Entschließung des Rates vom 15. Juli 2003 zum Sozial- und Humankapital — Aufbau von Sozial- und Humankapital in der Wissensgesellschaft: Ausbildung, Beruf, sozialer Zusammenhalt und Geschlechterperspektive Amtsblatt Nr. C 175 vom 24/07/2003 S. 0003 - 0006 Entschließung des Rates vom 15. Juli 2003 zum Sozial- und Humankapital - Aufbau von Sozial- und Humankapital in der Wissensgesellschaft: Ausbildung, Beruf, sozialer Zusammenhalt und Geschlechterperspektive (2003/C 175/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - (1) EINGEDENK der Tatsache, dass der Europäische Rat in Lissabon im März 2000 dazu aufgerufen hat, eine Informationsgesellschaft für alle zu schaffen, wobei er betont hat, dass Humankapitalinvestitionen erforderlich sind, dass jedem Bürger die Fähigkeiten vermittelt werden müssen, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informationsgesellschaft erforderlich sind, und dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, darunter auch die Reduzierung von geschlechtsspezifischen Ungleichgewichten im Beschäftigungsbereich, in allen ihren Aspekten zu fördern ist, (2) EINGEDENK der Tatsache, dass der Europäische Rat in Lissabon das Ziel vorgegeben hat, bis 2010 die Beschäftigungsquote auf durchschnittlich 70 % und die Beschäftigungsquote der Frauen auf durchschnittlich über 60 % anzuheben, und dass der Europäische Rat in Stockholm im März 2001 Zwischenziele für die Beschäftigungsquoten in der Gemeinschaft formuliert und das Ziel vorgegeben hat, die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer bis 2010 auf 50 % zu steigern, (3) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Tatsache, dass der Europäische Rat in Brüssel im März 2003 im Zusammenhang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie Investitionen in Humankapital und lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, für die Erreichung hoher Wachstums- und Beschäftigungsraten und für den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft bezeichnet und in diesem Zusammenhang zur Umsetzung des 10-Jahres-Programms für die Ziele der Bildungssysteme aufgerufen hat, (4) EINGEDENK der Tatsache, dass eines der Ziele im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die vom Europäischen Rat in Nizza vom Dezember 2000 festgelegt und vom Rat im Dezember 2002 überarbeitet worden sind, darin besteht, für eine optimale Nutzung des Potenzials der Wissensgesellschaft und der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu sorgen und zu gewährleisten, dass niemand davon ausgeschlossen bleibt, wobei die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besonders zu beachten sind, (5) EINGEDENK der Schlüsselrolle, die die Sozialpartner - mittels ihrer eigenständigen Arbeitsprogramme und im Einklang mit den nationalen Traditionen und Gepflogenheiten - und die Nichtregierungsorganisationen insbesondere bei der Verringerung der digitalen Kluft spielen sollten, indem sie den Zugang aller zur Wissensgesellschaft und die Nutzung des sich daraus ergebenden Potenzials, insbesondere in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifikationen, fördern, (6) UNTER HINWEIS darauf, dass der Rat mit seiner Entschließung vom 8.
Oktober 2001 zur digitalen Integration (eInclusion) - Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft für die soziale Integration(1) angenommen hat, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, unter anderem benachteiligten Menschen Zugang zu Ausbildungen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und zu anderen Schulungen zu verschaffen, digitale Kompetenz und Partnerschaften aller Beteiligten zu fördern und die Gleichstellung von Männern und Frauen bei allen Maßnahmen zur digitalen Integration zu berücksichtigen, (7) EINGEDENK der Tatsache, dass gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Barcelona vom März 2002 zu gewährleisten ist, dass alle Bürger - vor allem Bevölkerungsgruppen wie arbeitslose Frauen - über grundlegende Qualifikationen, insbesondere im Bereich der IKT, verfügen, (8) UNTER HINWEIS darauf, dass einer der Angelpunkte des Aktionsplans eEurope 2005 das elektronische Lernen (eLearning) ist und dieser Plan "Umschulungen für die Wissensgesellschaft" vorsieht und dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2002 "zu den Fertigkeiten auf dem Gebiet der IKT und des elektronischen Geschäftsverkehrs in Europa" betont hat, dass die Bemühungen um die Behebung der Mängel und der Diskrepanzen bei den eFertigkeiten fortgesetzt und verstärkt werden müssen, (9) EINGEDENK - im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 - der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Wissensgesellschaft und der Notwendigkeit eines ungehinderten Zugangs für diese Menschen sowie der Entschließung des Rates vom 6.
