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Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zu den Inhalten der interaktiven Medien in Europa

CELEX
32003G0118(03)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2002-12-19
In force since
2002-12-19
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zu den Inhalten der interaktiven Medien in Europa Amtsblatt Nr. C 013 vom 18/01/2003 S. 0008 - 0009 Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zu den Inhalten der interaktiven Medien in Europa (2003/C 13/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. STELLT FEST, dass insbesondere die jüngeren Generationen, deren Alltag, Lebensbedingungen und Ausbildung in zunehmendem Maße durch Computer, Internet und mobile Kommunikationsdienste beeinflusst werden, die interaktiven Medien ausgiebig nutzen; 2. STELLT FEST, dass sich bei den für die Informationsgesellschaft erforderlichen Fertigkeiten eine Verlagerung von der passiven Wissensaufnahme zu aktiver Erkundung und Problemlösung vollzieht;

3. STELLT FEST, dass die interaktiven Medien eine wichtige Rolle für die Bildung des Einzelnen, für die Innovation im öffentlichen und privaten Sektor und für die kulturelle Vielfalt spielen können. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa kann und sollte im Interesse einer kontinuierlichen Entwicklung der Kulturen in Europa in den interaktiven Medieninhalten der Zukunft zum Ausdruck kommen; 4. STELLT FEST, dass die kreativen Inhalte der interaktiven Medien in Europa und weltweit einen bedeutenden Wachstumsmarkt darstellen; 5. ERINNERT an das vom Europäischen Rat in Lissabon am 23. und 24.

März 2000 gesteckte strategische Ziel, die Europäische Union "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftwachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen"; 6. ERINNERT daran, dass der Rat mehrmals die Bedeutung des Wirtschaftssektors Kunst und Kultur hervorgehoben hat - so unlängst in der Entschließung des Rates vom 25. Juni 2002 über einen neuen Arbeitsplan für die Europäische Zusammenarbeit im Kulturbereich(1), in der die Förderung der weiteren Entwicklung des Wirtschaftssektors Kunst und Kultur in der Gemeinschaft und die Entwicklung und Förderung der Mobilität von Personen und des Umlaufs von Werken im Kulturbereich als vorrangige Anliegen betrachtet werden;

7. BEGRÜSST die einschlägigen Studien und Tätigkeiten, die sowohl in der Gemeinschaft als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten bereits durchgeführt werden; 8. UNTERSTREICHT, WIE WICHTIG es in Anbetracht der Entwicklung der Wissensgesellschaft und der Weiterentwicklung des Wirtschaftssektors Kunst und Kultur ist, die Qualität der für die neuen Medien produzierten Inhalte sicherzustellen und zu diesem Zweck künstlerische Freiheit, Kreativität, Innovation sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt miteinander zu verknüpfen. Das ist eine Herausforderung der Kultur- und audiovisuellen Politik, die auch im Zusammenhang mit einer industriepolitischen Zielsetzung gesehen werden kann, die darin besteht, die Innovation zu fördern und europäischen Unternehmen einen angemessenen Anteil am Markt für interaktive Medieninhalte zu sichern;

9. BETONT DIE BEDEUTUNG des Verbraucherschutzes und des Jugendschutzes in diesem Zusammenhang sowie die Notwendigkeit, den Zugang aller Bürger zu den interaktiven Medien zu fördern; 10. IST DER AUFFASSUNG, dass es notwendig ist, die interaktiven Medieninhalte als neues kulturelles, audiovisuelles und wirtschaftliches Phänomen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor stärker in den Mittelpunkt zu rücken, weil diese Inhalte einen Wachstumssektor mit weit reichenden kultur- und medienpolitischen Perspektiven darstellen, der sich jedoch - was Investitionen und Erträge betrifft - weitgehend noch im Anfangsstadium befindet;

11. ERKENNT AN, dass der Sektor der interaktiven Medieninhalte in Europa großes Entwicklungspotenzial besitzt, einen hohen Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen aufweist und Finanzierungsquellen zur Unterstützung des Potenzials erschließen muss; 12. ERKENNT die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Entwicklung von interaktiven Medieninhalten AN; 13. IST DER AUFFASSUNG, dass es im Hinblick auf die Verbindung von kultureller Vielfalt und einem kohärenten und integrierten europäischen Markt für interaktive kulturelle Inhalte vorteilhaft wäre, sich unter anderem auf Folgendes zu konzentrieren: - Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende europäische Netze von Fachleuten, die zur Verbreitung von Erfolgen und Erfahrungen sowie zum Ausbau von Fachkompetenzen innerhalb des Sektors der interaktiven Medieninhalte in Europa beitragen, - Verfügbarkeit und Angemessenheit von Finanzmitteln für die Entwicklung von kreativen Medieninhalten, um die Wettbewerbsstellung der europäischen Produzenten interaktiver Medieninhalte zu festigen, - Vertriebs- und Vermarktungsmöglichkeiten für europäische interaktive Medieninhalte;

14. ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten - Informationen und Erfahrungen zusammenzutragen sowie die Entwicklung bei der Produktion interaktiver Medieninhalte zu beobachten, - zu prüfen, ob aufgrund nationaler Erfahrungen und Maßnahmen Initiativen zum Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension interaktiver Medieninhalte erforderlich sind, - zu prüfen, wie der Sektor der interaktiven Medieninhalte durch bessere Vernetzungsmöglichkeiten den Ausbau von Fachkompetenzen fördern könnte, - zu prüfen, ob die interaktiven Medieninhalte besondere Herausforderungen für bestehende Maßnahmen auf nationaler oder Gemeinschaftsebene in den Bereichen Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung aufwerfen, - zu prüfen, wie die interaktiven Medieninhalte zur Förderung und Verbreitung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas genutzt werden sollten, - zu prüfen, wie den Interessen der Verbraucher - insbesondere der jungen Menschen - Rechnung zu tragen ist;

15. ERSUCHT die Kommission zu prüfen, welche kulturellen, sprachlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen sich mit interaktiven Medieninhalten auf europäischer Ebene stellen, und zu beurteilen, ob angepasste, ergänzende oder neue Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sind, um die kulturelle Vielfalt und die wirtschaftliche Entwicklung des Sektors sicherzustellen. (1) ABl. C 162 vom 6.7.2002, S. 5.

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