Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2002—2004 Amtsblatt Nr. C 026 vom 04/02/2003 S. 0008 - 0009 Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2002-2004 (2003/C 26/06) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 21. Januar 2003 hat der Rat die aktualisierte Fassung des schwedischen Konvergenzprogramms, die sich auf den Zeitraum 2002 bis 2004 bezieht, geprüft. Das aktualisierte Programm enthält detaillierte Informationen und u. a. eine Analyse der langfristigen Tragbarkeit der öffentlichen Finanzen, die im großen und ganzen mit dem Verhaltenskodex in Einklang steht. Dass in dem Programm keine detaillierten Informationen für 2005 gegeben werden, entspricht nicht dem Verhaltenskodex. Der Rat erkennt jedoch an, dass der Haushaltsgesetzentwurf der Regierung für 2003 deswegen keine Ausgabenplanung für 2005 enthielt, weil sich die Verhandlungen zur Regierungsbildung im Herbst 2002 hinauszögerten.
Der Rat ist der Auffassung, dass das aktualisierte Programm mit der letzten Stellungnahme des Rates(2) und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in Einklang steht. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass nach dem aktualisierten Programm im gesamten Zeitraum bis 2004 weiterhin Haushaltsüberschüsse erzielt werden sollen, da Schweden an seinem mittelfristigen Ziel festhält, im Durchschnitt des Konjunkturzyklus einen Haushaltsüberschuss von 2 % des BIP zu erreichen. Die Strategie der Wahrung solider öffentlicher Finanzen wird gestützt durch die eingegangene Verpflichtung, Obergrenzen für die Ausgaben des Zentralstaates einzuhalten, die in den letzten Jahren wesentlich zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Haushaltspolitik und damit solider öffentlicher Finanzen beigetragen hat, und durch die Vorgabe ausgeglichener Haushalte für die lokalen Gebietskörperschaften.
Damit einher gingen Steuersenkungen; die dritte Tranche von geplanten vier Steuersenkungstranchen wurde 2002 durchgeführt. Weiterhin stellt der Rat mit Befriedigung fest, dass die Schuldenquote sich unter dem Referenzwert von 60 % des BIP gehalten hat und im verbleibenden Programmzeitraum weiter zurückgehen soll. Das im Programm vorgestellte makroökonomische Szenario mit einem BIP-Wachstum von 2,1 % für 2002 und 2,5 % für 2003 erscheint etwas optimistisch; nach Auffassung des Rates bestehen nämlich Abwärtsrisiken für das Wachstum. So geht die Kommission in ihren Herbstvorausschätzungen nur von einem Wachstum von 1,6 % für 2002 und 2,2 % für 2003 aus, also von einer gedämpfter verlaufenden wirtschaftlichen Wiederbelebung, da es sowohl außen- als auch binnenwirtschaftlich Zeichen für gewisse Schwächen gibt.
Daher ist zu erwarten, dass das Wirtschaftswachstum nur allmählich zur Potenzialwachstumsrate zurückkehrt. Der Rat ist der Ansicht, dass Schweden die im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltene Vorgabe eines "nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts" nach wie vor in vollem Umfang erfuellt. Anhaltende Überschüsse beim Basishaushaltssaldo liegende Haushaltsposition sorgen nämlich in jedem Jahr des Bezugszeitraums dafür, dass die solide Haushaltslage erhalten bleibt. Jedoch hält der Rat fest, dass nach Analyse der Kommission zwar der Basishaushaltssaldo im Programmzeitraum positiv bleiben dürfte, die von Schweden selbst gesetzte Zielmarke von 2 % des BIP in den Jahren bis 2004 jedoch nicht erreicht werden dürfte.
Verantwortlich hierfür ist der Umstand, dass die erheblichen fiskalpolitischen Impulse von 2001 und 2002 in den Folgejahren nur teilweise rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus könnten gewisse restriktive Maßnahmen erforderlich sein, um die Einhaltung der Ausgabenplafonds sicherzustellen. Der Rat begrüßt, dass der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Konvergenzprogramm Beachtung geschenkt wird, und ist der Auffassung, dass hinsichtlich der möglichen Entwicklung der Ausgaben, die nicht mit der Bevölkerungsalterung verknüpft sind, von vorsichtigen Annahmen ausgegangen werden sollte.
Der Rat ist der Ansicht, dass die öffentlichen Finanzen mit dem gegenwärtig verfolgten Kurs dauerhaft in der Lage sein dürften, die Haushaltskosten der alternden Bevölkerung zu bewältigen; hierzu trägt auch bei, dass fortgesetzt Haushaltsüberschüsse erzielt werden und in den 90er Jahren eine tiefgreifende Reform des Rentensystems stattfand. Der Rat begrüßt das Haushaltsziel, bis 2015 Haushaltsüberschüsse in Höhe von 2 % des BIP zu erzielen, um so die öffentliche Verschuldung rasch abzubauen. Über einen so langen Zeitraum hinweg könnte sich die Verwirklichung dieses Zieles jedoch als schwierig erweisen.
Eine Herausforderung wird darin bestehen, die Steuerreform zu vollenden und gleichzeitig die Erfolge zu wahren, die im letzten Jahrzehnt bei der langfristigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen erzielt wurden. Der Preisauftrieb in Schweden ging im Frühjahr 2002 auf das Inflationsziel von 2 % zurück. Der Rat stellt fest, dass Schweden weiterhin das Konvergenzkriterium der Preisstabilität erfuellt, und sich dies bis 2004 auch nicht ändern dürfte. Die langfristigen Zinssätze in Schweden haben sich im Verlauf des letzten Jahres im Einklang mit dem Trend auf den internationalen Anleihe- und Aktienmärkten entwickelt.
Schweden erfuellt nach wie vor das Zins-Konvergenzkriterium. Was den Wechselkurs anbetrifft, so nimmt die Krone nicht am WKM2 teil und hat sich seit Vorlage des letzten aktualisierten Programms etwas unstet entwickelt. Das Wechselkurs-Konvergenzkriterium erfuellt Schweden somit immer noch nicht. Der Rat ist der Auffassung, wie er bereits in seiner letzten Stellungnahme(3) geäußert hat, dass "Schweden seine Fähigkeit unter Beweis stellen muss, eine angemessene Parität zwischen Krone und Euro über eine ausreichende Zeitspanne hinweg ohne ernsthafte Spannungen einzuhalten." Hierzu erwartet der Rat, "dass Schweden den Beschluss fasst, dem WKM2 in angemessener Zeit beizutreten".
Um ein hohes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erreichen, wird die Strategie der Vorgängerprogramme fortgesetzt, und es werden im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik entsprechende Strukturmaßnahmen durchgeführt bzw. vorgeschlagen. Diesbezüglich ist der Rat der Auffassung, dass der Vollendung der Steuerreform und Anstrengungen zur Verwirklichung der zentralen politischen Ziele in Bezug auf Beschäftigung, Sozialversicherungsempfänger und Krankheitsurlaub im Rahmen der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen größte Bedeutung zukommt. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) ABl.
C 33 vom 6.2.2002. (3) ABl. C 33 vom 6.2.2002, S. 4.