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Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Errichtung eines Informationsnetzes über neue Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken

CELEX
32001Y0119(02)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
2001-01-19
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Errichtung eines Informationsnetzes über neue Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken Amtsblatt Nr. C 017 vom 19/01/2001 S. 0002 - 0002 Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Errichtung eines Informationsnetzes über neue Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken (2001/C 17/02) Der Rat der Europäischen Union nimmt folgende Leitlinien für die Errichtung eines Informationsnetzes über neue Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken an:

1. Gemäß der Drogenbekämpfungsstrategie der Europäischen Union (2000-2004) und des zu ihrer Durchführung verabschiedeten Aktionsplans ist es wünschenswert, ein System aufzubauen, das es ermöglicht, schneller Kenntnis von neuen Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken zu erhalten. 2. In Anbetracht der in den einzelnen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene bereits bestehenden Informationssysteme ist es daher weder erforderlich noch wünschenswert, neue Strukturen, neue Netze oder neue finanzielle Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten zu schaffen.

3. Dabei sollte man sich so weit wie irgend möglich auf das Reitox-Netz stützen, das durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) eingerichtet worden ist. 4. Die Tätigkeit des Reitox-Netzes könnte in zwei Richtungen ausgebaut werden: - Beobachtung neuer Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken; - schnelle Weiterleitung dieser Informationen an Behörden, Fachleute sowie Akteure im Bereich der Prävention, damit diese schnellstmöglich geeignete Präventivmaßnahmen ergreifen können.

5. Diese Ausrichtung würde es erfordern, dass die nationalen Kontakstellen des Reitox-Netzes in der Lage sind, die von den anderen einschlägigen Gremien oder Netzen (nationale Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und Netze von Gesundheitsspezialisten, auf dem Gebiet der Prävention tätige Vereinigungen, Krankenhaus- bzw. kriminaltechnische Labors usw.) erarbeiteten Daten zu nutzen. 6. Im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate werden die EBDD und die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) aufgefordert, gemeinsam einen Rahmen für die ständige Zusammenarbeit unter Wahrung ihrer Zuständigkeiten festzulegen, um auf europäischer Ebene nützliche Informationen über den potentiellen Konsum und die möglichen Risiken, die mit dem Konsum und/oder dem kombinierten Konsum psychoaktiver Stoffe zusammenhängen, auszutauschen.

Europol sollte unter Wahrung seines Mandats einbezogen werden, um Hinweise auf neue Tendenzen im Bereich des Drogenhandels zu liefern. 7. Die betroffenen Mitgliedstaaten und die zuständigen europäischen Stellen (EBDD, EMEA usw.) werden aufgefordert, an einem aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Pilotprojekt teilzunehmen, mit dem Informationen über neue Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen ausgetauscht werden sollen. Während der achtzehnmonatigen Laufzeit dieses Pilotprojekts sollten auch die finanziellen Bedingungen festgelegt und die von dem Projekt erfassten Stoffe angegeben werden, was für den Austausch solcher Informationen zwischen einer größeren Anzahl von Staaten erforderlich ist.

8. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden ersucht, Überlegungen über Modalitäten für die Erreichung dieser Ziele anzustellen.

Relations

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