Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden Amtsblatt Nr. C 110 vom 07/05/2002 S. 0007 - 0007 Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 110/04) Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 160/02 Titel: Beihilfen für BSE-geschädigte Tierhalter Zielsetzung: Ausgleich der durch die BSE-Krise bedingten Einkommensverluste Haushaltsmittel:
75,5 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 100 % der Verluste Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002 Mitgliedstaat: Italien (Molise) Beihilfe Nr.: N 368/01 Titel: Zuckerfabrik Molise SpA - Pläne zur mittelfristigen Umstrukturierung Zielsetzung: Mittelfristige Umstrukturierung zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit ohne Erhöhung der Produktionskapazität:
Bau neuer Produktionsanlagen unter Einhaltung der geltenden A- und B-Quoten Rechtsgrundlage: Piano bieticolo regionale, deliberazione n. 1053 del 30 ottobre 2001 Haushaltsmittel: 85 Mrd. ITL (rund 43898800 EUR), davon 11 Mrd. ITL (rund 5681000 EUR) für zusätzliche Tätigkeiten, die nicht die in Anhang I genannten Erzeugnisse betreffen Beihilfeintensität oder -höhe: 50 % Laufzeit: Einmalzahlung Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids