Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2002—2006 Amtsblatt Nr. C 026 vom 04/02/2003 S. 0007 - 0008 Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2002-2006 (2003/C 26/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Der Rat hat am 21. Januar 2003 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 2002-2006 geprüft. Die neue Fortschreibung entspricht im Großen und Ganzen den Anforderungen des revidierten "Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme". Allerdings bleibt das Programm insofern hinter den Anforderungen des Kodexes zurück, als keine Angaben darüber gemacht werden, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen die haushaltspolitischen Ziele nach 2003 erreicht werden sollen. Aus Sicht des Rates folgt Italien mit den geplanten wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die es in dem aktualisierten Programm in Aussicht stellt, teilweise den Empfehlungen in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für das Jahr 2002.
Der Rat begrüßt es, dass sich Italien das Ziel gesetzt hat, während des gesamten Programmzeitraums weiter hohe Primärüberschüsse zu erzielen und gleichzeitig für eine gewisse steuerliche Entlastung zu sorgen. Er stellt fest, dass das konjunkturbereinigte Defizit 2002 entsprechend den Vorausschätzungen der Kommission - vor allem mit Hilfe von einmaligen Maßnahmen - um 0,6 Prozent des BIP gesenkt wurde. Nach dem hohen Defizit im Jahr 2001, das die Schätzungen des letzten Programms bei Weitem übertraf, und der verzögerten Konjunkturerholung und trotz der im Laufe des Jahres eingeleiteten Korrekturmaßnahmen geht das für 2002 projizierte Defizit erheblich über die ursprünglichen Ziele hinaus.
Dies bedeutet wiederum, dass ein "nahezu ausgeglichener Haushalt" den Projektionen der italienischen Regierung zufolge voraussichtlich nicht 2003, sondern erst 2004 erreicht werden dürfte. Bedauerlicherweise hat sich der Abbau der öffentlichen Verschuldung seit 2001 deutlich verlangsamt; Ursache hierfür waren ein geringeres Wachstum und die Tatsache, dass das Privatisierungsprogramm wegen der Bedingungen auf den Finanzmärkten nicht so schnell wie geplant umgesetzt werden konnte. Die Rückführung der Schuldenquote unter 100 % des BIP wird von der Regierung nunmehr für das Jahr 2005 ins Auge gefasst, was gegenüber den Zusagen Italiens aus dem Jahre 1998 eine Verzögerung um zwei Jahre bedeutet.
Im makroökonomischen Szenario des Programms wird von einer Belebung der Wirtschaftstätigkeit ausgegangen und erwartet, dass sich die Weltwirtschaft auf kurze Sicht erholen und die Inlandsnachfrage steigen wird und sich die Produktionslücke in der Folge schließen wird. Angesichts der jüngsten Entwicklungen dürfte sich die Wirtschaft jedoch langsamer erholen als angenommen, die Prognosen über das nominelle sowie das potenzielle Wachstum erscheinen daher recht optimistisch. Mittelfristig ist zudem wohl eine Wachstumsprognose von 2,5 % pro Jahr realistischer; zusammen mit einer Korrektur des Potenzialwachstums auf nur 2 % ergäbe sich daraus ein strukturelles Defizit von 1,1 % für 2006.
Bei diesem Szenario würde also das mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder Haushaltsüberschusses im Programmzeitraum nicht erreicht. Nichtsdestoweniger nimmt der Rat zur Kenntnis, dass Italien sich verpflichtet, das Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2004 zu erreichen. Das Programm sieht eine Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltshaltsposition um 0,7 % für das Jahr 2003 vor. Dabei soll das Haushaltsziel wie im Vorjahr großenteils durch einmalige Maßnamen erreicht werden. Nach Berechnungen der Kommission, die sich auf das aktualisierte Programm Italiens stützen, wird das konjunkturbereinigte Defizit auch 2003 noch 0,9 % betragen; die Vorgabe des Stabilitäts- und Wachstumspakts, einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder Haushaltsüberschuss zu erreichen, würde damit erneut verfehlt.