Februar 2003 "eAccessibility" - Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft(2), (10) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Konferenz "Sozial- und Humankapital in der Wissensgesellschaft: politische Auswirkungen" (Oktober 2002), auf der die sich gegenseitig verstärkende Bedeutung von Sozial- und Humankapital für das Wirtschaftswachstum und den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausgestellt wurde, (11) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Schlussfolgerungen über die Teilhabe von Frauen an den IKT und ihren Zugang zu diesen Technologien im Anschluss an die 47. Tagung der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau - FRK (New York, März 2003), (12) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ministerkonferenz über "Gender and ICT" (Athen, Mai 2003), die den Risiken und Chancen der Wissensgesellschaft für die Gleichstellung der Geschlechter gewidmet ist, (13) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des mit Unterstützung der Gruppe hochrangiger Experten für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS) entwickelten Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über den "Aufbau der Wissensgesellschaft - Interaktionen des Sozial- und Humankapitals"(3) - 1.
ERKENNT die Schlüsselrolle an, welche das Wissen, das in den Fähigkeiten von Individuen und sozialen Netzen steckt, im Zusammenhang mit der Lissabonner Strategie spielt, wenn es darum geht, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen, 2. HEBT HERVOR, dass insbesondere in den folgenden drei Bereichen das positive Zusammenwirken von Sozial- und Humankapital entwickelt werden muss: bei der Ausbildung, im Berufsleben und beim sozialen Zusammenhalt, wobei die Geschlechterperspektive in allen diesen Bereichen zu berücksichtigen ist, 3.
RUFT die Mitgliedstaaten dazu auf, das Sozial- und Humankapital bei der Planung, Entwicklung und Durchführung ihrer politischen Vorhaben und Initiativen zu berücksichtigen, und zwar insbesondere in den folgenden Bereichen: a) Ausbildung - Bestehende politische Ansätze und Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sind zu fördern, und zwar insbesondere durch Qualitätssicherung, indem die Wirksamkeit der Investitionen in diesem Bereich gesteigert und die Komplementarität zwischen Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitik verstärkt wird, um im Rahmen der Lissabonner Strategie den Grundstein dafür zu legen, dass die Wirtschaft neu angekurbelt wird und sich ein nachhaltiges Wachstum einstellt. - Die neuen Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens, wie z.
B. die Nutzung elektronischer Hilfsmittel oder das Lernen am Arbeitsplatz, verdienen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen Förderung; in Bereichen wie der Transparenz, Validierung und Anerkennung nicht formaler Bildung und informellen Lernens und der Bescheinigung von Fertigkeiten sind verstärkte Bemühungen von großer Bedeutung, um die Mobilität zu fördern. - Die Aneignung der in der Wissensgesellschaft notwendigen Fertigkeiten muss begünstigt werden, was nicht nur grundlegende IKT-Fertigkeiten umfasst, sondern auch allgemeinere Fähigkeiten wie kognitive Fertigkeiten, "Lernen zu Lernen", Teamarbeit und Problemlösungsfähigkeit einschließt. - Hervorzuheben ist auch die Bedeutung von Synergien zwischen Lehrern, Eltern, lokalen Gemeinschaften, NRO und Unternehmen für den Aufbau sowohl von Human- als auch von Sozialkapital im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung. - Hervorzuheben ist zudem, dass die Menschen unbedingt zur Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen bewegt werden müssen, wobei es insbesondere gilt, Menschen mit geringen Qualifikationen am Arbeitsplatz und im Hinblick auf die Lernmethoden zu fördern; dabei müssen die Unternehmen dazu angehalten werden, sich zu beteiligen. b) Beruf - Unter Beachtung der Wettbewerbsregeln sollten Unternehmen und insbesondere KMU, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der Strukturfonds, darin bestärkt werden, innovative Arbeitsmethoden wie Netzwerk-Strategien, Betriebsbündelung, elektronischen Geschäftsverkehr und e-Arbeit anzuwenden. - Das Potenzial von Lösungen im Rahmen eines organisationsinternen Ausbildungs- und Wissensmanagements sollte nutzbar gemacht werden, um das Human- und Sozialkapital im Unternehmen zu verstärken und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. - Es sollte dabei hervorgehoben werden, wie wichtig es ist, dass alle Arbeitnehmer innerhalb ihrer jeweiligen Unternehmen und Organisationen umfassend in die Anwendung innovativer Arbeitsmethoden, organisatorisches Lernen und Wissensmanagement einbezogen und in geeigneter Weise dafür geschult werden, was zur Förderung des Wandels beitragen kann, und sich somit bewusst sind, dass dies Vorteile in Form verbesserter Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität am Arbeitsplatz bringt. - Auf lokaler Ebene gilt es, unter Beachtung der Wettbewerbsregeln in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, Unternehmen, Universitäten, Forschungszentren, NRO und lokalen Verwaltungen Sozialkapital aufzubauen. - Gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der Strukturfonds gilt es, spezifische Initiativen zu fördern, die darauf abzielen, etwas gegen das Problem zu unternehmen, dass gut ausgebildete und geschulte Menschen einen besseren Zugang zu Bildungsmöglichkeiten haben und diesen tatsächlich auch besser nutzen als weniger gut ausgebildete und geschulte Menschen, die davon am meisten profitieren würden, wie z.
