Stellungnahme des Rates vom 10. Februar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2003 bis 2007 Amtsblatt Nr. C 043 vom 19/02/2004 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 10. Februar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2003 bis 2007 (2004/C 43/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 10. Februar 2004 prüfte der Rat das aktualisierte italienische Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2003 bis 2007. Das Programm wurde am 1. Dezember vorgelegt und entspricht weitgehend den Datenanforderungen des überarbeiteten "Verhaltenskodexes zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme". Auskünfte über die geplanten Zusatzmaßnahmen zur Erreichung der Haushaltsziele nach 2004 wären für eine genaue Beurteilung von Anpassungspfad und -zusammensetzung nützlich gewesen, zumal Italien sich verpflichtet hat, immer weniger auf einmalige Maßnahmen zurückzugreifen. Die Haushaltsstrategie basiert auf einer Erhöhung des Primärsaldos, wobei ein Großteil der Anpassung in Richtung auf einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt in den späteren Jahren des Programmzeitraums stattfinden soll.
In Anbetracht des erklärten Regierungsziels, die Abgaben- und Sozialversicherungslast zu mindern, muss der Großteil der Anpassung zulasten der Primärausgaben gehen. Die geplanten hohen Primärüberschüsse und die umfangreichen Privatisierungen bringen über den Programmzeitraum hinweg einen stetigen Abbau der Schuldenquote mit sich. Bei dem der Programmfortschreibung zugrunde gelegten makroökonomischen Szenario wird davon ausgegangen, dass sich das reale BIP-Wachstum von schätzungsweise 0,5 % im Jahr 2003 auf 1,9 % im Jahr 2004 beschleunigt. Im Zeitraum 2005 bis 2007 wird mit einem durchschnittlichen Wachstum von 2,4 % gerechnet.
Das Beschäftigungswachstum (Vollzeitäquivalent, VGR-Definition) soll sich von geschätzten 0,9 % im Jahr 2004 auf durchschnittlich 1,1 % in den Jahren 2005-2007 beschleunigen. Die HVIP-Inflation, die 2003 2,8 % beträgt, soll dem Stabilitätsprogramm gemäß 2004 auf 1,8 % und bis 2007 weiter auf 1,4 % sinken. Aufgrund derzeit vorliegender Informationen scheint die dem Programm zugrundeliegende prognostizierte Wachstumsrate im oberen Bereich der momentanen Schätzwerte zu liegen. Insbesondere die mittelfristige Entwicklung des Potenzialwachstums spiegelt eher günstige Annahmen über den Wachstumsbeitrag des Kapitals wider.
Für 2003 wird ein Defizit von 2,5 % des BIP erwartet, was trotz der ungünstigen Konjunkturentwicklungen unter der Grenze von 3 % liegt. Für 2004 strebt die Regierung ein gesamtstaatliches Defizit von 2,2 % des BIP an. Nach den von der Kommission angestellten Berechnungen aufgrund der gemeinsam vereinbarten Methodik ergibt sich konjunkturbereinigt eine geschätzte Verbesserung um 0,2 Prozentpunkte auf 1,6 % des BIP. Für 2005 und 2006 wird ein tatsächliches Defizit von 1,5 % bzw. 0,7 % des BIP und für 2007 ein ausgeglichener Haushalt prognostiziert. Die entsprechenden konjunkturbereinigten Verbesserungen des Haushaltssaldos belaufen sich auf durchschnittlich einen halben Prozentpunkt des BIP.
Angesichts der Risiken scheint die haushaltspolitische Strategie des Programms keine ausreichende Sicherheitsmarge zu bieten, um bei normalen Konjunkturschwankungen ein Überschreiten des Defizitwerts von 3 % des BIP zu verhindern. Die Risiken bestehen insbesondere wegen zu gering angesetzter Basisschätzungen der Primärausgaben und der Abwärtsrisiken für das erwähnte makroökonomische Szenario. Sollte sich nämlich herausstellen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schlechter sind als bisher vorgesehen, so könnte die Defizitgrenze bereits 2004 überschritten werden. Ferner müssen die für die letzten Programmjahre geplanten Maßnahmen noch festgelegt werden, so die Ersetzung der 2004 beschlossenen einmaligen Maßnahmen.
Aus diesen Gründen dürfte die in der Programmfortschreibung dargelegte Haushaltspolitik nicht ausreichend sein, um zu gewährleisten, dass das im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegte mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts innerhalb des Programmzeitraums erreicht wird. Für die Schuldenquote, die 2003 mehr als im Programm angenommen zurückgegangen ist, wird im Programmzeitraum ein Rückgang von 106 % des BIP im Jahr 2003 auf 98,6 % im Jahr 2007 prognostiziert. Diese Entwicklung ist weniger ehrgeizig als in der vorangegangenen Programmfortschreibung geplant.
Aufgrund der oben erwähnten Risiken für die Defizitergebnisse und der Höhe des erwarteten Erlöses aus dem Privatisierungsprogramm, könnte die Entwicklung der Schuldenquote ungünstiger verlaufen als erwartet. Es werden Besorgnisse hinsichtlich des Tempos des Schuldenabbaus geäußert; die italienischen Behörden sollten daher jede Gelegenheit nutzen, um diesen Schuldenabbau zu beschleunigen. Ausgehend von der aktuellen Politik kann die Gefahr, dass die öffentlichen Finanzen in Zukunft aufgrund der Bevölkerungsalterung aus dem Gleichgewicht geraten, nicht ausgeschlossen werden. Die Sicherung eines angemessenen Primärüberschusses ist unerlässlich, wenn der Schuldenabbau einen nennenswerten Beitrag zu den Kosten der Bevölkerungsalterung leisten soll.
Dies sollte durch Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere von älteren Arbeitnehmern und Frauen, und zur Kontrolle der alterungsbedingten Ausgabenentwicklung ergänzt werden. Mit der Umsetzung der gegen Ende 2003 veröffentlichten Reformpläne für das Rentensystem würde ein erheblicher Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele geleistet. Weitere Verzögerungen bei der Durchführung des Entwurfs eines Rentenreformgesetzes sind nicht mit der Verfolgung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Steuerstrategie vereinbar. Die im aktualisierten Programm dargelegte Wirtschaftspolitik stimmt mit den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, insbesondere den haushaltspolitischen Empfehlungen, teilweise überein, einschließlich der Aufforderung zur jährlichen Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um mindestens 0,5 % des BIP, wie in der gemeinsam vereinbarten Methodik berechnet.
Es bestehen weiterhin Gefahren hinsichtlich des geplanten Wegfalls einmaliger Maßnahmen, der Umsetzung struktureller Ausgabenkürzungen und des Rückführungstempos der Schuldenquote. Schließlich ist die rechtzeitige Umsetzung des Entwurfs der Regierung für ein Rentenreformgesetz von wesentlicher Bedeutung, um die projizierte Zunahme des Rentenanteils am BIP in den nächsten zwanzig Jahren einzudämmen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.