Stellungnahme des Rates vom 20. Januar 2004 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2003—2006 Amtsblatt Nr. C 029 vom 03/02/2004 S. 0003 - 0004 Stellungnahme des Rates vom 20. Januar 2004 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2003-2006 (2004/C 29/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 20. Januar 2004 hat der Rat die aktualisierte Fassung des schwedischen Konvergenzprogramms, die sich auf den Zeitraum 2003 bis 2006 bezieht, geprüft. Das aktualisierte Programm entspricht weitgehend den Vorgaben des geänderten "Verhaltenskodex" für Form und Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme. Auch in der Aktualisierung wird an der Strategie festgehalten, mittelfristig auf einen Haushaltsüberschuss von durchschnittlich 2 % des BIP über den gesamten Zyklus hinzuarbeiten, um sich auf die erwarteten budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung vorzubereiten und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.
Die für die Zeit nach 2006 geplante Rückkehr zu einem gesamtstaatlichen Haushaltsüberschuss von 2 % des BIP soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Ausgaben im Verhältnis zum BIP (bei denen für 2003 ein Anstieg erwartet wird) ab 2004 abnehmen und sich auch die Einnahmen im Verhältnis zum BIP (bei denen für 2003 ebenfalls ein Anstieg und für 2004 ein unveränderter Stand erwartet wird) ab 2005 verringern. Der Aktualisierung zufolge soll sich das reale BIP-Wachstum von geschätzten 1,4 % im Jahr 2003 auf 2,0 % im Jahr 2004 beschleunigen. Für 2005 und 2006 wird das Wachstum auf 2,6 % bzw.
2,5 % geschätzt. Das Beschäftigungswachstum wird sich voraussichtlich von 0,1 % im Jahr 2004 auf 0,7 % in den Jahren 2005 und 2006 steigern. Für die am Verbraucherpreisindex gemessene Inflation wird bis 2006 ein allmählicher Anstieg von 1,3 % im Jahr 2004 auf leicht über 2 % prognostiziert. Nach den vorliegenden Informationen erscheint das der Aktualisierung zugrunde liegende makroökonomische Szenario realistisch und entspricht der Bewertung der Kommission sowie der Herbstvorausschätzung. In der Aktualisierung wird für 2004 ein gesamtstaatlicher Haushaltsüberschuss von 0,6 % des BIP angestrebt, verglichen mit einem erwarteten Überschuss von 0,4 % für 2003.
Konjunkturbereinigt bedeutet dies ausgehend von den Berechnungen der Kommission nach der allgemein vereinbarten Methode eine Verbesserung des Überschusses von 0,5 % auf 1 % des BIP. Für 2005 und 2006 gehen die Projektionen von Gesamtüberschüssen in Höhe von 1,4 % bzw. 1,9 % des BIP aus. Konjunkturbereinigt würde dies einen Überschuss von 1,8 % bzw. 2,3 % des BIP bedeuten. Die Schuldenquote soll den Projektionen zufolge von 51,7 % im Jahr 2003 auf 48,3 % im Jahr 2006 zurückgehen. Unter vernünftigen makroökonomischen und haushaltspolitischen Annahmen dürfte das mittelfristige Ziel des Stabilitäts- und Wachstumspakts eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts im Programmzeitraum gehalten werden können.
Der haushaltspolitische Kurs des Programms wird bei normalen makroökonomischen Schwankungen einen ausreichenden Schutz vor einem Überschreiten der 3 %-Defizitschwelle bieten. Nach der Analyse der Kommission und den Schätzungen in der Programmfortschreibung 2003 wird der Haushalt konjunkturbereinigt voraussichtlich einen Überschuss aufweisen, wobei dieser Überschuss bis 2005 jedoch unter dem mittelfristigen Ziel von 2 % des BIP liegen wird. Verantwortlich hierfür ist der Umstand, dass die erheblichen fiskalpolitischen Impulse im Jahr 2002 in den Folgejahren nur teilweise aufgehoben werden.
Eine strikte Ausgabenkontrolle ist deshalb nach wie vor wichtig; zu diesem Zweck muss in den Jahren 2004, 2005 und 2006 eine kontinuierliche Einhaltung der Ausgabenobergrenze gewährleistet werden. Bei Beibehaltung des derzeitigen Kurses dürfte Schweden in der Lage sein, die projizierten, aus der Bevölkerungsalterung resultierenden Haushaltskosten zu tragen. Allerdings muss der in den Projektionen vorgesehene Anstieg der Ausgaben für das Gesundheitswesen einschließlich der Krankheitskosten in Angriff genommen werden, da der Programmfortschreibung zufolge weitere Maßnahmen erforderlich sind, um das Ziel einer 50-prozentigen Reduzierung der Krankentage zu erreichen.
Darüber hinaus muss nach der Analyse der Kommission das mittelfristige Ziel erreicht werden; wird dies versäumt, so kann dies auf sehr lange Sicht Haushaltsungleichgewichte zur Folge haben. Die dem aktualisierten Programm zugrunde liegende Wirtschaftspolitik steht weitgehend mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik ausgesprochenen Empfehlungen in Einklang, insbesondere mit den Empfehlungen, die sich auf den Haushalt auswirken. Bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sollte die Vollendung der Steuerreform und die Verwirklichung der zentralen politischen Ziele (nämlich Erhöhung der Beschäftigung, Verringerung der Zahl der Sozialhilfeempfänger und Senkung des Krankenstandes) im Vordergrund stehen.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.