Entschließung des Rates vom 21. Januar 2002 "Kultur und Wissensgesellschaft" Amtsblatt Nr. C 032 vom 05/02/2002 S. 0001 - 0001 Entschließung des Rates vom 21. Januar 2002 "Kultur und Wissensgesellschaft" (2002/C 32/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. STELLT FEST, dass die Kultur ein wesentliches Element der Wissensgesellschaft ist; 2. STELLT FEST, dass die Kultur ein wichtiges Mittel zur Förderung des gegenseitigen Respekts und Verständnisses für unterschiedliche Ideen und Identitäten ist und dass dieses gegenseitige Verständnis durch einen besseren Zugang zu Informationen im Rahmen von Projekten im Bereich der Digitalisierung noch weiter entwickelt werden kann;
3. WEIST DARAUF HIN, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon vom 23. und 24. März 2000 erklärt hat, dass von dem Übergang zu einer digitalen, wissensbasierten Wirtschaft, der von neuen Gütern und Dienstleistungen ausgelöst wird, starke Impulse für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten ausgehen und dass die Informationsanbieter durch die Nutzung und Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa einen Mehrwert schaffen; 4. BEGRÜSST, dass der Europäische Rat auf derselben Tagung die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, dafür Sorge zu tragen, dass jedem Bürger der Europäischen Union die Fähigkeiten vermittelt werden, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informations- und Wissensgesellschaft erforderlich sind, und dass niemand vom Zugang zum Internet und zu den Multimediaressourcen ausgeschlossen ist;
5. BEGRÜSST die Durchführung verschiedener europäischer Initiativen in diesem Bereich, insbesondere im Rahmen von eEurope; 6. STELLT FEST, dass Schulungsprogramme und -initiativen gefördert werden müssen, die auf die Beherrschung der Informationstechnologien abzielen; 7. STELLT FEST, dass die verschiedenen einschlägigen Forschungsprogramme, die den Übergang zu einer digitalen Wirtschaft und die Entwicklung neuer Technologien erleichtern sollen, so effizient wie möglich genutzt werden müssen und ihre Anwendung im Kultursektor gegebenenfalls ausgebaut werden muss; 8. ERSUCHT daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten a) die einschlägigen Programme so effizient wie möglich zu nutzen und gegebenenfalls auszubauen und zu prüfen, ob es zweckmäßig ist, neue Programme und Instrumente zu entwickeln.
Dabei handelt es sich insbesondere darum: i) die Digitalisierung der kulturellen Inhalte und die Interoperabilität der diesbezüglichen Systeme zu unterstützen und so für die Erhaltung, den Schutz und die Verbreitung des europäischen Kulturerbes und der Vielfalt der europäischen Kultur zu sorgen; ii) die mehrsprachige Wissenskommunikation zu unterstützen; iii) die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Informationstechnologie zu fördern; iv) die Nutzung von Netzen zu fördern, die in den Mitgliedstaaten bereits bestehen oder in Zukunft eingerichtet werden könnten, um die Zusammenarbeit zu erleichtern und um Informationen und bewährte Verfahren auf europäischer Ebene auszutauschen; b) die Nutzung der digitalisierten kulturellen Inhalte weiterzuentwickeln, um die kulturelle Zusammenarbeit zu fördern und das gemeinsame Kulturerbe unter Einsatz der vorhandenen Ressourcen und Erfahrungen zur Geltung zu bringen; c) den Zugang der Akteure des Kulturbereichs zu den verschiedenen Gemeinschaftsinstrumenten, die die Digitalisierung der Inhalte unterstützen, zu erleichtern; d) "qualitätsorientierte Ansätze" in den kulturellen Websites zu fördern; e) die Vernetzung von kulturellen Informationen zu fördern, um somit allen Bürgern unter Nutzung der modernsten technologischen Mittel den Zugang zu den europäischen kulturellen Inhalten zu ermöglichen, insbesondere durch eine fortgesetzte Förderung der Entwicklung des europäischen elektronischen Portals, das von der Kommission initiiert worden ist, und durch eine Verknüpfung dieses Portals mit den in den Mitgliedstaaten bestehenden digitalisierten kulturellen Inhalten; f) mit Hilfe der interaktiven Möglichkeiten, die das Internet bietet, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am kulturellen Leben und ihre soziale Integration zu fördern; g) die Heranführung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen an die Verwendung dieser Technologien und ihre entsprechende Schulung im Rahmen der kulturellen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen zu fördern, damit jeder Zugang zur kulturellen Vielfalt haben kann.