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2003/500/GASP: Beschluss DRK/1/2003 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 1. Juli 2003 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo

CELEX
32003D0500
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2003-07-01
In force since
2003-07-01
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

2003/500/GASP: Beschluss DRK/1/2003 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 1. Juli 2003 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo Amtsblatt Nr. L 170 vom 09/07/2003 S. 0019 - 0019 Beschluss DRK/1/2003 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 1. Juli 2003 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (2003/500/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2003/423/GASP des Rates vom 5.

Juni 2003 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo(1), insbesondere auf Artikel 10 Absätze 2 und 3 betreffend die Beteiligung von Drittstaaten, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Auf Ersuchen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und im Auftrag des Militärausschusses der EU (EUMC) haben der Operation Commander und der EU-Force Commander am 10. bzw. am 11. Juni 2003 die Streitkräfte- und Personalplanungskonferenzen durchgeführt. (2) Aufgrund der Empfehlung des Operation Commanders zu den Beiträgen von Drittstaaten ist der EUMC am 25.

Juni 2003 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diese Beiträge von Drittstaaten anzunehmen - BESCHLIESST: Artikel 1 Beiträge von Drittstaaten Im Anschluss an die Streitkräfte- und Personalplanungskonferenzen werden Beiträge der nachstehenden Drittstaaten zur militärischen Operation der EU in der Demokratischen Republik Kongo angenommen: Brasilien Kanada Südafrika Ungarn. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 1. Juli 2003. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Präsident M. Melani (1) ABl. L 143 vom 11.6.2003, S.

50.

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