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Stellungnahme des Rates vom 20. Januar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2003 bis 2007

CELEX
32004A0203(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2004-01-20
In force since
2004-01-20
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 20. Januar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2003 bis 2007 Amtsblatt Nr. C 029 vom 03/02/2004 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 20. Januar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2003 bis 2007 (2004/C 29/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Der Rat hat am 20. Januar 2004 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 2003 bis 2007 geprüft. Das aktualisierte Programm entspricht den Anforderungen des überarbeiteten "Verhaltenskodex für Form und Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme". Die in der Fortschreibung geplante Haushaltsstrategie beruht darauf, den Anteil der Ausgaben am BIP während der gesamten Programmlaufzeit konstant zu halten. Der Anteil der Einnahmen am BIP soll nach einem vorübergehenden Rückgang im Jahr 2004 gegen Ende des Programmzeitraums erneut leicht ansteigen. Ziel der Haushaltsstrategie der Regierung ist ein ausgeglichener zentralstaatlicher Haushalt bis 2007, wobei dieses Ziel allerdings gemäß dem Programm bei den aktuellen mittelfristigen Projektionen nicht erreicht werden kann.

Bei dem der Fortschreibung 2003 des Stabilitätsprogramms zugrunde gelegten makroökonomischen Szenario wird davon ausgegangen, dass sich das Wirtschaftswachstum von 1,4 % im Jahr 2003 auf 2,7 % im Jahr 2004 erhöht, was aufgrund jüngster Daten gerechtfertigt erscheint. Anschließend soll das BIP-Wachstum mit durchschnittlich 2,5 % im Zeitraum 2005 bis 2007 seine Trendrate erreichen. Nach einem Beschäftigungsrückgang um 0,2 % im Jahr 2003 wird für den Zeitraum 2004 bis 2007 eine durchschnittliche Zunahme um 0,3 % prognostiziert. Es wird mit einem schrittweisen Anstieg der Inflation von 1,0 % im Jahr 2003 auf 1,8 % im Jahr 2007 gerechnet.

Die kurzfristigen Projektionen entsprechen weitgehend der Prognose der Kommission vom Herbst 2003. Da von einem günstigen außenwirtschaftlichen Umfeld ausgegangen wird, ist die Annahme eines in den späteren Programmjahren stagnierenden BIP-Wachstums relativ vorsichtig. Im Programm wird mit einem erheblichen Rückgang des gesamtstaatlichen Überschusses von 4,2 % des BIP im Jahr 2002 auf 2,3 % im Jahr 2003 und unter 2 % im Jahr 2004(2) gerechnet. In den späteren Programmjahren soll der Überschuss im Rahmen der neu definierten Ausgabenobergrenzen wieder auf mindestens 2 % steigen. Sowohl der Zentralstaat als auch in geringerem Maße die Gebietskörperschaften sind für die Schwächung der Finanzlage im Zeitraum 2003 bis 2007 verantwortlich, während die Sozialversicherungsfonds den gesamtstaatlichen Haushaltsüberschuss aufrechterhalten.

Der prognostizierte Rückgang des konjunkturbereinigten Überschusses um 0,6 Prozentpunkte des BIP von 2003 bis 2005 lässt sich zum Teil auf direkte (Einkommen-) und indirekte (Alkohol-)Steuersenkungen und niedrigere KSt-Einnahmen zurückführen. Der konjunkturbereinigte Überschuss wird nach dem Programm von 4,3 % des BIP 2002 auf 3,0 % im Jahr 2003 und weiter auf 2,4 % im Jahr 2004 sinken. Ab 2005 wird sich der konjunkturbereinigte Überschuss bei über 2 % des BIP stabilisieren. Diese Zahlen stimmen in etwa mit den von der Kommission angestellten Berechnungen des konjunkturbereinigten Haushaltssaldos überein.

Trotz des unerwartet hohen Ergebnisses für 2002 wird mit einem weiteren leichten Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenquote von 45,1 % des BIP im Jahr 2003 auf 44,6 % des BIP 2007 gerechnet. Trotz der auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene erwarteten anhaltenden geringen Defizite bietet der im Programm prognostizierte gesamtstaatliche Überschuss eine ausreichende Sicherheitsmarge, so dass der Referenzwert von 3 % des BIP für das staatliche Defizit bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten werden dürfte. Die Abnahme des staatlichen Überschusses lässt sich vor allem auf ungeplant hohe Einkommensteuersenkungen im Zeitraum 2000 bis 2004 und ungeplant hohe diskretionäre Ausgaben auf zentralstaatlicher Ebene im Zeitraum 2001 bis 2003 zurückführen.

Die hohen Überschüsse der Vorjahre haben den fiskalischen Handlungsspielraum vergrößert, so dass unter plausiblen makroökonomischen und budgetären Annahmen das mittelfristige Ziel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, d. h. ein nahezu ausgeglichener Haushalt oder ein Haushaltsüberschuss, während des Programmzeitraums aufrechterhalten werden sollte. Dennoch stellt die in der Vergangenheit beobachtete Tendenz, die mittelfristigen Ausgabenrichtwerte zu überschreiten, ein Risiko für die Haushaltsstrategie der Regierung dar. Die von der neuen Regierung eingeführten mehrjährigen Ausgabenobergrenzen, die nun verbindlicher sind, dürften daher zur Gewährleistung der Ausgabenkontrolle beitragen.

Im Stabilitätsprogramm wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gebührend berücksichtigt. Die öffentliche Hand scheint auf Basis der derzeitigen politischen Strategien durch das Festhalten an Haushaltsüberschüssen und die Reform des in hohem Maße auf Vorfinanzierung basierendem Rentensystems finanziell in der Lage zu sein, die durch die Bevölkerungsalterung bedingten Kosten zu tragen. Die Tragfähigkeit dürfte auch durch geplante oder bereits eingeleitete Reformen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote gestärkt werden, und die finnischen Behörden sollten die Umsetzung der Reformen gemäß dem im Stabilitätsprogramm angegebenen Zeitplan fortsetzen.

Die jüngsten Steuersenkungen und einige weitere geplante Maßnahmen sollen nicht nur zur Verbesserung der Beschäftigungslage und zur Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, sondern auch der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage durch die stärkere internationale Mobilität der Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) entgegenwirken. Um die Erfolge der letzten zehn Jahre, in denen die öffentlichen Finanzen auf einen tragfähigen Pfad geführt wurden, nicht zu gefährden, ist eine strikte Einhaltung der neuen mehrjährigen Ausgabenobergrenzen umso wichtiger. Die im aktualisierten Programm dargelegte Wirtschaftspolitik stimmt - insbesondere in haushaltspolitischer Hinsicht - im Großen und Ganzen mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik überein, in denen Finnland unter anderem die Einführung mehrjähriger Ausgabenobergrenzen und ein Abbau der hohen strukturellen Arbeitslosigkeit empfohlen wurde.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) Mit Ausnahme von 2002 wurden die gesamtstaatlichen Überschüsse für den gesamten Programmzeitraum nach unten revidiert.

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