Entschließung des Rates vom 6. Mai 2003 zum Archivwesen in den Mitgliedstaaten Amtsblatt Nr. C 113 vom 13/05/2003 S. 0002 - 0002 Entschließung des Rates vom 6. Mai 2003 zum Archivwesen in den Mitgliedstaaten (2003/C 113/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. UNTER HINWEIS auf die Entschließung vom 14. November 1991 betreffend das Archivwesen(1) sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 1994 zur verstärkten Zusammenarbeit im Archivwesen(2), 2. UNTER HINWEIS auf den 1994 veröffentlichten Bericht der Expertengruppe über die Koordinierung des Archivwesens in der Europäischen Union, 3.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der laufenden Aktivitäten im Hinblick auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und Archiven der Europäischen Union - 4. BETONT, dass Archive für das Verständnis der Geschichte und der Kultur Europas sehr wichtig sind; 5. BETONT, dass vor allem in einer Zeit großer Veränderungen in Europa gut geführte und zugängliche Archive einen Beitrag zum Funktionieren der Demokratie in unseren Gesellschaften leisten; 6. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass den Herausforderungen an das Archivwesen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Union besondere Beachtung geschenkt werden sollte;
7. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass die IKT-Anwendungen und -Lösungen im Bereich des Archivwesens weiterentwickelt werden müssen; 8. FORDERT DIE KOMMISSION AUF, eine auch hinsichtlich der beitretenden Länder repräsentative Gruppe von Experten einzusetzen, die von den zuständigen nationalen Behörden ernannt werden und sich mit folgenden Punkten befassen sollen: a) Situation der öffentlichen Archive in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter verschiedene Aspekte der voraussichtlichen Entwicklung im Archivwesen in den nächsten Jahren unter besonderer Berücksichtigung der Erweiterung der Europäischen Union; b) Auswirkungen der Entwicklung der letzten Jahre im Bereich des Archivwesens, insbesondere der Entwicklung neuer Technologien; c) Förderung konkreter Tätigkeiten, beispielsweise - Begünstigung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Archiven durch Katastrophen wie Überschwemmungen sowie zur Wiederherstellung beschädigter Dokumente und Archive und - Ausbau der europaweiten Zusammenarbeit im Hinblick auf Authentizität, langfristige Bewahrung und Zugänglichkeit elektronischer Dokumente und Archive; d) verstärkte Koordinierung sowie verstärkter Austausch von Informationen und erprobten Methoden zwischen den Archivdiensten; e) Möglichkeiten einer weiter gehenden Abstimmung der Arbeit dieser Expertengruppe mit anderen Maßnahmen auf europäischer Ebene in diesem Bereich, insbesondere mit dem Aktionsplan e-Europe;
9. ERSUCHT DIE KOMMISSION, dem Rat bis Mitte 2004 einen Bericht über diese Arbeiten vorzulegen, der auch Leitlinien für eine stärkere künftige Zusammenarbeit im Archivwesen auf europäischer Ebene enthält. (1) ABl. C 314 vom 5.12.1991, S. 2. (2) ABl. C 235 vom 23.8.1994.