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Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2001—2005

CELEX
32002A0206(05)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2002-01-22
In force since
2002-01-22
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2001—2005 Amtsblatt Nr. C 033 vom 06/02/2002 S. 0005 - 0006 Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2001-2005 (2002/C 33/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 22. Januar 2002 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2001-2005. In der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms wird eine Verbesserung der öffentlichen Finanzlage projiziert, so dass nach dem gesamtstaatlichen Defizit von 1,1 % des BIP im Jahr 2000 in den Jahren 2001 bis 2003 ein ausgeglichener Haushalt und in den Folgejahren ein geringfügiger Überschuss zu verzeichnen sein wird. Der Bruttoschuldenstand des Gesamtstaats soll von 61,8 % des BIP auf knapp unter den Referenzwert von 60 % im Jahr 2002 und weiter auf 52,1 % im Jahr 2005 absinken.

Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass der Defizitabbau trotz des unerwartet niedrigen Wachstums rascher verlaufen ist als projiziert und das Defizitziel schon ein Jahr früher erreicht wurde als im vorigen Programm vorgesehen. Der Rat begrüßt, dass im Jahr 2001 - insbesondere im Bereich der Pensionen und der öffentlichen Verwaltung - wichtige Maßnahmen zur Realisierung struktureller Einsparungen getroffen worden sind, die dazu beigetragen haben, den gesamtstaatlichen Haushalt im Jahr 2001 auszugleichen und sich während der Programmlaufzeit auch weiterhin positiv auf das Ausgabenverhalten auswirken werden.

Dies entspricht den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen Empfehlungen des Rates. Der Rat stellt jedoch fest, dass sich der Defizitabbau 2001 in hohem Maße auf einnahmenseitige Maßnahmen gestützt hat. Folglich stieg die ohnehin schon hohe Steuerquote in Österreich stärker als erwartet, so dass die Auswirkungen der Einkommensteuerreform des Jahres 2000 mehr als aufgehoben wurden. Die Haushaltsprojektionen des Programms stützen sich auf ein makroökonomisches Szenario, bei dem davon ausgegangen wird, dass sich das gesamtwirtschaftliche Wachstum von seinem konjunkturellen Tiefstand von 1,3 % in den Jahren 2001 und 2002 auf 2,4 % im Jahr 2003 und weiter auf 2,8 % in den Folgejahren beschleunigt, was einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 2,25 % im Projektionszeitraum entspräche.

Nach Ansicht des Rates ist das erwartete Wachstum, da keine nennenswerten makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen, realisierbar, sofern die Sozialpartner an ihrer Politik festhalten, bei der Festsetzung der Löhne die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Auge zu behalten. Die mittelfristigen Projektionen, wonach ab 2001 der Haushalt nahezu ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufzeigen wird, entsprechen den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Auch konjunkturbereinigt deuten diese Projektionen darauf hin, dass der österreichische Haushalt in der Lage sein dürfte, einen normalen Konjunkturabschwung zu verkraften, ohne den für die Defizitquote festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu überschreiten.

Der Rat fordert die österreichische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der Haushaltsplan auf allen Ebenen des Staates strikt eingehalten wird. Dies ist dringend erforderlich, um insbesondere in Anbetracht der noch nicht absehbaren Konsequenzen der Wirtschaftsabschwächung einen weiterhin ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten. Außerdem sind auf Ebene der Bundesländer Ausgabensenkungen erforderlich, um die dauerhaften strukturellen Haushaltsüberschüsse zu erreichen, die der nationale Stabilitätspakt verlangt. Der Rat ist der Auffassung, dass es für Österreich angemessen ist, 2004 bis 2005 den in der Fortschreibung projizierten Haushaltsüberschuss zu erreichen.

Mittelfristig ist ein Haushaltsüberschuss eine zentrale Voraussetzung, um die Schuldenquote nennenswert zu senken, was in Anbetracht des von der Bevölkerungsalterung ausgehenden langfristigen Ausgabendrucks notwendig erscheint. Der Rat stellt fest, dass sich die Projektionen für die öffentlichen Finanzen auf eine Einnahmenquote stützen, die deutlich über derjenigen der meisten anderen Mitgliedstaaten liegt. Daher ermuntert der Rat die österreichische Regierung, eine über die Planungen hinausgehende Reduzierung der Einnahmequote in Erwägung zu ziehen, die mit einer entsprechenden Reduzierung der Ausgabenquote einhergeht.

Durch eine deutliche steuerliche Entlastung insbesondere der Arbeit würde ein wesentlicher Beitrag zum Beschäftigungs- und Produktionswachstum geleistet. Kurzfristig fordert der Rat die österreichische Regierung auf, die Senkung der Lohnnebenkosten, die bereits um ein Jahr verschoben wurde, wie geplant um ein Jahr 2003 vorzunehmen. Außerdem sollte Österreich nach Ansicht des Rates die eingeleiteten Strukturreformen fortsetzen und seine Anstrengungen zur Reform des Pensionssystems und des Gesundheitswesens, wie in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik empfohlen, verstärken. Der Rat fordert die österreichische Regierung u. a. auf, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um das derzeit niedrige effektive Ruhestandsalter zu erhöhen und die Erwerbsbeteiligung insbesondere von älteren Arbeitnehmern und Frauen zu erhöhen.

Der Rat ermutigt die österreichische Regierung ferner, mit der Reform der Produkt-, Arbeits- und Kapitalmärkte fortzufahren, um den Wettbewerb zu steigern, die Bereitstellung von Risikokapital zu fördern und die unternehmerische Dynamik zu verbessern. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

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