B. Frauen und ältere Arbeitnehmer. - Als Mittel zur Förderung von Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen, Steigerung der Produktivität und Entwicklung von Humankapital sollte dazu ermutigt werden, neue Aufgaben und Tätigkeiten zu entwickeln und neue Tätigkeitsprofile zu ermitteln. c) Sozialer Zusammenhalt - Eine integrative Wissensgesellschaft sollte dadurch gefördert werden, dass die Maßnahmen im Bereich der digitalen Eingliederung weiterentwickelt werden; insbesondere sollten die Möglichkeiten erschlossen werden, welche durch die neuen Technologien für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie durch die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete geboten werden. - Die positive Rolle des sozialen Sektors, lokaler Entwicklungsinitiativen und der lokalen Gemeinschaften beim Aufbau von Sozialkapital gilt es zu fördern. - Die Bedeutung formeller und informeller - auch digitaler - sozialer Netze für den sozialen Zusammenhalt und ein ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität, Sicherheit und Lebensqualität ist hervorzuheben. - Die neuen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und ehrenamtlichen Tätigkeit, welche die IKT eröffnen, sind zu fördern. - Benachteiligungen von Personen über 40 beim Zugang zu neuen Technologien sind zu vermeiden und die Einbeziehung potenzieller Arbeitnehmer im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist zu fördern. d) Geschlechterperspektive - In allen unter den Buchstaben a), b) und c) genannten Bereichen ist die Geschlechterperspektive gemäß den Grundsätzen des Gender Mainstreaming umfassend zu berücksichtigen. - Es gilt, die Möglichkeiten der Frauen zur Mitgestaltung der Wissensgesellschaft zu fördern und zu gewährleisten, dass sie gleiche Chancen beim Zugang zu Schlüsselpositionen in Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. - Es sollte etwas getan werden, um die bestehende digitale Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Ausbildung, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Nutzung von IKT zu überwinden. - Die umfassende Teilnahme von Frauen, auch von solchen mit Behinderungen, am Erwerbsleben ist unter anderem durch ein angemessenes Angebot an Betreuungseinrichtungen für Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte zu ermöglichen. - Die Arbeitsbedingungen von Frauen in der Wissensgesellschaft müssen überprüft und notwendige Verbesserungen gefördert werden. - Es gilt, das durch die IKT eröffnete Potenzial für die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere von digitalen Arbeitsplätzen, durch die sich Arbeits- und Familienleben leichter miteinander in Einklang bringen lassen, und für die Entwicklung von Lehrprogrammen für den Fernunterricht, insbesondere für Frauen im ländlichen Raum, zu nutzen. - Die Nutzung von IKT als eines wirksamen Instruments zur Informationsverbreitung und zum Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt und zur Unterstützung ihrer Bekämpfung muss gefördert werden. - Es müssen Maßnahmen entwickelt werden, um Wirtschaftsunternehmungen von Frauen im IKT-Sektor zu unterstützen und ihre gleichberechtigte Teilnahme an den einschlägigen Netzen zu fördern. - Es gilt, die Folgen der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Fächerwahl und ihre späteren Auswirkungen auf das Berufsleben und die soziale Stellung herauszuarbeiten und vor allem mehr Frauen dazu zu ermutigen, höhere Studien in Fächern mit Bezug zur Informationsgesellschaft zu absolvieren. - Es müssen nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über die Nutzung von IKT erhoben werden, damit einschlägige Indikatoren entwickelt werden können.
