschließung des Rates vom 19. Juni 2001 zum Schutz von Tieren beim Transport (2001/C 273/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: - In der der Schlussakte des Vertrags über die Europäische Union beigefügten Erklärung Nr. 24 werden die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten ersucht, bei der Ausarbeitung und Durchführung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften insbesondere im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen. - Der Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Erfahrungen, die von den Mitgliedstaaten seit der Umsetzung der Richtlinie 95/29/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport gesammelt wurden, hat Mängel bei der Anwendung der Bestimmungen der genannten Richtlinie aufgezeigt; dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der Fahrtzeiten und der Ladedichten sowie um die unzureichende Versorgung und die brutale Behandlung von Tieren hauptsächlich bei langen Fahrten. - Die verschiedenen Krisensituationen, mit denen die Union in den letzten Jahren im Bereich Tiergesundheit konfrontiert war (insbesondere klassische Schweinepest in den Niederlanden, 97/98, und vor kurzem Maul- und Klauenseuche), sind durch zahlreiche Lebendviehtransporte, sowohl innerhalb der von den Seuchen befallenen Mitgliedstaaten als auch zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten, verschärft worden. - Zwischenstopps an den Aufenthaltsorten im Sinne der Richtlinie 95/29/EG des Rates, mit denen der Tiertransport über weite Entfernungen ermöglicht werden soll, können zur Verbreitung bestimmter ansteckender Krankheiten (wie insbesondere der Maul- und Klauenseuche und der klassischen Schweinepest) beitragen. - Die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen und die Konzentration und Intensivierung der Tiererzeugung in einigen Gebieten der Mitgliedstaaten sowie die Rationalisierung in den Schlachtbetrieben und den Verarbeitungsbetrieben für tierische Erzeugnisse haben dazu geführt, dass die Tiertransporte innerhalb der Mitgliedstaaten und im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erheblich zugenommen haben - IST DER AUFFASSUNG, DASS - die Mitgliedstaaten und die Kommission dafür sorgen müssen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften wirksam angewandt werden und eine strenge Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet ist; - in naher Zukunft neue Initiativen zur Verbesserung des Schutzes und der artgerechten Behandlung der Tiere wie auch zur Verhinderung des Ausbruchs und der Ausbreitung von Tierseuchen ins Auge gefasst werden müssen; - für die nach wie vor unerlässlichen Transporte im Interesse einer artgerechten Tierbehandlung und zum Schutz der Gesundheit der Tiere während und nach dem Transport strengere Vorschriften eingeführt werden müssen, um den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen;

BITTET die Kommission, ihm baldmöglichst Folgendes zu unterbreiten: - geeignete Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele, die den Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie 95/29/EG Rechnung tragen; - einen Tiergesundheits- und Tierschutzbericht über a) Fragen im Zusammenhang mit dem Transport von lebenden Tieren auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen, b) die wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Änderungen für die Europäische Union insgesamt oder für Regionen der Europäischen Union.

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