Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2001—2004 Amtsblatt Nr. C 033 vom 06/02/2002 S. 0002 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2001-2004 (2002/C 33/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 22. Januar 2002 prüfte der Rat Finnlands aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2001-2004. Der Rat stellt mit Genugtuung fest, dass der gesamtstaatliche Überschuss, der im Jahr 2000 die Erwartungen übertraf, den Projektionen zufolge während des gesamten Programmzeitraums relativ hoch bleiben wird. Der gesamtstaatliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP wird voraussichtlich weiter sinken, wenn auch langsamer als zuvor angenommen. Nach Affassung des Rates stimmt das aktualisierte Programm mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik überein. Bei dem in der Fortschreibung 2001 des Stabilitätsprogramms dargelegten makroökonomischen Szenario wird davon ausgegangen, dass das Wirtschaftswachstum im Jahr 2001 vor allem wegen des drastisch schrumpfenden Außenbeitrags stark zurückgehen wird.
In den darauffolgenden Jahren wird sich das BIP-Wachstum voraussichtlich wieder schrittweise beschleunigen und am Ende des Programmzeitraums in der Nähe des Wachstumspotenzials liegen. Wenngleich die kurzfristigen Aussichten vorläufig mit erheblichen Risiken behaftet sind, lassen die neuesten Daten doch erwarten, dass die Konjunktur im zweiten Halbjahr 2001 die Talsohle erreicht hat. Folglich erscheint eine Wachstumsbelebung ab 2002 plausibel. Dies hängt jedoch ganz entscheidend davon ab, ob die Beschäftigung, wie erwartet, wieder zunehmen wird; ein Beschäftigungszuwachs wird nur dann zu verzeichnen sein, wenn er durch eine maßvolle Lohnentwicklung unterstützt wird.
Der Rat stellt fest, dass in dem Programm mit einem Rückgang des gesamtstaatlichen Hauhaltsüberschusses von dem im Jahr 2000 erzielten außerordentlich hohen Niveau, auf etwas über 2 % des BIP während des Programmzeitraums 2002-2004 gerechnet wird. Dies muss im Lichte der hohen Überschüsse in den Jahren 2000 und 2001 betrachtet werden. Der erwartete Rückgang der Überschüsse ist zum Teil auf die starke Abwärtskorrektur des BIP-Wachstums zurückzuführen. Im Jahr 2002 werden weitere Gründe hierfür auch Steuersenkungen und höhere Ausgaben als ursprünglich vorgesehen sein, die somit zu einer Abweichung vom mittelfristigen Ausgabenrahmen des Zentralstaates führen.
Eine solche Abweichung hat es bereits im Jahr 2001 gegeben. Der Rat empfiehlt, dass die Obergrenzen für Ausgaben in den nächsten Jahren streng eingehalten werden und der verlorene Boden im Frühjar 2002 bei der erneuten Überprüfung der Ausgabenplafonds zum Teil wieder wettgemacht wird. Überdies begrüßt der Rat die jüngste Verabschiedung eines Gesetzes, das die lokalen Gebietskörperschaften auf mittlere Sicht zu ausgeglichenen Haushalten verpflichtet. Der Rat empfiehlt eine strenge Überwachung dieser Regelung, um sicherzustellen, dass die Ziele tatsächlich erreicht werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Finnland im Zusammenhang mit der Alterung seiner Bevölkerung besonderen Belastungen ausgesetzt ist, hält es der Rat für wesentlich, dass auf mittlere Sicht an hohen Haushaltsüberschüssen festgehalten wird, so dass die Schuldenquote rasch genug zurückgeführt werden kann.
Der Rat stellt fest, dass der projizierte Überschuss in den Staatskonten den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts während des Programmzeitraums im vollen Umfang entspricht. Außerdem dürfte der geschätzte konjunkturbereinigte Haushaltssaldo von mehr als 2 % des BIP eine ausreichende Sicherheitsmarge bieten, so dass der Referenzwert von 3 % des BIP für das Staatsdefizit bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten werden dürfte. Der Rat begrüßt die in dem aktualisierten Stabilitätsprogramm enthaltene Verpflichtung zu weiteren Strukturreformen. Die geplanten staatlichen Maßnahmen zur Einleitung der Reform der Arbeitslosenversicherung ist angesichts der zunehmenden Arbeitslosigkeit zu begrüßen.
Die geplante Reform empfiehlt sich auch zur Ergänzung der positiven Auswirkungen, die die weitere steuerliche Entlastung der Arbeit nach sich zieht, damit die Beschäftigung durch Senkung der gegenwärtig hohen Gesamtbelastung der Arbeit angeregt wird. Weitere Strukturreformen im privaten Dienstleistungssektor und auf dem Arbeitsmarkt würden ebenfalls zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Auch die Reform des Rentensystems sollte wie geplant zu Ende geführt werden. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.