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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 15/10/2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.3246 - VW / PON / PON FINANCIAL SERVICES) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32003M3246
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2003-10-15
In force since
2003-10-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 253 vom 22/10/2003 S. 0005 - 0005 Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2003/C 253/03) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 23.9.2003 Mitgliedstaat: Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr.: N 368/03 Titel: Beihilfe für absatzfördernde Maßnahmen Zielsetzung:

Unterstützung der Teilnahme von Unternehmen des Lebensmittel- und Landwirtschaftssektors an Werbe- und Absatzförderungsmaßnahmen Rechtsgrundlage: Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen Haushaltsmittel: 1350000 EUR pro Jahr Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedlich Laufzeit: Unbegrenzt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Relations

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