Stellungnahme des Rates vom 7. März 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2001—2005 Amtsblatt Nr. C 064 vom 18/03/2003 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 7. März 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2001-2005 (2003/C 64/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 7. März 2003 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Luxemburgs für den Zeitraum 2001-2005. Das Programm entspricht nur zum Teil den Anforderungen des Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Programme, den der Rat Ecofin auf seiner Tagung vom 10. Juli 2001 gebilligt hatte; insbesondere wurde es mit sechswöchiger Verspätung übermittelt. Das Programm entspricht den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik zum Teil. Im Jahr 2002 hat sich das reale BIP-Wachstum von 1,0 % im Jahr 2001 weiter abgeschwächt auf etwa 0,5 %, was bei weitem nicht den Projektionen im Stabilitätsprogramm entspricht.
Diese Verlangsamung ist weitgehend auf negative Entwicklungen im Finanzdienstleistungssektor zurückzuführen, der etwa ein Viertel des gesamten Wertzuwachses ausmacht. Ausgehend von einem vorsichtigen makroökonomischen Szenario, das einen etwas verhalteneren Wirtschaftsaufschwung projiziert als die Kommission in ihren Schätzungen vom Herbst 2002, wird sich das reale BIP-Wachstum nur schrittweise erholen und 2005 etwa 3 % betragen. Der Rat stellt fest, dass sich die Staatsfinanzen 2002 deutlich verschlechtert haben: Während die Einnahmen als Folge der Steuerreform und der Konjunkturschwäche zurückgegangen sind, sind die Ausgaben weiterhin sehr stark angestiegen.
Demzufolge ist davon auszugehen, dass der gesamtstaatliche Haushaltssaldo 2002 ein Finanzierungsdefizit von 0,3 % des BIP aufweisen wird, was im Vergleich zu dem großen Finanzierungsüberschuss von 6,1 % des BIP im Jahr 2001 eine deutliche Verschlechterung darstellt(2). Der gesamtstaatliche Saldo wird den Projektionen zufolge auch 2003 ein Defizit von 0,3 % des BIP aufweisen, sich 2004 weiter leicht verschlechtern (0,7 % des BIP) und 2005 eine nahezu ausgewogene Haushaltsposition mit einem geringen nominalen Defizit von 0,1 % des BIP erreichen. Der fundamentale gesamtstaatliche Haushaltssaldo wird während des vom Stabilitätsprogramm abgedeckten Zeitraums positiv bleiben.
Damit entspricht Luxemburg nach Ansicht des Rates auch weiterhin den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der mittelfristig einen nahezu ausgewogenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt verlangt. Der Rat stellt fest, dass der Grundsatz der soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen auch bei der Fortschreibung 2002 für Luxemburg Ausschlag gebend ist. Der Rat begrüßt die Hauptbestandteile des Haushaltsrahmens, wozu neben der Verwendung vorsichtiger makroökonomischer Projektionen als Grundlage der Haushaltspolitik auch die Grundsätze eines gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschusses, eines ausgeglichenen Haushalts des Zentralstaats und eines Anstiegs der laufenden Ausgaben unterhalb des Anstiegs der Gesamtausgaben gehören.
Der Rat begrüßt, dass die Abgaben durch die Steuerreform gesenkt wurden und mittelfristig eine solide Haushaltsposition angestrebt wird. In diesem Zusammenhang möchte er eine künftige Regierung ermutigen, Obergrenzen für Realausgaben einzuhalten, die mit einem nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt auf mittlere Sicht vereinbar sind. Der Rat ist etwas besorgt über die rasche Verschlechterung des Haushaltssaldos des Zentralstaats, der nur einen Teil des gesamten Staatssektors ausmacht. Während der Haushalt des Zentralstaates 2001 noch einen Überschuss von 2,6 % des BIP aufwies, wird er den Projektionen zufolge 2002 ein Defizit von 2,2 % des BIP und 2003 ein Defizit von 2,1 % des BIP aufweisen.
Auch das Finanzierungsdefizit des Zentralstaats wird sich weiter verschlechtern und 2004 und 2005 2,8 % des BIP betragen. Der Rat stellt fest, dass dies zum Teil auf Mindereinnahmen als Folge des Konjunktureinbruchs zurückzuführen ist, während gleichzeitig ein rascher Anstieg der zentralstaatlichen Ausgaben projiziert wird. Trotz der außerordentlich guten Ausgangslage der öffentlichen Finanzen in Luxemburg könnte sich ein anhaltender rascher Anstieg der laufenden Ausgaben zu einem Risikofaktor entwickeln, wenn sich das Wirtschaftswachstum auf mittlere Sicht erheblich verlangsamen sollte. Nach Ansicht des Rates ist Luxemburg, wenn es seine derzeitige Politik beibehält, in Bezug auf seine öffentlichen Finanzen in einer guten Ausgangsposition, um die projizierten Kosten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung zu bewältigen.
Allerdings stellt der Rat fest, dass die nachhaltige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Luxemburg stark abhängig von den Entwicklungen bei der Zahl der Grenzgänger ist. Nach Auffassung des Rates ist es angesichts der projizierten Folgen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt weitgehend angemessen, in den kommenden Jahren an einer ausgewogenen Haushaltsposition festzuhalten. Der Rat begrüßt Maßnahmen, durch die die Attraktivität der privaten Rentensysteme des dritten Pfeilers erhöht wird. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) Jüngeren Angaben in der Mitteilung vom 1. März zufolge beschränkt sich das Defizit der Zentralregierung auf - 0,1 % des BIP, was einen öffentlichen Überschuss von + 2,6 % des BIP im Jahr 2002 ergibt.
Dies konnte in der Bewertung der Kommission jedoch noch nicht berücksichtigt werden.