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Seqlense EUR-Lex

2003/122/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2003 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Rahmen der Richtlinie 1999/105/EG Entscheidungen über forstliches Vermehrungsgut aus Drittländern zu treffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 580)

CELEX
32003D0122
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2003-02-21
In force since
2003-02-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, im Rahmen von Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 1999/105/EG Entscheidungen im Hinblick auf in den im Anhang aufgeführten Drittländern erzeugtes forstliches Vermehrungsgut zu treffen, wobei die darin genannten Sorten, Arten von Ausgangsmaterial und Kategorien zu berücksichtigen sind.

Article 2

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die in Anwendung dieser Entscheidung getroffenen Entscheidungen und die Aufhebung solcher Entscheidungen unverzüglich mit.

Article 3

Die Ermächtigung gemäß Artikel 1 endet am 31. Dezember 2005.

Article 4

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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