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Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Juli 2001 über die Folgemaßnahmen zu dem Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

CELEX
32001X0720(01)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
2001-07-13
In force since
2001-07-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Juli 2001 über die Folgemaßnahmen zu dem Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Amtsblatt Nr. C 204 vom 20/07/2001 S. 0006 - 0007 Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Juli 2001 über die Folgemaßnahmen zu dem Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (2001/C 204/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. ERINNERT DARAN, dass der Rat (Bildung) auf seiner Tagung vom 12. Februar 2001 den Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der gemäß dem Mandat des Europäischen Rates (Lissabon) vom März 2000 dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Stockholm vorzulegen war, angenommen hat und dabei allen, die an den diesbezüglichen Folgemaßnahmen beteiligt sind, sehr deutlich zu verstehen gegeben hat, dass es bei den Beratungen darüber, wie die Umsetzung des Berichts erfolgen soll, und bei der Auswahl der Prioritäten rasche Fortschritte geben sollte;

2. WEIST DARAUF HIN, dass der Europäische Rat (Stockholm) betont hat, dass der gemeinsame Bericht, den der Rat und die Kommission dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2002 in Barcelona unterbreiten werden, "ein detailliertes Arbeitsprogramm zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der Bildungs- und Ausbildungssysteme, einschließlich einer Beurteilung ihrer Umsetzung im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und in einer weltweiten Perspektive" enthalten sollte; 3. STIMMT DARIN ÜBEREIN, dass mit den Folgemaßnahmen zu dem Bericht vom 12. Februar 2001 vor allem folgende Ziele verfolgt werden: - Bewertung des Erreichten im Hinblick auf die im Bericht festgelegten Ziele, damit der Rat (Bildung) dem Europäischen Rat, soweit dies angebracht erscheint, jederzeit Bericht erstatten kann, - Unterstützung der Verbesserung der Konzeption und Durchführung der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen, - Förderung der weiteren Entwicklung der Zusammenarbeit und des Austauschs über bewährte Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten, um die Effizienz und Wirksamkeit dieser Arbeit zu erhöhen.

Dabei werden - wie in dem Bericht über die künftigen Ziele dargelegt - bei der Durchführung der Folgemaßnahmen immer wieder andere auf Unionsebene ablaufende Prozesse zu berücksichtigen sein, die die Arbeit des Rates (Bildung) berühren. Entsprechend sollte auch im Rahmen dieser Prozesse den Folgemaßnahmen zu dem Bericht Rechnung getragen werden; 4. IST SICH DARIN EINIG, dass für die Arbeit bis zur Tagung des Europäischen Rates in Barcelona folgende Etappen vorzusehen sind: - Erstellung eines Entwurfs für ein Arbeitsprogramm einschließlich eines detaillierteren methodischen Konzepts, wobei dieser Entwurf vom Rat auf seiner Tagung am 29.

November 2001 zu erörtern ist, - Erstellung eines gemeinsamen Berichts der Kommission und des Rates mit einem detaillierten Arbeitsprogramm, der auf der Ratstagung am 14. Februar 2002 angenommen und dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Barcelona unterbreitet werden soll; 5. HEBT HERVOR, dass das Arbeitsprogramm genügend detailliert den Zeitraum bis 2004 erfassen sollte, wobei als Ziel gilt, dass bis dahin mit der Arbeit in allen im Bericht über die künftigen Ziele aufgeführten Bereichen begonnen worden sein sollte; ferner sollte es in Grundzügen die bis 2010 vorgesehenen Entwicklungen umfassen.

Gleichzeitig sollte mit dem Arbeitsprogramm eine solide Allgemeinbildung angestrebt werden, mit dem Ziel, das lebensbegleitende Lernen im Sinne einer sich ständig weiterentwickelnden Gesellschaft zu fördern; 6. IST FERNER SICH DARIN EINIG, dass mit der Arbeit in den folgenden drei Bereichen begonnen wird, die auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Stockholm) hervorgehoben worden sind: - Grundfertigkeiten, - Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), - Mathematik, Naturwissenschaft und Technik; 7. BETONT, dass die Arbeit in allen drei vereinbarten Bereichen unverzüglich aufgenommen werden sollte, damit in dem in Barcelona vorzulegenden gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission die bis dahin erzielten Fortschritte dargelegt werden können;

8. WEIST NACHDRÜCKLICH DARAUF HIN, dass Indikatoren zwar nur ein Teilaspekt der Folgemaßnahmen sind, aber ein wichtiges Werkzeug für die Messung und den Vergleich von Leistungen darstellen, und dass die Indikatoren - soll das Vorhaben erfolgreich und glaubhaft sein - mit klar definierten, vergleichbaren und vor allem politisch relevanten Daten untermauert werden müssen; 9. BEKRÄFTIGT, dass die mit den Folgemaßnahmen verbundenen Ziele nur im Wege einer aktiven Einbeziehung und Beteiligung der Mitgliedstaaten erreicht werden können, und zwar unter anderem durch - Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für die nationalen statistischen Ämter, - Übermittlung von aktuellen Daten und, soweit vorhanden, von Informationen über ihre nationalen Prognosen und Ziele, - Unterrichtung über einschlägige Änderungen ihrer jeweiligen nationalen Politik und Instrumente, die sich auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auswirken, - Beiträge zu allen anderen Aspekten der künftigen Arbeit, beispielsweise durch Bereitstellung qualitätsbezogener Informationen, Beteiligung an den Untersuchungen und Benennung von Fachleuten für die Arbeitsgruppen;

10. WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass die Kommission in allen Phasen der Arbeit ohne Einschränkungen einbezogen wird. Die Kommission sollte daher die zur Unterstützung der Folgemaßnahmen erforderlichen Initiativen ergreifen.

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