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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 28/03/2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.3124 - DEUTSCHE BAHN / WESTLB / AURELIS / JV) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
32003M3124
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2003-03-28
In force since
2003-03-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache COMP/ECSC.1351 — Usinor/ARBED/Aceralia (gemäß Artikel 15 des Beschlusses der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (K(2001) 1461/3 endg.) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 081 vom 04/04/2003 S. 0033 - 0033 Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache COMP/ECSC.1351 - Usinor/ARBED/Aceralia (gemäß Artikel 15 des Beschlusses der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (K(2001) 1461/3 endg.) (2003/C 81/05) (Text von Bedeutung für den EWR) Der Entscheidungsentwurf gibt keinen Anlass zu Bemerkungen hinsichtlich des Anhörungsrechts der beteiligten Unternehmen.

Das Verfahren verlief während seiner schriftlichen Phase ohne Besonderheiten. Eine mündliche Anhörung wurde nicht beantragt. Keines der beteiligten Unternehmen hat auf Verfahrensprobleme hingewiesen. Brüssel, den 24. Oktober 2001. Bernd Langeheine

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