4. NIMMT die von den Sozialpartnern im Rahmen ihrer eigenständigen Arbeitsprogramme bereits gegebenen Zusagen ZUR KENNTNIS und EMPFIEHLT ihnen, im Einklang mit den nationalen Traditionen und Gepflogenheiten folgende Maßnahmen zu ergreifen: a) Sie sollten ihr Augenmerk verstärkt auf die Schulung von Frauen und Männern im Rahmen der Wissensgesellschaft richten. b) Besonderes Augenmerk verdient dabei die Fortführung ihrer Maßnahmen, die die Chancengleichheit von Männern und Frauen bei dem Zugang zu solchen Schulungen, so z. B. familienfreundliche praktische Vorkehrungen, und zu ihren Initiativen für Menschen mit Behinderungen fördern. c) Sie sollten ihre Bemühungen um eine Umsetzung ihres Aktionsprogramms für lebensbegleitendes Lernen aus dem Jahre 2002 fortsetzen, wobei sie den vorgenannten Aspekten besondere Beachtung schenken sollten. d) Neue Wege und Möglichkeiten zur Förderung der Bildung und Entwicklung von Human- und Sozialkapital in einem sich ändernden Arbeitsumfeld sollten untersucht und analysiert werden. e) Fortschritte im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen sind insbesondere auch angesichts ihrer positiven Auswirkungen auf die Entwicklung lokaler Gemeinschaften notwendig. f) Die Sozialpartner sollten auch auf unterschiedliche Weise zum Erreichen eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Arbeit und Privatleben beitragen, das es den Bürgern erlaubt, sich im familiären und gesellschaftlichen Bereich voll einzusetzen, sich ehrenamtlich zu betätigen und am staatsbürgerlichen und politischen Leben umfassend teilzunehmen. g) Die Gleichstellungsfrage ist bei der Entwicklung von IKT-Konzepten besonders zu berücksichtigen, um Frauen und Männern gleichberechtigten Zugang zu Arbeitsplätzen im IKT-Bereich zu sichern.
5. FORDERT die Kommission auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen: a) Bei allen ihren laufenden politischen Vorhaben und Initiativen sollte sie dem Sozial- und Humankapital besondere Beachtung schenken sowie für ein abgestimmtes Vorgehen und für die Vermeidung von überfluessiger Doppelarbeit sorgen. b) Die Schlüsselrolle von IKT- und anderen Netzwerken zwischen Einrichtungen des Hochschulwesens, Hochleistungszentren und Forschungseinrichtungen für den Aufbau von Sozialkapital zur Entwicklung und Verbreitung von hochwertigen didaktischen Materialien und Methoden ist hervorzuheben. c) Zusammen mit den Mitgliedstaaten sollte die Kommission die Analyse von Fragen des Human- und Sozialkapitals, von ihren sich wandelnden Wechselwirkungen im Rahmen der Wissensgesellschaft und von deren Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen fortführen und auf diesem Gebiet, unter anderem über ihre spezialisierten Zentren, Spitzenforschung betreiben. d) Sie sollte in Fragen des Sozial- und Humankapitals die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Einrichtungen und mit Drittstaaten suchen bzw. eine bestehende Zusammenarbeit vertiefen und in diesem Bereich insbesondere auch im Hinblick auf den UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft im Dezember 2003 eine verbesserte empirische Analyse entwickeln und e) bei all diesen Maßnahmen die Einbeziehung der Geschlechterperspektive gewährleisten und prüfen, ob eine Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen in den genannten Bereichen erforderlich ist, um unerwünschte nachteilige Folgen zu vermeiden und die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahmen zu verbessern.
(1) ABl. C 292 vom 18.10.2001, S. 6. (2) ABl. C 39 vom 18.2.2003, S. 5. (3) Definitionen der ESDIS: Humankapital: Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen und Eigenschaften, die von Einzelpersonen verkörpert werden und die das persönliche, soziale und wirtschaftliche Wohlergehen fördern. Sozialkapital: Netze und Teilhabe am öffentlichen Leben sowie gemeinsame Normen, Werte, Kultur, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten, Vertrauen und Verständnis, welche die Zusammenarbeit in bzw. zwischen Gruppen in Hinblick auf die gemeinsamen Ziele erleichtern.