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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 27/02/2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.2922 - PFIZER / PHARMACIA) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32003M2922
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2003-02-27
In force since
2003-02-27
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.2922 — Pfizer/Pharmacia) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 110 vom 08/05/2003 S. 0024 - 0024 Mitteilung der Kommission Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung für die Zeit nach dem 1. Januar 2007 (2003/C 110/11) Im März 1998 veröffentlichte die Kommission die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung(1). Anhand der Leitlinien (1998) hat die Kommission sowohl die von den Mitgliedstaaten für die Jahre 2000-2006 vorgelegten Fördergebietskarten als auch zahlreiche regionale Beihilferegelungen genehmigt, die zum Ende dieses Zeitraums auslaufen.

Außerdem greifen die Freistellungsverordnung für KMU(2) und die Freistellungsverordnung für Beschäftigungsbeihilfen(3) den Ansatz der Leitlinien auf. Die Leitlinien wurden auf unbegrenzte Zeit erlassen. Allerdings heißt es in Ziffer 6.4, dass die Kommission die vorliegenden Leitlinien innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Anwendbarkeit, überprüfen wird. Die Kommission hat diese Überprüfung vorgenommen und hat dazu festgestellt, dass eine Überprüfung der Leitlinien derzeit nicht notwendig ist. Die Kommission hat jedoch beschlossen, zu gegebener Zeit eine solche Überprüfung ins Auge zu fassen, damit den Mitgliedstaaten und der Kommission genügend Zeit bleibt, um die regionalen Fördergebietskarten für die Zeit nach dem 1.

Januar 2007 vor Ende 2006 festlegen, notifizieren und genehmigen zu können. (1) ABl. C 74 vom 10.3.1998. (2) ABl. L 10 vom 13.1.2001. (3) ABl. L 337 vom 13.12.2002, berichtigt in ABl. C 349 vom 24.12.2002, S. 126.

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