Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum 2001 aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2002—2004 Amtsblatt Nr. C 051 vom 26/02/2002 S. 0002 - 0003 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum 2001 aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2002-2004 (2002/C 51/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 12. Februar 2002 prüfte der Rat die Fortschreibung des irischen Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2002-2004. Die Fortschreibung entspricht weitgehend dem revidierten Kodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme ("Code of conduct on the content and format of stability and convergence programmes")(2), auch wenn einige Daten nicht den EU-Standards entsprechen. Der Rat stellt fest, dass das makroökonomische Szenario der Fortschreibung eine Verlangsamung des realen BIP-Wachstums vorsieht, und zwar von 11,5 % im Jahr 2000 auf knapp unter 7 % im Jahr 2001 und weiter auf unter 4 % im Jahr 2002, gefolgt von einem Aufschwung, der das Wirtschaftswachstum auf die für Irland mittelfristig tragfähige Rate von rund 5 bis 6 % zurückbringt.
Für 2001 wird ein gesamtstaatlicher Überschuss von knapp 1,5 % des BIP erwartet, d. h. mehr als 2,5 Prozentpunkte geringer als veranschlagt, wofür in erster Linie der Wirtschaftsabschwung verantwortlich gemacht wird. Der Rat bedauert, dass sich der geplante Pfad des gesamtstaatlichen Haushalts offensichtlich infolge dieses hinter den Prognosen zurückbleibenden Ergebnisses in der jüngsten Fortschreibung ab 2002 nach unten verschoben hat. Der Rat stellt fest, dass der in der jüngsten Fortschreibung enthaltene Pfad des Haushalts dem bisherigen Ansatz, hohe Überschüsse und eine weitere Rückführung der Schuldenquote anzustreben, nicht mehr folgt.
In der Fortschreibung werden ein Überschuss von 0,7 % des BIP im Jahr 2002 (0,2 % des BIP ohne die Übertragung der Zentralbank, die kaum als Defizit reduzierende Maßnahme in Frage kommt) und geringfügige Defizite in Höhe von 0,5 % bzw. 0,6 % des BIP in den Jahren 2003 und 2004 angestrebt. Für die Schuldenquote wird erwartet, dass sie sich auf dem niedrigen Niveau von 34 % weitgehend stabilisiert. Der Rat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Entwicklung hin zu einem geringfügigen Defizit im Zeitraum 2003-2004 mit einer erneuten Konjunkturbeschleunigung auf eine mittelfristig tragfähige Wachstumsrate zusammenfällt.
Der Rat räumt jedoch ein, dass diese Defizite umfangreiche "technische Rückstellungen" für nicht näher spezifizierte zukünftige Haushaltsmaßnahmen sowie zunehmend hohe Rückstellungen für "unvorhergesehene Entwicklungen" beinhalten. Der Rat stellt fest, dass sich die Einnahmenquote nach den Projektionen des Stabilitätsprogramms im Verlauf des Programmzeitraums (trotz einer weitgehend stabilen Steuerbelastung) insgesamt rückläufig entwickelt, während die Ausgabenquote (einschließlich der Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben) kontinuierlich zunimmt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die jüngsten Wachstumsraten der laufenden Ausgaben und Investitionen, die in dem Bestreben begründet sind, den Infrastrukturbedarf zu decken und die Unzulänglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung zu beseitigen, ohne einnahmenseitige Eingriffe nicht aufrecht erhalten werden können.
Während nach Einschätzung des Rates die Haushaltsvoranschläge der vorangegangenen Stabilitätsprogramme in vollem Umfang den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes entsprachen, nimmt er jetzt besorgt zur Kenntnis, dass die Projektionen der neuen Fortschreibung - einschließlich der konjunkturbereinigten Bewertung - ab 2003 der Anforderung des Paktes eines nahezu ausgeglichenen Haushalts nicht mehr entsprechen könnten. Das Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts über den Programmzeitraum wird weitgehend eingehalten, wenn die in den Zielen für 2003-2004 enthaltenen Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben nicht verwendet werden.
Daher fordert der Rat die irische Regierung nachdrücklich auf, die Einhaltung des Paktes über den Programmzeitraum sicherzustellen. Der Rat stellt fest, dass eine Marge vorhanden ist, die es ermöglicht, den Referenzwert von 3 % des BIP im Programmzeitraum nicht zu überschreiten. Der Rat erinnert daran, dass er am 6. November 2001 in seinen Schlussfolgerungen zu den wirtschaftlichen und budgetären Entwicklungen in Irland nach der Empfehlung vom 12. Februar 2001(3) die Notwendigkeit hervorgehoben hat, angesichts der Überhitzungserscheinungen den finanzpolitischen Kurs weiterhin sorgfältig im Auge zu behalten.
Er hatte sich insbesondere für einen alles in allem neutralen Haushalt 2002 ausgesprochen. Auf der Grundlage der in der Fortschreibung angestrebten Ziele deutet die Veränderung des konjunkturbereinigten Haushaltssaldos für 2002 auf einen im Großen und Ganzen neutralen finanzpolitischen Kurs hin, was mit den Schlussfolgerungen des Rates vom November im Einklang steht. Der Rat stellt fest, dass das angestrebte Ergebnis für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo 2002 verschiedene Risiken birgt. Der Rat fordert die irische Regierung nachdrücklich auf sicherzustellen, dass 2002 ein weitgehend neutraler haushaltspolitischer Kurs verfolgt wird.
Der Rat begrüßt die weiteren Fortschritte, die - wie in der Fortschreibung beschrieben - im Hinblick auf die Verringerung der Angebotsengpässe in den wichtigen Bereichen Steuerreform und Infrastrukturinvestitionen erzielt worden sind. Er bedauert jedoch, dass die neue Fortschreibung keinerlei Pläne zur Einführung eines mittelfristigen Rahmens zur Steuerung der öffentlichen Ausgaben oder zur Verbesserung der Ausgabenkontrolle enthält. Der Rat empfiehlt der irischen Regierung, diese Themen - wie in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2001 gefordert - vordringlich anzugehen. Nach Auffassung des Rates verfügt Irland über eine gute Ausgangsposition, um die durch die alternde Gesellschaft entstehenden Haushaltsbelastungen aufzufangen.
Jedoch sollte die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht als selbstverständlich betrachtet werden, da in den kommenden Jahrzehnten mit einem deutlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Renten und Gesundheitsvorsorge zu rechnen ist. Sollte sich das in der Fortschreibung veranschlagte strukturelle Defizit tatsächlich einstellen, würde dies die jüngst erzielten Erfolge hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stoppen. Dennoch nimmt der Rat mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in Irland eine breit angelegte Strategie verfolgt wird, um sich auf die Problematik der alternden Bevölkerung vorzubereiten, und dass insbesondere auch weiterhin 1 % des BSP als jährlicher Beitrag für den National Pensions Reserve Fund abgezweigt wird.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) Geänderte Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme ("Revised Opinion of the Economic and Financial Committee on the content and format of stability and convergence programmes"), vom Rat "Wirtschaft und Finanzen" am 10. Juli 2001 gebilligt. (3) ABl. L 69 vom 10.3.2001.