Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden Amtsblatt Nr. C 134 vom 06/06/2002 S. 0002 - 0002 Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 134/02) Datum der Annahme des Beschlusses: 6.5.2002 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 165/02 Titel: Beihilfen zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Ölsaatensektor Zielsetzung: Reaktivierung der Forschungsaktivitäten im Sektor Haushaltsmittel:
6,1 Mio. EUR/Jahr Beihilfeintensität oder -höhe: Etwa 50 % der anfallenden Kosten Laufzeit: 5 Jahre Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids