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Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2003—2005

CELEX
32003A0305(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2003-02-18
In force since
2003-02-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2003—2005 Amtsblatt Nr. C 051 vom 05/03/2003 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2003-2005 (2003/C 51/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 18. Februar 2003 prüfte der Rat Belgiens aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2003-2005. Das Programm entspricht weitgehend den Anforderungen des "Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme". Nach Ansicht des Rates entsprechen die wirtschaftspolitischen Konzepte des Programms zum Teil den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik. Der Rat stellt fest, dass die Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2002 schwach geblieben ist; das reale BIP-Wachstum wird auf 0,7 % geschätzt - gegenüber dem in der Fortschreibung 2001 projizierten Wachstum von 1,3 %.

Die Auswirkungen des Konjunktureinbruchs auf die öffentlichen Finanzen wurden 2002 eingedämmt; nach einem Überschuss von 0,2 % des BIP in 2001 (bzw. einem Überschuss von 0,4 % des BIP, wenn die UMTS-Lizenzeinnahmen einbezogen werden) war der gesamtstaatliche Haushalt ausgeglichen. In den Jahren 2001 und 2002 wurde der öffentliche Schuldenstand weiter zurückgeführt, allerdings lediglich um 3,5 Prozentpunkte des BIP. Diese Verlangsamung ist auf ein langsames BIP-Wachstum und Finanzoperationen des Staates zurückzuführen, durch die sich die Schulden weiter erhöhen werden. Im Jahr 2002 war der öffentliche Schuldenstand mit 106,1 % des BIP nach wie vor hoch.

Den Projektionen des aktualisierten Programms zufolge wird der Wirtschaftsaufschwung schrittweise erfolgen, im Laufe des Jahres 2003 an Schwung gewinnen und in den Folgejahren - dank eines Aufschwungs des Welthandels und einer anhaltenden Inlandsnachfrage - robust bleiben. Das Programm sieht ein reales BIP-Wachstum von 2,1 % im Jahr 2003, das im Lichte der jüngsten internationalen Entwicklungen mit Abschwächungsrisiken behaftet sein dürfte, sowie in den Jahren 2004 und 2005 ein robusteres, aber wahrscheinlicheres Wachstum von 2,5 % vor. Das aktualisierte Stabilitätsprogramm 2002 sieht für 2003 eine ausgewogene gesamtstaatliche Position und für 2004 und 2005 Überschüsse von 0,3 % und 0,5 % des BIP vor.

Der Boden, der im Verhältnis zu der in der letzten Fortschreibung projizierten Haushaltsanpassung verloren gegangen war, würde durch eine etwas schnellere Anpassung in den Jahren 2004 und 2005 teilweise wieder gewonnen. Der Rat stellt fest, dass der von der Kommission nach der Produktionsfunktionsmethode berechnete konjunkturbereinigte Saldo sich im Jahr 2002 zunächst um 0,5 % des BIP, d. h. beträchtlich verbessert hat, den Projektionen zufolge im Zeitraum 2003-2005 quasi unverändert bleiben und einen Überschuss zwischen 0,2 % und 0,3 % des BIP erreichen dürfte. Demzufolge stellt der Rat mit Genugtuung fest, dass Belgien die Anforderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, mittelfristig einen nahezu ausgewogenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt zu erreichen, weiterhin erfuellt.

Der Rat stellt fest, dass der öffentliche Schuldenstand in dem von der Fortschreibung 2002 erfassten Zeitraum jährlich um etwa 4 Prozentpunkte des BIP auf 93,6 % des BIP in 2005 zurückgeführt werden soll. Allerdings könnte sich das Tempo des Schuldenabbaus durch die im Programm erwähnte Übernahme der Schulden öffentlicher Unternehmen durch den Staat in den Jahren 2004-2005 zeitweise verlangsamen. Der Rat hält es für notwendig, dass der öffentliche Schuldenstand weiterhin beständig zurückgeführt wird. Der Rat stellt fest, dass die in der Fortschreibung 2002 vorgesehene Haushaltsstrategie nach wie vor von hohen Primärüberschüssen und zurückgehenden Zinsaufwendungen im Programmzeitraum ausgeht.

