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Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2002—2006

CELEX
32003A0204(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2003-01-21
In force since
2003-01-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2002—2006 Amtsblatt Nr. C 026 vom 04/02/2003 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2002-2006 (2003/C 26/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 21. Januar 2003 prüfte der Rat Deutschlands aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2002-2006. In der Fortschreibung wird davon ausgegangen, dass sich die Staatsfinanzen verbessern; nach einem Defizit von 33/4 % des BIP 2002 wird bis 2006 eine ausgeglichene Haushaltsposition erwartet. Der öffentliche Schuldenstand wird voraussichtlich von 61 % des BIP im Jahr 2002 auf 571/2 % im Jahr 2006 zurückgeführt. Der Rat stellt fest, dass das neue aktualisierte Stabilitätsprogramm den Anforderungen des revidierten "Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme" weitgehend entspricht, wenngleich bestimmte Verbesserungen notwendig sind, insbesondere hinsichtlich der Genauigkeit der bereitgestellten quantitativen Informationen.

Zwar sind die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik festgelegten Defizitziele nicht erreicht worden, dennoch entspricht der in dem Programm vorgezeichnete Anpassungspfad weitgehend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Der Rat stellt fest, dass das projizierte Defizitergebnis für 2002 (33/4 % des BIP) deutlich höher ist als in dem Szenario mit geringeren Wachstumsraten der Fortschreibung vom Dezember 2001 projiziert (21/2 % des BIP). Der Rat bedauert, dass es sich für die deutschen Behörden als unmöglich erwiesen hat, ihre Zusage vom 12. Februar 2002 und die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltene Empfehlung für 2002 einzuhalten, den Referenzwert für das gesamtstaatliche Defizit von 3 % des BIP nicht zu überschreiten.

Der Rat stellt fest, dass der Anstieg des nominalen Defizits von 2001 auf 2002 nicht mehr mit der unerwarteten Wachstumsverlangsamung zu erklären ist und dass es wiederum zu Ausgabenüberschreitungen im Gesundheitswesen gekommen ist, die zu einer Verschlechterung des strukturellen Saldos geführt haben. Der Rat entschied am 21. Januar, dass in Deutschland ein übermäßiges Defizit besteht, und richtete gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag eine Empfehlung an Deutschland. Gemäß dieser Empfehlung i) sollte die deutsche Regierung das übermäßige öffentliche Defizit im Einklang mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr.

1467/97 des Rates so schnell wie möglich beenden, ii) sollten die deutschen Behörden ihre Haushaltspläne für 2003 entschlossen umsetzen, die auf der Grundlage eines projizierten BIP-Anstiegs von 11/2 % im Jahr 2003 auf eine Reduzierung des gesamtstaatlichen Defizits auf 23/4 % des BIP im Jahre 2003 abzielen. Darüber hinaus stellt der Rat fest, dass die deutschen Behörden sich verpflichtet haben, insbesondere durch eine Reduzierung des strukturellen Haushaltsdefizits um jährlich mehr als 0,5 % des BIP - die wiederum Strukturreformen erforderlich macht - sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung in dem Zeitraum, auf den sich das aktualisierte Stabilitätsprogramm bezieht, nicht an Schwung verliert.

Der Rat stellt fest, dass die für 2003 erwartete Wachstumsrate von 11/2 % in Anbetracht der in den letzten Monaten ungünstigeren Entwicklung der Wirtschaftsindikatoren optimistisch zu sein scheint. Sie setzt voraus, dass das Vertrauen in die Wirtschaft schnell wiederhergestellt wird, nicht zuletzt durch die Umsetzung eines kohärenten Haushaltsanpassungsprogramms. Außerdem liegen die für die Jahre 2004 bis 2006 angenommenen durchschnittlichen Wachstumsraten von 21/4 % über dem geschätzten langfristigen Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft; dies spiegelt die in dem Programm enthaltene Prognose wider, dass die Produktionslücke geschlossen wird.

Das Wachstumsquotenjahr der deutschen Wirtschaft ist damit jedoch gering. Es liegt bei der deutschen Regierung, dieses Potenzial durch kohärente Reformen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, beträchtlich zu steigern. Der Rat fordert die deutsche Regierung nachdrücklich auf, die erforderlichen Reformschritte zu unternehmen. Nach Ansicht des Rates besteht ein nicht unbeträchtliches Risiko, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2003 wiederum den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten könnte. Daher sollte die deutsche Regierung für einen rigorosen Haushaltsvollzug und die gründliche Umsetzung der im Haushalt 2003 angekündigten Maßnahmen sorgen.

