Rechtsakt des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Erstellung des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke Amtsblatt Nr. 139 vom 13/06/2003 S. 0001 - 0001 Rechtsakt des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Erstellung des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke (2003/C 139/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe d), auf Initiative des Königreichs Belgien, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik(1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2), in der Erwägung nachstehenden Grundes:
Das Zollinformationssystem, das in dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich(3) vorgesehen ist, sollte für den Informationsaustausch über die Existenz von Unterlagen über laufende oder abgeschlossene Ermittlungen sowie für eine angemessene Koordinierung der Ermittlungen eingesetzt werden - BESCHLIESST, dass die Erstellung des Protokolls, das heute von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten unterzeichnet wird, in der im Anhang enthaltenen Fassung abgeschlossen ist; EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Protokoll gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen(4).
Geschehen zu Brüssel am 8. Mai 2003. Im Namen des Rates Der Präsident M. Chrisochoïdis (1) ABl. C 328 vom 23.11.2001, S. 12. (2) Stellungnahme vom 18. Dezember 2002 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 34. (4) Der Tag des Inkrafttretens des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.