Der Rat hatte in vorangegangenen Stellungnahmen eine derartige Strategie empfohlen, die sich ausgehend von einer wirksamen Kontrolle des Ausgabenanstiegs beim Abbau der Haushaltsdefizite als erfolgreich erwiesen und eine deutliche Zurückführung des öffentlichen Schuldenstands ermöglicht hat. Der Rat stellt allerdings fest, dass die im aktualisierten Programm vorgesehenen Primärüberschüsse in einer Größenordnung von jährlich etwa 5,5 % des BIP niedriger sind als die Überschüsse der vergangenen Jahre, die über 6 % des BIP lagen. Darüber hinaus stellt der Rat fest, dass die Regierung beabsichtigt, die Begrenzung des Anstiegs der Realausgaben der Ebene I (einschließlich Föderalregierung und Sozialversicherung) auf 1,5 % vorzusehen, obgleich die neueste Fortschreibung keinen entsprechenden Hinweis enthält.

Der Rat fordert die belgische Regierung dringend auf, sich im Programmzeitraum an diese Begrenzung zu halten. Nach Ansicht des Rates stellen die in der Fortschreibung 2002 enthaltenen Projektionen bezüglich der Haushaltskonsolidierung eine Mindestanstrengung dar, ohne die die rasche Rückführung des nach wie vor sehr hohen Schuldenstands und die Vorbereitung auf die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung nicht zu bewältigen sind. Angesichts eines realen BIP-Wachstums, das sich auf 2,1 % beschleunigen soll, wäre eine weitere Haushaltsanpassung in 2003 nach Ansicht des Rates gerechtfertigt.

Der Rat empfiehlt den belgischen Behörden, jede sich bietende Gelegenheit zu nutzen, um 2003 und in den folgenden Jahren weitere Haushaltsanpassungen vorzunehmen. Der Rat fordert die belgische Regierung nachdrücklich auf, Primärüberschüsse in der Größenordung von jährlich rund 6 % des BIP beizubehalten und sich weiterhin an die Begrenzung des Anstiegs der realen Primärausgaben der Ebene I auf jährlich 1,5 % im Programmzeitraum zu halten. Der Rat begrüßt die 2001 eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Diese sind Teil des jährlichen Haushaltsplanungsverfahrens, zu dem auch regelmäßige Bewertungen der Auswirkungen der Überalterung der Bevölkerung auf den Haushalt gehören.

Auf der Grundlage aktueller Maßnahmen, insbesondere der Politik der dauerhaften Aufrechterhaltung hoher Primärüberschüsse, sollte Belgien in der Lage sein, den Haushaltskosten einer überalterten Bevölkerung zu begegnen. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass langfristige Haushaltsentwicklungen in einem hoch verschuldeten Land wie Belgien durch die Erreichung und dauerhafte Beibehaltung mittelfristiger Haushaltsziele sehr leicht beeinflusst werden können. Würde die Politik der Erzielung hoher Primärüberschüsse nicht fortgeführt, so ließe sich die Gefahr nicht tragfähiger öffentlicher Finanzen nicht ausschließen.

Zur Sicherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen muss die Rückführung der Verschuldung durch Maßnahmen ergänzt werden, die zu einer höheren Beschäftigungsrate, insbesondere der älterer Arbeitnehmer, beitragen, da das Rentenalter in Belgien eines der niedrigsten EU-weit ist. Der Rat nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Fortschritten, die bei der Durchführung der Strukturreformen erzielt wurden. Dazu gehören ein Gesetzentwurf für die Festlegung des Rechtsrahmens für Zusatzrenten, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Anmeldung und den Betrieb von Unternehmen und die weitere Durchführung der Steuerreform, die auf die Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung und die Förderung der Beschäftigung zielt.

Der Rat hält es für wichtig, dass die Haushaltskosten der Strukturreformen, namentlich die von Steuersenkungen und sonstigen Erleichterungen, der angestrebten Haushaltsanpassung und dem Abbau des öffentlichen Schuldenstands Rechnung tragen. Der Rat begrüßt, dass die Vereinbarung zwischen den verschiedenen Bereichen der Regierung, Haushaltsziele festzulegen und sich auf deren Realisierung zu verpflichten, verlängert wurde. Nach Ansicht des Rates ist ein derartiges "internes Stabilitätsprogramm" insbesondere im Rahmen der föderal ausgerichteten institutionellen Struktur Belgiens angemessen.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.

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