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Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2000—2004

CELEX
32002A0206(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2002-01-22
In force since
2002-01-22
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2000—2004 Amtsblatt Nr. C 033 vom 06/02/2002 S. 0001 - 0001 Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2000-2004 (2002/C 33/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artkel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 22. Januar 2001 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Luxemburgs für den Zeitraum 2001-2004. Der Rat stellt fest, dass sich auch die Fortschreibung 2001 des luxemburgischen Stabilitätsprogramms vom Grundsatz einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen leiten lässt. Die Haushaltsstrategie des aktualsierten Programms stützt sich nach wie vor auf einen gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschuss, einen ausgeglichenen Haushalt des Zentralstaats und eine gegenüber dem Gesamthaushalt langsamere Zunahme der ordentlichen Ausgaben. Das reale BIP-Wachstum war im Jahr 2000 mit 8,5 % besonders kräftig und wurde von der dynamischen Inlandsnachfrage und den boomenden Ausfuhren getragen.

Trotz der durch externen Faktoren ausgelösten allgemeinen Konjunkturabschwächung blieb das Wirtschaftswachstum in Luxemburg mit etwa 4 % relativ robust; den Prognosen zufolge wird sich das Wachstum des realen BIP 2002 beschleunigen und in den darauf folgenden beiden Jahren, die von dem Programm erfasst sind, kräftig bleiben. Der Rat stellt fest, dass der gesamtstaatliche Haushaltsüberschuss im Jahr 2002 6,2 % des BIP erreichte und damit deutlich höher ausfiel, als in der Fortschreibung 2000 des Stabilitätsprogramms projiziert worden war. Dies war der dynamischen Entwicklung der Steuereinnahmen zu verdanken, die die erheblichen Ausgabenerhöhungen mehr als ausglichen.

Infolge der nachlassenden Wirtschaftstätigkeit und der Auswirkungen der Steuerreform wird der Haushaltsüberschuss 2001 voraussichtlich geringer ausfallen. Insgesamt wird während des Programmzeitraums ein etwas höherer Haushaltsüberschuss erwartet als in der Fortschreibung 2000, da die Ausgangslage besser ist und sich die Wachstumsaussichten ab 2003 verbessern werden. Die in der Programmaktualisierung 2001 dargestellten Projektionen für die öffentlichen Finanzen entsprechen daher den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, da das Haushaltssaldo während des gesamten Programmzeitraumes in etwa ausgeglichen oder positiv ist.

Der Rat stellt fest, dass die laufenden Ausgaben des Zentralstaats im Jahr 2001 weiter rasch angestiegen sind und 2002 voraussichtlich sogar um 10,5 % und damit rascher als die Ausgaben des Gesamthaushalts zunehmen werden. Auch wenn sich die öffentlichen Finanzen in Luxemburg in einem äußerst soliden Zustand befinden, könnte die in dem aktualisierten Programm anerkannte Starrheit der laufenden Ausgaben zu einem Risikofaktor werden, falls das Wachstum auf mittlere Sicht erheblich nachlassen sollte. Der Rat empfiehlt, bei den Staatsausgaben auch weiterhin Investitionsausgaben zur Verbesserung der Infrastruktur und des technischen Stands der Wirtschaft und des Humankapitals in den Vordergrund zu stellen; er begrüßt die steuerlichen Entlastungen durch die Umsetzung der Steuerreform bei gleichzeitiger Wahrung einer soliden Haushaltsposition.

Der Rat stellt fest, dass sich Luxemburg in einer guten Ausgangsposition befindet, um die haushaltsmäßigen Folgen der Alterung der Bevölkerung zu bewältigen. Allerdings muss auch die Bereitschaft vorhanden sein, die Politik im Falle ungünstiger Entwicklungen anzupassen. Der Rat stellt fest, dass der öffentliche Schuldenstand Luxemburgs dank der gesunden öffentlichen Finanzen und der seit einigen Jahren erzielten Haushaltsüberschüsse sehr niedrig ist. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.

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