Beschluss des Rates vom 16. Juni 2003 zur Ernennung eines Mitglieds einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Amtsblatt Nr. C 148 vom 25/06/2003 S. 0002 - 0002 Beschluss des Rates vom 16. Juni 2003 zur Ernennung eines Mitglieds einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (2003/C 148/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke(1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131, in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 10.
April 2003 vorgelegten Kandidatenliste - BESCHLIESST: Artikel 1 Frau Maria BRA, geboren am 8. Mai 1963 in Athen (Griechenland), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Mitglied einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Artikel 2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt. Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2003. Im Namen des Rates Der Präsident G. Papandreou (1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S.
1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 36).