Einheitliche Anwendung der kombinierten Nomenklatur (KN) (Einreihung von Waren) Amtsblatt Nr. C 067 vom 16/03/2002 S. 0027 - 0027 Einheitliche Anwendung der kombinierten Nomenklatur (KN) (Einreihung von Waren) (2002/C 67/04) Veröffentlichung der gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2433/2001(2), angenommenen Erläuterungen. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften(3) werden wie folgt geändert:
Seite 235 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Nach dem ersten Absatz wird folgender Absatz eingefügt: "Die Auflistung der 'technischen Merkmale' ist nicht zusätzlich zu den vorstehend genannten 'synthetischen Stoffen', sondern als Beschreibung dieser 'synthetischen Stoffe' zu verstehen." Seite 236 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Nach dem ersten Absatz wird folgender Absatz eingefügt: "Die Auflistung der 'technischen Merkmale' ist nicht zusätzlich zu den vorstehend genannten 'synthetischen Stoffen', sondern als Beschreibung dieser 'synthetischen Stoffe', zu verstehen." (1) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1. (2) ABl.
L 329 vom 14.12.2001, S. 4. (3) ABl. C 199 vom 13.7.2000, S. 1.