Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2003—2005 Amtsblatt Nr. C 051 vom 26/02/2002 S. 0004 - 0004 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2003-2005 (2002/C 51/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 12. Februar 2002 prüfte der Rat Frankreichs aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2002-2005. In der Fortschreibung 2001 des Stabilitätsprogramms wird das reale BIP-Wachstum für 2001 mit 2,3 % und für 2002 mit 2,5 % angesetzt. Von 2003 bis 2005 stützen sich die Projektionen auf zwei makroökonomische Szenarien: ein "vorsichtiges" Szenario, bei dem das BIP-Wachstum durchschnittlich 2,5 %, d. h. das gegenwärtige Niveau des Potenzialwachstums, erreicht, und ein "günstiges" Szenario, bei dem sich das reale BIP-Wachstum auf 3 % beschleunigen würde. Das gesamtstaatliche Defizit wird den Schätzungen zufolge 2001 unverändert bleiben und 2002 bei 1,4 % des BIP und damit auf dem gleichen Stand wie 2000 liegen.
Von 2003 bis 2005 dürfte das öffentliche Defizit nach dem vorsichtigen Szenario auf 1,3 % des BIP im Jahr 2003 und 0,5 % des BIP im Jahr 2004 zurückgehen; 2005 soll ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Falls sich das günstige Szenario bestätigen sollte, würde die Haushaltsanpassung rascher verlaufen und schon 2004 ein ausgeglichener Haushalt und 2005 ein Haushaltsüberschuss von 0,3 % des BIP erreicht. Der öffentliche Schuldenstand wird 2001 auf 57,1 % des BIP geschätzt und soll den Projektionen des vorsichtigen Szenarios zufolge 2005 auf 52,9 % des BIP und nach dem günstigen Szenario auf 51,8 % des BIP zurückgeführt werden.
Nach Auffassung des Rates enthalten die makroökonomischen Projektionen auf kurze Sicht gewisse Risiken: In neueren Prognosen wird für 2001 ein reales BIP-Wachstum von höchstens 2 % und 2002 von 1,5 % erwartet; demzufolge stellt der Rat fest, dass das öffentliche Defizit im Jahr 2002, dem Ausgangsjahr der Projektionen, wahrscheinlich weniger günstig ausfallen wird als anfangs erwartet. Für die folgenden Jahre hält der Rat das "vorsichtige" Szenario, in dem das reale BIP-Wachstum von 2003 bis 2005 mit durchschnittlich 2,5 % angesetzt wird, für das plausiblere. Der Rat stellt fest, dass das gesamtstaatliche Defizit nach den Projektionen des vorsichtigen Szenarios erst ab 2004 in erheblichem Maße reduziert würde.
Für 2003 wird nur ein geringfügiger Rückgang erwartet, und das Defizit würde 2003 ungefähr auf dem gleichen Stand wie 2000 bleiben. Im Zeitraum 2000-2003 bleibt das Defizit auch konjunkturbereinigt im Großen und Ganzen unverändert. Trotz eines Defizits in den ersten Jahren, das höher als erwartet ist, wird 2005 noch ein ausgeglichener Haushalt erreicht. Dies ist dennoch ein Jahr später, als in der Stellungnahme vom vergangenen Jahr empfohlen wurde. Der Rat fordert die französischen Behörden daher nachdrücklich auf, jede Gelegenheit zu nutzen, um 2004 einen ausgeglicheneren Haushalt zu erreichen.
Die in der Fortschreibung 2001 des Stabilitätsprogramms enthaltenen Haushaltsziele entsprechen in den Jahren 2004 und 2005 der im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltenen Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt oder einem Haushaltsüberschuss, wenngleich ein auch in konjunkturbereinigter Betrachtung ausgeglichener Haushalt erst für 2005 erwartet wird. Die fundamentale Haushaltsposition bietet jedoch eine Sicherheitsmarge, so dass der Schwellenwert von 3 % des BIP für das Defizit ab 2001 trotz der in den makroökonomischen Projektionen enthaltenen Risiken nicht mehr überschritten würde.
Frankreichs Haushaltsstrategie stützt sich auf im Voraus festgelegte mehrjährige Normen für die Realausgaben. Der Rat begrüßt eine solche Strategie, da eine klare, verbindliche Ausgabennorm seines Erachtens eine transparente Haushaltsanpassung gewährleistet. Der Rat stellt jedoch auch fest, dass vor dem Hintergrund einer mit den offiziellen Erwartungen übereinstimmenden makroökonomischen Entwicklung die Einhaltung der in dem Stabilitätsprogramm 1998 für den Zeitraum 2000-2002 festgelegten Ausgabennorm den für den gleichen Zeitraum projizierten Abbau des gesamtstaatlichen Defizits trotz Durchführung der Steuerreform im Großen und Ganzen sichergestellt hätte.
Der Rat stellt insbesondere fest, dass 2002 ein etwas schnellerer Ausgabenanstieg geplant ist, als in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2001 empfohlen wird. Der Rat begrüßt aber, dass die mehrjährige Ausgabennorm für den Zeitraum 2003-2005 nunmehr auf 4 % zurückgenommen worden ist. Der Rat ruft die französische Regierung dazu auf, diese Norm uneingeschränkt einzuhalten. Der Rat begrüßt die Absicht, etwaige steuerliche Entlastungen nach 2003 vom Wachstum des realen BIP sowie davon, ob ein ausgeglichener Haushalt oder ein Haushaltsüberschuss erreicht wird, abhängig zu machen. Der angestrebte ausgeglichene Haushalt ist eine notwendige Voraussetzung für langfristig tragfähigere öffentlichen Finanzen in Anbetracht der Belastungen, die wegen der Alterung der französischen Gesellschaft auf den Haushalt zukommen.
Der Rat stellt fest, dass die in der Fortschreibung 2001 skizzierte Strategie, mit der Vorsorge für diese Herausforderung getroffen werden soll, ehrgeiziger sein sollte. Der Rat hält es für erforderlich, dass Frankreich so rasch wie möglich weitere Fortschritte bei der Rentenreform erzielt. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.