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Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 2001/02 bis 2007/08

CELEX
32003A0305(05)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2003-02-18
In force since
2003-02-18
Status
In force

Text

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Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 2001/02 bis 2007/08 Amtsblatt Nr. C 051 vom 05/03/2003 S. 0007 - 0008 Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 2001/02 bis 2007/08 (2003/C 51/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 18. Februar 2003 hat der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 2001/02 bis 2007/08 geprüft. Diese Fortschreibung enthält umfassende Informationen, einschließlich einer Analyse der langfristigen Solidität der öffentlichen Finanzen, und steht damit im Großen und Ganzen mit dem Verhaltenskodex in Einklang. Die Wirtschaftspolitik, die in den laut der Fortschreibung des Konvergenzprogramms geplanten Maßnahmen zum Ausdruck kommt, entspricht zum Teil den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002. Der Rat hält es für angemessen, dass in dieser Programmfortschreibung wie schon im letzten Programm die durch eine solide Geld- und Finanzpolitik und weitere Strukturreformen unterstützte Sicherung der makroökonomischen Stabilität in den Vordergrund gestellt wird.

Er stellt mit Befriedigung fest, dass diese Politik in den letzten Jahren eine niedrige und stabile Inflation ermöglicht hat. Die Konvergenzkriterien in Bezug auf Inflation und langfristige Zinssätze werden mit einer gewissen Marge erfuellt und das Inflationsziel wird den Projektionen des Programms zufolge über den Programmzeitraum hinweg erreicht. Der Rat empfiehlt, dass das Vereinigte Königreich seine stabilitätsorientierte Politik fortsetzt, um einen stabilen Wechselkurs zu gewährleisten, was wiederum zu einem noch stabileren wirtschaftlichen Umfeld beitragen dürfte. Das Programm basiert auf den Projektionen für die öffentlichen Finanzen, die von einer Zunahme des BIP-Wachstums von 1,6 % im Jahr 2002 auf 2,5 % im Jahr 2003, 3 % im Jahr 2004 und 2,75 % im Jahr 2005 ausgehen.

Dies stimmt mit der Vorausschätzung der Kommission vom Herbst 2002 überein. Nach Auffassung des Rates erscheinen die makroökonomischen Vorausschätzungen derzeit auf kurze Sicht optimistisch und besteht die Gefahr, dass die Wachstumsprognosen nach unten korrigiert werden müssen. Der angenommene Wachstumstrend von 2,75 % deckt sich jedoch mit den Berechnungen der Kommissionsdienststellen und geht über die 2,5 % des Programms hinaus, das die Projektionen der öffentlichen Finanzen untermauert. Die öffentlichen Finanzen sollen dem Programm zufolge im laufenden Haushaltsjahr 2002/03 ein Defizit in Höhe von 1,8 % des BIP und im Haushaltsjahr 2003/04 ein Defizit in Höhe von 2,2 % des BIP aufweisen.

Konjunkturbereinigt läge das Defizit damit bei 1,1 % bzw. 1,4 % des BIP. In den letzten Jahren des Programms (2005/06 bis 2007/08) würde das Defizit - in absoluten Zahlen und konjunkturbereinigt - bei etwa 1,6 % des BIP liegen. Die Ausweitung des Defizits im Programmzeitraum ist in erheblichem Umfang darauf zurückzuführen, dass dem Rückgang bei den öffentlichen Investitionen in Relation zum BIP entgegen gewirkt werden soll. Dies entspricht an sich den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002. Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Bruttoschuldenstand des Vereinigten Königreichs in Relation zum BIP mit rund 39 % im Zeitraum 2003/04 und in den Folgejahren relativ niedrig bleiben soll.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für die Haushaltsjahre 2002/03 und 2003/04 projizierten Defizite erheblich (nämlich um 0,7 bzw. 0,9 Prozentpunkte des BIP) über den im letzten Programm genannten Werten liegen. Der Rat erkennt an, dass diese Ausweitung des Defizits in den Haushaltsjahren 2002/03 und 2003/04 in erster Linie konjunkturbedingt ist. Der Rat stellt fest, dass das für 2003/04 projizierte relativ hohe Defizit von 2,2 % des BIP auf einer BIP-Wachstumsannahme von 2,5 % im Jahr 2003 und 3 % im Jahr 2004 beruht, was derzeit angesichts der weltweiten Unsicherheit optimistisch erscheint.

Deshalb könnte eine solche Haushaltsplanung zu einem Defizit führen, das den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet, und wäre somit nicht mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu vereinbaren. Der Rat stellt fest, dass für die letzten Jahre des Programms von einem (tatsächlichen und konjunkturbereinigten) Defizit von rund 1,5 % des BIP ausgegangen wird. Der Rat empfiehlt dem Vereinigten Königreich deshalb, "mittelfristig" auf eine Haushaltsposition hinzuarbeiten, die der im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltenen Vorgabe eines nahezu ausgeglichenen Haushalts entspricht.

Ab dem Haushaltsjahr 2003/04 wird von einer stabilen Relation zwischen gesamtstaatlichem Bruttoschuldenstand und BIP auf niedrigem Niveau ausgegangen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Rentenausgaben (in % des BIP) bei Zugrundelegung der derzeitigen Politik als geringfügig eingestuft werden. Obwohl der Rat anerkennt, dass der Schuldenstand weit unter dem Referenzwert von 60 % des BIP liegt, ist er der Auffassung, dass die Einhaltung der Anforderung eines "nahezu ausgeglichenen Haushalts oder Haushaltsüberschusses" dazu beitragen dürfte, auf längere Sicht die Solidität der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.

Der Rat ist erfreut darüber, dass der Solidität der öffentlichen Finanzen in den Konvergenzprogrammen ein großer Stellenwert beigemessen wird, und nimmt mit Interesse die Vielzahl der Indikatoren zur Kenntnis, die zur Untersuchung der budgetären Herausforderungen und sonstigen Aspekte herangezogen werden, die sich langfristig im Zusammenhang mit der Generationengerechtigkeit stellen. Bei Fortführung der derzeitigen Politik und unter den im Programm genannten Annahmen dürfte das Vereinigte Königreich nach Auffassung des Rates ohne Weiteres in der Lage sein, die mit der Bevölkerungsalterung einhergehenden Haushaltslasten zu tragen.

Doch nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die finanzielle Tragfähigkeit des Rentensystems zu einem großen Teil von der Leistungsfähigkeit der privaten Anbieter abhängt. Sollte die private Altersvorsorge erheblich weniger einbringen als die voraussichtlichen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, könnte auf künftige Regierungen eine wachsende Zahl bedarfsabhängiger Leistungen zukommen. Ein begrenztes Defizit könnte daher seiner Ansicht nach auf mittlere Sicht dazu beitragen, jedes durch Bevölkerungsalterung bedingte Risiko möglicher Haushaltsungleichgewichte zu vermeiden und den im Programm vertretenen Standpunkt, wonach "die öffentlichen Finanzen bei Fortführung der derzeitigen Politik langfristig tragfähig sind", stärker untermauern.

Der Rat begrüßt die wirtschaftlichen Reformmaßnahmen, die unter anderem auf eine höhere nachhaltige Produktivitätswachstumsrate abzielen. In Anbetracht der im Vergleich zu den Wettbewerbern geringen Produktivität im Vereinigten Königreich sieht der Rat diese Maßnahmen als begrüßenswert an. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.

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