Selbst wenn diese einmaligen Maßnahmen zu den gewünschten Ergebnissen führen sollten, wäre es möglich, dass eine Besserung der konjunkturbereinigten Haushaltslage wegen der mit den Haushaltsprojektionen verbundenen Risiken entgegen den Planungen ausbleibt, wodurch auch die Erreichung der Mindestanpassung von 0,5 % des BIP in Frage gestellt wäre. Zwar begrüßt der Rat die kürzlich eingeführten Maßnahmen zur strengeren Kontrolle der Staatsausgaben, doch fordert er Italien dringend auf, dafür zu sorgen, dass die für 2003 geplanten Maßnahmen uneingeschränkt umgesetzt werden, damit wenigstens eine Verringerung des strukturellen Defizits um 0,5 % des BIP gewährleistet werden kann.
Ob die Haushaltsziele für das Jahr 2004 und darüber hinaus - so auch das Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts - erreicht werden, hängt in hohem Maße davon ab, ob die einmaligen Maßnahmen des Jahres 2003 durch dauerhaftere Maßnahmen ersetzt und gleichzeitig Korrekturen vorgenommen werden, damit die Verringerung des strukturellen Defizits um mindestens 0,5 % erreicht wird. Damit Italien auch in Zukunft auf Konsolidierungskurs bleibt, sollte es die einmaligen Maßnahmen durch strukturelle Maßnahmen auf der Ausgabenseite ersetzen. Italien hat zugesagt, im Rahmen seiner mittelfristigen Haushaltsplanung darzulegen, mit welchen umfassenden dauerhaften Maßnahmen es gewährleisten will, dass das Ziel einer jährlichen Rückführung des konjunkturbereinigten Defizits um mindestens 0,5 % des BIP so lange weiterverfolgt wird, bis das Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts als erreicht angesehen werden kann.
Ganz allgemein fordert der Rat Italien auf, seine Steuerstrategie zu präzisieren und dabei insbesondere auf das Ziel einer Verringerung der Steuerlast einzugehen - ein Ziel, das der Rat teilt, das sich aber nur durch einen umfassenden Reformplan für die Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite zuverlässig und wirksam erreichen lässt. Nach Auffassung des Rates muss Italien angesichts seiner hohen Schuldenquote seine Schulden weitaus schneller abbauen als in den zurückliegenden Jahren. Der Rat stellt fest, dass sich die Schuldenabbauquote bis zum Ende des Projektionszeitraums abschwächt und zudem eine Reihe von Posten "below-the-line" stehen.
Er befürchtet insbesondere, dass aufgrund der Risiken, die das Programm hinsichtlich der Defizitziele aufweist, die Schuldenquote nicht schnell genug abgebaut wird. Der Rat fordert die italienische Regierung deshalb dringend auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um einen ausreichenden Schuldenabbau zu gewährleisten. Er empfiehlt in diesem Zusammenhang, kurzfristige Maßnahmen, wie insbesondere die Veräußerung von Vermögenswerten über Verbriefungsgeschäfte, als Mittel zum beschleunigten Schuldenabbau und nicht als Ersatz für Korrekturmaßnahmen auf der Defizitseite anzusehen.
Der Rat weist erneut darauf hin, dass die mittelfristige Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushalts für tragfähige öffentliche Finanzen von entscheidender Bedeutung ist. Wird die derzeitige Politik fortgesetzt, so ist nicht auszuschließen, dass die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch die Bevölkerungsalterung in Gefahr gerät. In Anbetracht seiner hohen Verschuldung wird Italien über viele Jahre Primärüberschüsse in der Größenordnung von 5 % des BIP erzielen müssen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Fähigkeit Italiens, mit den Auswirkungen einer alternden Bevölkerung auf den Haushalt fertig zu werden, von der Umsetzung der in den 90er Jahren verabschiedeten Rentenreformen und von einer starken Erhöhung der Erwerbsquote abhängt.
Wie in seiner Stellungnahme zu den letzten aktualisierten Programmen und in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für 2002 ermutigt der Rat Italien, weitere Maßnahmen zur Förderung privatfinanzierter Systeme für die zusätzliche Altersversorgung zu ergreifen und den Schwachpunkt im öffentlichen Rentensystem, nämlich den langen Übergang zu dem neuen, beitragsfinanzierten System, in Angriff zu nehmen. Dies sollte mit den Maßnahmen kombiniert werden, die zur Erhöhung der Erwerbsquoten und zur Begrenzung der Ausgaben für die Altersversorgung erforderlich sind. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.