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Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2001—2005

CELEX
32002A0226(05)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2002-02-12
In force since
2002-02-12
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2001—2005 Amtsblatt Nr. C 051 vom 26/02/2002 S. 0006 - 0006 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2001-2005 (2002/C 51/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 12. Februar 2002 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 2001-2005 geprüft. Die neue Fortschreibung entspricht im Großen und Ganzen den Anforderungen des revidierten "Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme"(2), wenngleich bei der Aggregation der Staatseinnahmen und -ausgaben geringfügige Widersprüche zum ESVG 95 bestehen. Der Rat begrüßt es, dass Italien dafür eintritt, während des gesamten Programmzeitraums weiter hohe Primärüberschüsse zu erzielen und gleichzeitig für eine gewisse steuerliche Entlastung zu sorgen.

Er stellt außerdem mit Befriedigung fest, dass die Ziele der vorigen Fortschreibung für den gesamtstaatlichen Budgetsaldo in den Jahren 2002 und 2003 bestätigt werden. Er begrüßt insbesondere, dass für 2003 ein ausgeglichener Haushalt angestrebt wird. Trotz eines niedrigeren Wachstums als erwartet liegt das projizierte Defizit für das Jahr 2001 entsprechend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für 2001 nur geringfügig über den ursprünglichen Zielsetzungen. Der Rat erkennt zwar die marktbedingten Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Privatisierungsziele an, er bedauert jedoch, dass die Rückführung der Schuldenquote unter 100 % des BIP - entgegen Italiens Verpflichtungen seit 1998 - nunmehr um ein Jahr verschoben wird.

Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario geht von einer Beschleunigung des realen BIP-Wachstums bereits Ende 2001 aus, das sich 2003 und in den Jahren danach weiter verstärken würde, wo erwartet wird, dass sich das Wirtschaftswachstum bei etwa 3 % stabilisiert. Unterstützt wird dies durch Strukturreformen. Auf kurze Sicht basiert das makroökonomische Szenario jedoch auf außenwirtschaftlichen Annahmen, die die im Jahr 2001 beobachtete Verschlechterung der weltwirtschaftlichen Aussichten nicht hinreichend widerspiegeln. Der Rat bemerkt daher, dass bei dem makroökonomischen Szenario das Risiko einer nach unten abweichenden Entwicklung überwiegt.

Die Haushaltsziele für 2002 und 2003 hängen in hohem Maße von einmaligen Maßnahmen ab, insbesondere von der Veräußerung von staatlichem Immobilienvermögen, während nur wenige Details zur geplanten erheblichen Senkung der Ausgaben ohne Zinsen im Verhältnis zum BIP im Programmzeitraum geliefert werden. Der Rat bemerkt, dass der starke Rückgriff auf einmalige Transaktionen während eines Konjunkturabschwungs durch Maßnahmen zur Eindämmung laufender Primärausgaben ersetzt werden sollte, die noch zu klären sind. Der Rat stellt fest, dass die projizierte mittelfristige Haushaltsposition eines nahezu ausgeglichenen oder eines - ab 2003 - einen Überschuss aufweisenden Haushalts mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Einklang steht.

Der Rat vermerkt, dass es eine Sicherheitsmarge gibt, so dass die Defizitschwelle von 3 % des BIP während des gesamten Programmzeitraums nicht überschritten wird. Der Rat erachtet es als grundlegend, dass auf mittlere Sicht, wie geplant, ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird und dass die erforderlichen hohen Primärüberschüsse in der Größenordnung von 5 % des BIP durch Maßnahmen sichergestellt werden, die auf eine dauerhafte Senkung der laufenden Primärausgaben abzielen. Eine sorgfältige Gestaltung und rechtzeitige Durchführung solcher Maßnahmen ist umso wichtiger in Anbetracht der Herausforderungen, die die geplante Steuerreform mit sich bringen wird, zumal sie zu einem weiteren deutlichen Rückgang der Steuerquote führen dürfte.

Der Rat fordert Italien nachdrücklich auf, Normen für eine wirksamere Überwachung und Eindämmung der laufenden Ausgaben auf allen Ebenen einzuführen. Er empfiehlt außerdem, dass Italien den Konsolidierungskurs bei den öffentlichen Finanzen nach 2003 auch dann entschlossen fortsetzt, wenn die tatsächliche Wirtschaftsentwicklung die im Programm enthaltenen Annahmen über ein hohes Trendwachstum nicht bestätigen sollte. Der Rat stellt fest, dass Italiens Fähigkeit, die durch die Alterung bedingten Ungleichgewichte zu bewältigen, entscheidend davon abhängt, dass auch auf lange Sicht hohe Primärüberschüsse erzielt werden und die Erwerbsquote stark gesteigert wird.

Die bisherigen Reformen des Rentensystems haben geholfen, das Wachstum der Rentenausgaben zu zügeln. Der Rat ermutigt Italien, die Rentenreform zügiger durchzuführen, um die Ausgaben einzudämmen und ergänzende private Alterssicherungssysteme zu fördern, wie in dem Programm erwähnt wird. Außerdem weist er auf die zentrale Bedeutung von Arbeitsmarktreformen und einer schnelleren Rückführung der Schuldenquote angesichts der Notwendigkeit hin, die Erwerbsquoten anzuheben und Vorsorge für die konkurrierenden Ansprüche an die öffentlichen Haushaltsmittel zu treffen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.

(2) "Revised Opinion of the Economic and Financial Committee on the content and format of stability and converge programmes", vom Ecofin-Rat am 10. Juli 2001 gebilligt.

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