Stellungnahme des Rates vom 20. Januar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2003 bis 2007 Amtsblatt Nr. C 029 vom 03/02/2004 S. 0002 - 0003 Stellungnahme des Rates vom 20. Januar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2003 bis 2007 (2004/C 29/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 20. Januar 2004 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2003 bis 2007. Das Programm wurde am 18. November 2003 vorgelegt und entspricht weitgehend den Vorgaben des revidierten "Verhaltenskodexes betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme". Allerdings wären mehr quantitative Informationen, wie sie in dem Zweijahreshaushalt 2003/2004 enthalten sind, mit detaillierten Schätzungen für die einzelnen Haushaltsmaßnahmen nützlich gewesen und hätten das Programm ergänzen sollen. Die Haushaltsstrategie des aktualisierten Programms bleibt mit einer deutlich langfristigen Ausrichtung unverändert.
Durch beträchtliche strukturelle Einsparungen kombiniert mit umfangreichen Steuersenkungen wird sich das konjunkturbereinigte Defizit im Jahr 2005 zwar vorübergehend ausweiten, die Ausgaben- und Einnahmenquote sowie die Schuldenquote dürften jedoch beständig gesenkt werden. Das makroökonomische Szenario der Fortschreibung erscheint im Großen und Ganzen realistisch. Allerdings dürfte die Annahme einer Beschleunigung des Beschäftigungswachstums auf 0,6 % (Definition des ESVG 95) im Jahr 2004 angesichts der Tatsache, dass sich eine wirtschaftliche Belebung im Allgemeinen mit zeitlicher Verzögerung auf die Arbeitskräftenachfrage auswirkt, etwas optimistisch sein.
Außerdem würde das reale BIP-Wachstum in den Jahren 2006 und 2007 oberhalb des Potenzials verharren. Die implizite Schließung der Output-Lücke scheint jedoch nach einer Periode schleppenden Wachstums infolge der positiven Auswirkungen der jüngsten und der gegenwärtigen Strukturreformen und der Osterweiterung nicht unwahrscheinlich zu sein, da die österreichische Wirtschaft nicht mit makroökonomischen Ungleichgewichten behaftet ist. Die Fortschreibung hält an den Haushaltszielen des vorigen Programms fest. Ausgehend von den Berechnungen der Kommission nach der allgemein vereinbarten Methode wird sich der konjunkturbereinigte Saldo um 0,9 Prozentpunkt auf 1,0 % des BIP im Jahr 2003 und - nach einer vorübergehenden Verbesserung - infolge der Steuersenkungen um 1,0 Prozentpunkt auf 1,4 % des BIP im Jahr 2005 verschlechtern.
Obgleich sich das konjunkturbereinigte Defizit im Anschluss daran wieder verringert, wird es erst im Jahr 2007 auf 0,5 % des BIP sinken. Somit wird das konjunkturbereinigte Defizit nur in den Jahren 2004 und 2007 nahe Null sein. Unter vernüftigen makroökonomischen und haushaltspolitischen Annahmen wird das im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses möglicherweise im Programmzeitraum nicht erreicht. Auch wenn sich die makroökonomischen Abwärtsrisiken und das bessere als für 2003 erwartete Haushaltsergebnis, dessen positive Auswirkungen in den Folgejahren spürbar werden dürften, die Waage zu halten scheinen, sind die Risiken bezüglich der erwarteten Einsparungen und Überschüsse auf den unteren staatlichen Ebenen nicht unerheblich.
Sollten die angekündigten Ausgabenkürzungen nur teilweise durchgesetzt oder nicht wie geplant realisiert werden, so könnte sich zudem die geplante vorübergehende Abweichung von dem mittelfristigen Zielwert verstetigen. Der haushaltspolitische Kurs des aktualisierten Programms lässt einen ausreichenden Spielraum, um zu verhindern, dass die Defizitobergrenze von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen überschritten wird. Der öffentliche Bruttoschuldenstand wird voraussichtlich von 66,7 % des BIP im Jahr 2002 auf knapp unter 60 % im Jahr 2007 abgesenkt werden. Diese Vorausschätzung hängt entscheidend von den Annahmen bezüglich des BIP-Wachstums und beträchtlichen Erlösen aus den geplanten Privatisierungen ab.
Sollte einer dieser Faktoren auch nur geringfügig hinter den Erwartungen zurückbleiben, so würde die Schuldenquote auch im Jahr 2007 nicht unter den Referenzwert von 60 % sinken. Nach der Rentenreform von 2003 befindet sich Österreich offensichtlich in einer beträchtlich besseren Ausgangsposition, um die durch die Bevölkerungsalterung entstehenden Haushaltsbelastungen aufzufangen. Diese Einschätzung muss jedoch durch die tatsächlichen Entwicklungen bestätigt werden. Erstens gehen die Projektionen von einer reformbedingten starken Erhöhung der Erwerbsquoten aus. Zweitens macht die Deckelung der Einbußen bei den Rentenleistungen auf 10 % im Vergleich zur vorherigen Situation die langfristigen budgetären Auswirkungen eher ungewiss.
Außerdem werden die entlastenden Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen durch eine lange Übergangszeit bis 2017 für die Aufhebung der Regelung zur vorzeitigen Pensionierung verzögert. Die in der Fortschreibung dargelegten wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind nur zum Teil mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen Empfehlungen, insbesondere denen mit handelspolitischen Auswirkungen, vereinbar. So wird eine "nahezu ausgeglichene konjunkturbereinigte Haushaltsposition" nur teilweise erreicht. Außerdem dürfte möglicherweise im Jahr 2005 die generelle Vorgabe, "eine prozyklische Politik zu vermeiden", nicht beachtet werden.
Auch wenn die geplante Reduzierung der hohen Abgabenbelastung grundsätzlich ein angemessener Schritt ist, um die Angebotsbedingungen wachstumsfreundlicher zu gestalten, sollte eine Reduzierung der Einnahmen von einer entsprechenden Ausgabenzurückhaltung begleitet sein. Bezüglich der Länder und Gemeinden gibt es in der Fortschreibung keinerlei Angaben zu den "strukturellen Einsparungen (auch) auf den unteren staatlichen Ebenen", die gehalten sind, dauerhaft Überschüsse zu erzielen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.