Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2002—2005 Amtsblatt Nr. C 033 vom 06/02/2002 S. 0006 - 0007 Stellungnahme des Rates vom 22. Januar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2002-2005 (2002/C 33/06) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 22. Januar 2002 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 2000-2005. Im Jahr 2000 war das reale BIP-Wachstum besonders kräftig und erreichte 4 %, wobei es durch die Inlandsnachfrage und lebhafte Exporte angetrieben wurde; der gesamtstaatliche Haushalt wies früher als geplant einen Überschuss von 0,1 % des BIP auf, während der öffentliche Schuldenstand um 5,7 Prozentpunkte auf 109,3 % des BIP zurückgeführt wurde. Im Jahr 2001 wurde die Wirtschaft von der allgemeinen Konjunkturflaute in Mitleidenschaft gezogen, und das reale BIP-Wachstum schwächte sich auf 1,1 % ab.
Das ursprüngliche gesamtstaatliche Haushaltsziel, ein Überschuss von 0,4 % des BIP (einschließlich der Erlöse aus den UMTS-Lizenzen), konnte 2001 nicht erreicht werden, doch wurde ein Überschuss von 0,2 % des BIP erzielt; die öffentliche Schuldenquote dürfte auf 106,9 % des BIP sinken. Das aktualisierte Stabilitätsprogramm 2001 basiert auf einem makroökonomischen Szenario, das von einem nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung ab dem zweiten Quartal 2002 ausgeht; es wird erwartet, dass das reale BIP-Wachstum im Jahr 2002 nicht über 1,3 % hinausgeht. Im Jahr 2003 wird mit einer Beschleunigung des realen BIP-Wachstums gerechnet, das in den letzten Jahren des Programmzeitraums wieder der Potenzialrate entsprechen soll.
Aufgrund der Konjunkturflaute 2001-2002 wird in dem aktualisierten Programm für das Jahr 2002 ein ausgeglichener Staatshaushalt angestrebt, anstelle eines Überschusses von 0,3 % des BIP, der in der vorangehenden Programmfortschreibung projiziert wurde; ab 2003 soll der Haushaltskonsolidierungskurs dann wieder fortgesetzt werden, wobei für 2003 ein Haushaltsüberschuss von 0,5 % des BIP prognostiziert wird, der sich bis 2005 auf 0,77 % des BIP erhöhen wird. Der öffentliche Schuldenstand soll, wie auch in der letzten Programmfortschreibung vorgesehen, auf 88 % des BIP im Jahr 2005 verringert werden.
Nach Ansicht des Rates ist die vorübergehende Abweichung von dem aktualisierten Stabilitätsprogramm 2001 vorgesehenen Haushaltskonsolidierungskurs nicht signifikant und kann durch eine Einbuße von insgesamt 2,6 Prozentpunkten beim realen BIP-Wachstum in den Jahren 2001 und 2002 gerechtfertigt werden. Der Rat stellt fest, dass diese Abweichung erfolgt, nachdem im Jahr 2000 ein gesamtstaatlicher Überschuss erzielt wurde. Allerdings sollte nach Ansicht des Rates im Jahr 2002 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Der Rat stellt überdies fest, dass die Rückkehr zu dem aktualisierten Programm 2001 für die Jahre ab 2003 vorgezeichneten Kurs von einer kräftigen Erholung der Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2002 abhängt.
Der Rat ruft die belgische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der zuvor projizierte Konsolidierungskurs ab 2003 fortgesetzt wird. Angesichts des noch immer sehr hohen öffentlichen Schuldenstands und mit Blick auf die langfristigen Herausforderungen der Bevölkerungsalterung empfiehlt der Rat, dass etwaige Mehreinnahmen aus einem unerwartet guten realen BIP-Wachstum in voller Höhe für den Schuldenabbau verwendet werden, wie er es auch schon in seiner vorangehenden Stellungnahme empfohlen hatte(2). Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass der projizierte gesamtstaatliche Haushalt im gesamten Programmzeitraum weiterhin in etwa ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen soll und daher mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht.
Der Rat stellt fest, dass die Erzielung gesamtstaatlicher Primärüberschüsse von jährlich über 6 % des BIP im Falle Belgiens als Strategie besonders angemessen war, da der öffentliche Schuldenstand immer noch sehr hoch ist; daher begrüßt der Rat die Absicht, die Primärüberschüsse im gesamten Zeitraum bis 2005 auf einem hohen Niveau von etwa 6 % zu halten. Nach Auffassung des Rates sollte im Hinblick auf dieses Ziel für eine strikte Haushaltsüberwachung in allen Teilbereichen des Staates, insbesondere im Sozialversicherungssektor und in Einheit II, gesorgt werden; seines Erachtens tragen klare bindende Vorgaben für die Ausgabenkontrolle zur Haushaltskonsolidierung bei.
Der Rat stellt fest, dass im aktualisierten Stabilitätsprogramm auf den Grenzwert von 1,5 % für den realen Primärausgabenanstieg in Einheit I (Föderalregierung und Sozialversicherung) verwiesen wird. Er empfiehlt daher, in den kommenden Jahren kontinuierlich und streng an dieser Grenze festzuhalten. Der Rat stellt fest, dass das Programm keine detaillierteren Projektionen für die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere die öffentlichen Investitionsausgaben, enthält, wie er es in seiner Stellungnahme vom 12. März 2001(3) empfohlen hatte; außerdem wurden keine getrennten Konten für die Föderalregierung und die Sozialversicherung vorgelegt, wie es der Verhaltenskodex für die Bewertung gesamtstaatlicher Haushaltsentwicklungen vorsieht.
Der Rat begrüßt die im aktualisierten Stabiliätsprogramm 2001 anvisierten Strukturreformen, insbesondere die Steuerreform, die auf eine Senkung der Abgabenbelastung und eine Hebung der Beschäftigung abzielen, sowie die Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. C 109 vom 10.4.2001, S. 2. (3) ABl. C 109 vom 10.4.2001, S. 2.