Entschließung des Rates vom 13. November 2001 über den Start der Anfangsphase der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) Amtsblatt Nr. C 350 vom 11/12/2001 S. 0004 - 0004 Entschließung des Rates vom 13. November 2001 über den Start der Anfangsphase der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) (2001/C 350/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in Anbetracht des von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, einschließlich der Mitgliedstaaten, der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der verschiedenen Nutzergruppen, erstellten Entwurfs eines Aktionsplans - (1) ERSUCHT die Kommission DRINGEND in enger Abstimmung mit der ESA, die Anfangsphase der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) unter Berücksichtigung der verschiedenen möglichen Beiträge der Interessengruppen einzuleiten;
(2) ERSUCHT die Kommission, in enger Abstimmung mit der ESA auf der Grundlage des vorhandenen Potenzials und der bestehenden Infrastruktur (zu Lande, in der Luft, auf See und im Weltraum) Pilotprojekte zu starten, die den Vorstellungen der Nutzer entsprechen und die sich auf die vorläufige Liste möglicher prioritärer Themen, wie sie im Aktionsplan dargestellt sind, stützen; ERINNERT in diesem Zusammenhang an die Entschließung des Rates vom 16. November 2000 über die europäische Strategie für die Raumfahrt(1), in der er sich darin einig war, dass die Kommission und die ESA versuchen sollten, einen effizienten Kooperationsrahmen zu schaffen;
(3) HEBT die Bedeutung der Anfangsphase bei der Vorbereitung der nächsten Phase der GMES HERVOR, deren Ziel es ist, bis 2008 auf der Grundlage einer soliden Kosten-Nutzen-Analyse eine operative und autonome europäische Kapazität für die globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung aufzubauen, wobei jegliche Überschneidung mit den Arbeiten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführten Tätigkeiten zu vermeiden ist; (4) FORDERT die Kommission AUF, dazu beizutragen, dass die GMES auf den Nutzerbedarf ausgerichtet wird, indem sie eine detaillierte Evaluierung ihres eigenen Bedarf an GMES-Diensten durchführt und eine angemessene Beteiligung an entsprechenden Projekten und deren Finanzierung gewährleistet;
(5) FORDERT die Kommission deshalb AUF, dem Europäischen Parlament und dem Rat am Ende der Anfangsphase (2001-2003) über die Definition des Systems Bericht zu erstatten, und zwar im Hinblick auf die Bedürfnisse der Nutzer, die erwarteten Dienstleistungen, die mögliche Unterstützung für die verschiedenen Gemeinschaftspolitiken, die Ergebnisse der Pilotdienste, den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen, die Möglichkeiten für eine weltweite internationale Zusammenarbeit und mögliche Szenarien für einen organisatorischen Rahmen; (6) BILLIGT die Einsetzung eines hochrangigen Lenkungsausschusses, der sich aus Vertretern unter anderem der Mitgliedstaaten, der Kommission, der ESA, der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (Eumetsat), der Nutzer und der Industrie zusammensetzt.
Geschehen zu Brüssel am 13. November 2001. (1) AB. C 371 vom 23.12.2000, S. 2.