Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2001—2005 Amtsblatt Nr. C 051 vom 26/02/2002 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2001-2005 (2002/C 51/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 12. Februar 2002 prüfte der Rat Deutschlands aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2001-2005. Der Rat stellt fest, dass das neue aktualisierte Stabilitätsprogramm den Anforderungen des revidierten "Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme"(2) entspricht, wenngleich bestimmte Verbesserungen notwendig sind, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass auf Rundungen zurückgegriffen wurde. Der Rat stellt fest, dass das tatsächliche Defizit des Jahres 2001 (2,6 % des BIP) den Schätzungen zufolge eindeutig höher ausgefallen ist, als in der Aktualisierung vom Oktober 2000 projiziert worden war (1,5 % des BIP).
Der Rat erkennt an, dass sich diese erhebliche nominale Abweichung durch ein abgeschwächtes Wachstum erklären lässt, wobei der Anstieg des BIP im Jahr 2001 um über zwei Prozentpunkte unter den Projektionen in dem aktualisierten Stabilitätsprogramm vom Oktober 2000 liegt. Obwohl der Bund seinen Haushalt wie geplant ausführte, stellt der Rat fest, dass das Defizit auf anderen staatlichen Ebenen, einschließlich der sozialen Sicherheit, über den ursprünglichen Schätzungen liegt. Das makroökonomische Basisszenario des aktualisierten Stabilitätsprogramms rechnet im Jahr 2002 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,25 %; für den Zeitraum 2003-2005 wird erwartet, dass sich der Anstieg des BIP im Jahresdurchschnitt auf etwa 2,5 % beschleunigen wird; es wird davon ausgegangen, dass sich die gesamtstaatlichen Finanzen verbessern werden und dass nach einem Defizit von 2,5 % des BIP im Jahr 2001 in den Jahren 2004 und 2005 eine ausgeglichene Haushaltsposition erreicht wird.
Der Rat stellt fest, dass die deutschen Behörden in dem am 30. Januar 2002 vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht das in dem Programm enthaltene Alternativszenario nunmehr für realistisch halten. Es steht im Einklang mit der Herbstprognose der Kommission für die Jahre 2001 und 2002. Für die Jahre 2003 bis 2005 geht es von einem durchschnittlichen Jahreswachstum von 2,25 % aus. Der Rat ist sich darin einig, dass dieses von einem geringeren Wachstum ausgehende Szenario überzeugend ist. Selbst dieses Szenario setzt ein günstiges außen- und binnenwirtschaftliches Umfeld voraus, insbesondere die erwartete Belebung des Weltwirtschaftswachstums, weitere Lohnzurückhaltung und verstärkte Strukturreformen, zumal am Arbeitsmarkt.
Nach Ansicht des Rates besteht in dem Fall, dass das Wachstum niedriger als erwartet ausfällt, das Risiko, dass sich das gesamtstaatliche Defizit 2002 dem Referenzwert von 3 % des BIP noch stärker annähert als im Jahr 2001. Der Rat begrüßt deshalb die Entschlossenheit der deutschen Regierung, sicherzustellen, dass der Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschritten wird. Die Regierung beabsichtigt daher, die Haushaltsentwicklungen auf allen staatlichen Ebenen, einschließlich der Bundesländer und des Systems der sozialen Sicherheit, im Jahr 2002 genau zu überwachen und ihre Haushaltspläne für dieses Jahr sorgfältig auszuführen, um einen weiteren Anstieg des Defizits zu vermeiden.
Sie hat sich ferner darauf eingestellt, die geeignetsten Mittel zur Behebung von Defiziten zu finden und Maßnahmen zu vermeiden, die zu einem weiteren Anstieg des staatlichen Defizits führen könnten. Die deutsche Regierung hat ihre Absicht bekräftigt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um im Einklang mit früheren Zusagen bis 2004 zu einer nahezu ausgeglichenen Haushaltsposition zu gelangen und somit die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ab diesem Jahr zu erfuellen. Dies kann es erforderlich machen, dass, sobald sich der wirtschaftliche Aufschwung eingestellt hat, zusätzlich zu den im aktualisierten Stabilitätsprogramm für 2001 enthaltenen Maßnahmen Ermessensmaßnahmen ergriffen werden.
Gesunde öffentliche Finanzen sollten durch die entschiedene Durchführung von Strukturreformen zur Verbesserung des deutschen Wachstumspotenzials, namentlich am Arbeitsmarkt und bei den Sozialversicherungs- und -leistungssystemen, gestützt werden. Dies ist umso wichtiger, als die deutsche Wirtschaft noch immer mit der Finanzierung des Einigungsprozesses belastet ist und trotz ihrer Größe nach wie vor höchst verwundbar gegenüber externen Schocks ist. Der Rat ersucht die deutschen Behörden nachdrücklich, auf allen staatlichen Ebenen für einen strengen Haushaltsvollzug Sorge zu tragen. Wie die tatsächlichen Haushaltsergebnisse des Jahres 2001 einmal mehr zeigen, wird dies für die Erreichung der projizierten Defizitziele entscheidend sein.
Der Rat begrüßt die vor kurzem beschlossene Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes, in dem festgehalten ist, dass alle staatlichen Ebenen zur Erreichung der mittelfristigen Haushaltsziele beitragen sollten. Er stellt aber fest, dass der in dem Gesetz vorgesehene Mechanismus noch keine volle Gewähr dafür gibt, dass sämtliche staatlichen Ebenen die gemeinsam vereinbarten Ziele erfuellen. Der Rat begrüßt daher die Absicht der Bundesregierung, im Wege von Vereinbarungen mit den regionalen Regierungsebenen alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die genannten Haushaltsziele erreicht werden.
Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass die deutschen Behörden ihre Bemühungen, den Schuldenstand unter den Referenzwert des EU-Vertrags zurückzuführen, fortsetzen wollen. In Anbetracht der beträchtlichen Mehrbelastungen, die infolge der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte zukommen werden, gibt jedoch die nur langsame Senkung der Schuldenquote angesichts der Notwendigkeit, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen, Anlass zu Besorgnis. Wenn der Schuldenabbau einen nennenswerten Beitrag zur Deckung der Haushaltskosten der Bevölkerungsalterung leisten soll, muss so bald wie möglich eine ausgeglichene Haushaltsposition erreicht werden.
Neben intensiveren Konsolidierungsanstrengungen ist die vor kurzem eingeleitete Reform des Rentensystems ein Schritt in die richtige Richtung. Dies muss noch durch Strukturreformen zur Steigerung der Erwerbstätigenquoten, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitskräften, ergänzt werden. Entsprechende Maßnahmen sollten so bald wie möglich durchgeführt werden, da sich die Bevölkerungsalterung schon bald auf die Haushalte auswirken wird. Die Aktualisierung von 2001 enthält keine Projektionen für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen entsprechend dem revidierten Verhaltenskodex.
Das Programm enthält Einzelheiten zu der jüngsten Rentenreform. Diese Reformen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch könnten in Zukunft weitere Reformen erforderlich sein. Die Anhebung der Erwerbstätigenquoten, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, wird ein Kernstück der Gesamtstrategie zur Vorbereitung auf die Bevölkerungsalterung sein. Deutschland steht vor der wesentlichen Herausforderung, eine ausgeglichene Haushaltsposition zu erreichen und diese sodann langfristig aufrechtzuerhalten. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) Revised Opinion of the Economic and Financial Committee on the content and format of stability and converge programmes, das der Rat (Wirtschaft und Finanzen) am 10.7.2001 gebilligt hat.