Der Rat würdigt die projizierte Verbesserung des strukturellen Saldos um jährlich mehr als 0,5 % des BIP bis zum Ende der Laufzeit des neuen Programms, wobei dies aufgrund der Einführung von Steuerreformen nicht für das Jahr 2005 gilt; er stellt fest, dass die Staatskonten strukturell bis 2006 zumindest nahezu ausgeglichen sein sollen. Es wird jedoch daran erinnert, dass dieser Anpassungspfad davon abhängt, dass die angekündigten Maßnahmen in vollem Umfang umgesetzt, die vereinbarten Ausgabenziele für 2003 und 2004 eingehalten und ehrgeizige Ausgabenziele für 2005 und 2006 vereinbart werden.

Der Rat fordert die deutschen Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Realisierung der nächsten Stufen der Steuerreform in den Jahren 2004 und 2005 mit einem stetigen Anpassungspfad in Richtung auf einen ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt vereinbar ist. Der Rat stellt fest, dass damit - wenn auch zwei Jahre später als in der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms vom vergangenen Jahr geplant - bis 2006 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden dürfte. Der Rat begrüßt, dass der deutsche Finanzplanungsrat das für 2006 angestrebte Ziel in seiner Sitzung am 27. November 2002 bestätigt hat.

Er fordert die Regierungen des Bundes und der Länder nachdrücklich auf, ehrgeizige Ausgabeziele für 2005 und 2006 zu vereinbaren und einen strikteren Haushaltsvollzug auf allen staatlichen Ebenen sicherzustellen. An den Haushaltsentwicklungen der Vergangenheit wird deutlich, dass dies von entscheidender Bedeutung sein wird, um die projizierten Defizitziele zu erreichen, insbesondere wenn sich das Wachstum wieder belebt. Der Rat begrüßt die jüngste (fortgeschrittene) Umsetzung des Haushaltsgrundsätzegesetzes, bekräftigt jedoch seine Ansicht, dass der darin vorgesehene Mechanismus noch unzureichend ist um sicherzustellen, dass die vereinbarten Ziele von allen staatlichen Ebenen eingehalten werden.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die deutsche Regierung beabsichtigt, den Schuldenstand bis 2005 unter den Referenzwert des EG-Vertrags zurückzuführen, stellt jedoch fest, dass diese Absicht einer Reihe von Risiken unterliegt. Daher gibt die Entwicklung der Schuldenquote weiterhin Anlass zur Besorgnis, da die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt werden muss. Falls an der derzeitigen Politik festgehalten wird, kann das Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass die öffentlichen Finanzen bedingt durch die Bevölkerungsalterung nicht länger tragfähig sein werden. Wenn die Rückführung der Schuldenquote einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der budgetären Folgen der alternden Gesellschaft leisten soll, dann ist das Erreichen einer ausgeglichenen Haushaltsposition bis 2006 von wesentlicher Bedeutung; dies sollte Teil einer ehrgeizigen dreigleisigen Strategie zur Bewältigung der langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt sein, wobei gegebenenfalls auch die Erzielung von Haushaltsüberschüssen gehören muss.

Gesunde öffentliche Finanzen über einen langen Zeitraum hinweg werden es ermöglichen, eine deutliche Rückführung der Schuldenquote zu erreichen, bevor sich die Bevölkerungsalterung auf die Haushalte auswirkt. Der Rat hält es für unverzichtbar, die Haushaltskonsolidierung durch weit reichende Reformen zur Erhöhung des sehr geringen Wachstumspotenzials in Deutschland abzustützen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Er hebt erneut hervor, dass die deutsche Wirtschaft trotz ihrer Größe nach wie vor höchst verwundbar gegenüber externen Schocks und nicht in der Lage ist, einen endogenen, dauerhaften Wachstumsprozess in Gang zu setzen.

Der Rat erkennt zwar an, dass dies zum Teil immer noch die wirtschaftlichen Nachwirkungen der deutschen Einigung widerspiegelt, weist jedoch erneut darauf hin, dass es nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch bei den Sozialversicherungs- und ganz allgemein den Leistungssystemen dringender Reformen bedarf und dass die regulatorische Belastung der Wirtschaft verringert werden muss. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

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