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Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2002—2006

CELEX
32003A0204(06)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2003-01-21
In force since
2003-01-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2002—2006 Amtsblatt Nr. C 026 vom 04/02/2003 S. 0010 - 0011 Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2002-2006 (2003/C 26/07) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 21. Januar 2003 prüfte der Rat Finnlands aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2002-2006. Der Rat stellt mit Genugtuung fest, dass beim gesamtstaatlichen Haushalt, der im Jahr 2001 die Prognosen übertraf, den Erwartungen zufolge während des gesamten Programmzeitraums ein klarer Überschuss entstehen wird. Obwohl der Wert die Erwartungen für 2001 übersteigt, dürfte die öffentliche Schuldenquote in Relation zum BIP den Prognosen zufolge weiter sinken, und zwar - anders als im vorhergehenden Programm - beinahe in jedem Jahr. Nach Ansicht des Rates stimmt das aktualisierte Programm mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik überein.

Bei dem in der Fortschreibung 2002 des Stabilitätsprogramms dargelegten makroökonomischen Szenario wird davon ausgegangen, dass sich die wirtschaftliche Aktivität 2002 und 2003 verstärkt, was aufgrund kürzlich vorgelegter Daten gerechtfertigt erscheint. Anschließend wird wegen des beschränkten Angebots an Arbeitskräften mit einer geringfügigen Verlangsamung des BIP-Wachstums gerechnet. Da von einem günstigen äußeren Umfeld ausgegangen wird, handelt es sich bei der Annahme, das BIP-Wachstum werde in späteren Jahren des Programms zurückgehen, um eine relativ vorsichtige Prognose. Der Rat stellt fest, dass in dem Programm mit einem bedeutenden Rückgang des gesamtstaatlichen Haushaltsüberschusses von 4,9 % des BIP im Jahr 2001 auf knapp über 2 % 2004(2) gerechnet wird; in den späteren Jahren des Programms soll der Überschuss durch Ausgabenkontrolle wieder auf fast 3 % des BIP steigen.

Der Rat stellt fest, dass alle Bereiche des Staatssektors für die schwächere finanzielle Lage zwischen 2002 und 2004 verantwortlich zu sein scheinen; eine Ausnahme bilden lediglich die Sozialversicherungsfonds, die sich auf die zukünftige, durch die Bevölkerungsalterung bedingte Ausgabenbelastung vorbereiten und weiterhin einen gesamtstaatlichen Haushaltsüberschuss entstehen lassen. Der prognostizierte Rückgang des konjunkturbereinigten Überschusses um 1,5 Prozentpunkte des BIP zwischen 2002 und 2004 ist teilweise auch der Verringerung des 2000 verzeichneten außerordentlichen hohen Niveaus der Unternehmensbesteuerung zuzuschreiben; der Rückgang des konjunkturbereinigten Überschusses scheint zu einem Zeitpunkt zu kommen, zu dem es einen starken wirtschaftlichen Aufschwung geben sollte, und legt daher prozyklische finanzpolitische Maßnahmen nahe.

Der Rat stellt fest, dass der erwartete Rückgang des Haushaltsüberschusses neben der konjunkturellen Bereinigung des außergewöhnlich hohen Ausgangswerts aus dem Jahr 2000 in erster Linie auf die Einkommensteuersenkungen von 2000 bis 2003 und die diskretionären Ausgaben des Zentralstaats in den Jahren 2001 und 2002 zurückzuführen ist, die jeweils höher ausgefallen sind als zunächst geplant. Auch wenn durch die vorangegangenen hohen Überschüsse etwas zusätzlicher Spielraum (für finanzpolitische Maßnahmen) entstanden ist, nimmt der Rat eine anscheinend übliche Tendenz zur Kenntnis, von den mittelfristigen Ausgabenrichtwerten, die das finanzpolitische Schlüsselinstrument der Regierung darstellen, abzuweichen.

Diese Überschreitungen sind insofern beunruhigend, als zur weiteren Erwirtschaftung hoher Haushaltsüberschüsse in den kommenden Jahren in dem Programm von strikten Ausgabenbegrenzungen bei gleichzeitig sinkender Schuldenquote im Verhältnis zum BIP ausgegangen wird. Der Rat erneuert daher seine - auch den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002 entsprechende - Empfehlung des vergangenen Jahres an die finnische Regierung, mittelfristig die Ausgaben des Zentralstaats stärker unter Kontrolle zu halten. Der Rat stellt auch fest, dass der Schuldenabbau im Programmzeitraum angesichts der komfortablen Primärüberschüsse relativ langsam vorankommt, erkennt jedoch, dass dies in erster Linie auf die Nettoansammlung von Finanzanlagen zurückzuführen ist und die gesamtstaatlichen Finanzanlagen zudem die Bruttoverschuldung des Sektors zu übersteigen scheinen.

Aufgrund der zu erwartenden, in Finnland überdurchschnittlich hohen Ausgabenbelastung durch die Bevölkerungsalterung legt der Rat der finnischen Regierung dennoch nahe, mittelfristig an den derzeitigen hohen Haushaltsüberschüssen festzuhalten, so dass die Bruttoschuldenquote des Staates kontinuierlich gesenkt werden kann. Der Rat stellt fest, dass der für den gesamten Programmzeitraum prognostizierte Überschuss in den Staatskonten den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im vollen Umfang entspricht. Dies ist fast ausschließlich auf die Überschüsse der gesetzlichen Sozialversicherungsträger zurückzuführen, die sich auf die Ausgabenbelastung in Verbindung mit der Bevölkerungsalterung vorbereiten.

Trotz der auf Ebene des Zentralstaats und der lokalen Gebietskörperschaften erwarteten Defizite dürfte der geschätzte konjunkturbereinigte Haushaltssaldo von mindestens 2 % des BIP eine ausreichende Sicherheitsmarge bieten, so dass der Referenzwert von 3 % des BIP für das Staatsdefizit bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten werden dürfte. Der Rat begrüßt die kürzlich beschlossenen Maßnahmen zur mittelfristigen Verbesserung der finanziellen Stabilität auf Ebene der lokalen Gebietskörperschaften. In Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002 und dem aktualisierten Stabilitätsprogramm empfiehlt der Rat, dafür zu sorgen, dass die angestrebten Ziele erreicht werden; in dieser Hinsicht wäre die Einführung eines Überwachungsmechanismus zu begrüßen, der die Rechtsvorschriften unterstützt, nach denen die lokalen Gebietskörperschaften innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen müssen.

Der Rat begrüßt die Aufmerksamkeit, die der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Stabilitätsprogramm gewidmet wird. Nach Auffassung des Rates scheint die öffentliche Hand auf Grundlage der derzeitigen politischen Strategien durch das Festhalten an Haushaltsüberschüssen und die Reform des in hohem Maße auf Vorfinanzierung basierenden Rentensystems finanziell in der Lage zu sein, die durch die Bevölkerungsalterung bedingten Kosten für den Haushalt zu tragen. Der Rat nimmt des Weiteren geplante und bereits eingeleitete Reformen zur Kenntnis, die zu einer höheren Erwerbstätigenquote bei älteren Arbeitnehmern führen sollen, und ermutigt die finnischen Behörden, die Umsetzung der Reformen gemäß dem im Stabilitätsprogramm angegebenen Zeitplan fortzusetzen.

Der Rat stellt fest, dass die Steuerquote in Finnland im Vergleich zu anderen Industrieländern hoch ist. Eine große Herausforderung wird darin bestehen, die geplanten Steuerreformen durchzuführen, ohne den Konsolidierungskurs des vergangenen Jahrzehnts für tragfähige öffentliche Finanzen zu gefährden. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) Verglichen mit dem vorangegangenen Programm bedeutet dies ohne Berücksichtigung des Jahres 2004 eine Korrektur der Haushaltsziele nach oben, die u. a. auf den unerwartet hohen Überschuss des Jahres 2001 zurückzuführen ist.

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