Stellungnahme des Rates vom 10. Februar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2003—2006 Amtsblatt Nr. C 043 vom 19/02/2004 S. 0008 - 0009 Stellungnahme des Rates vom 10. Februar 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2003-2006 (2004/C 43/06) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission und nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 10. Februar 2004 hat der Rat die Fortschreibung 2003 des griechischen Stabilitätsprogramms geprüft, die sich auf den Zeitraum 2003-2006 bezieht. Das aktualisierte Programm entspricht weitgehend den Datenanforderungen des revidierten "Verhaltenskodex" für Form und Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme. Eine Aktualisierung der Analyse der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wäre hilfreich gewesen, da sich bei der vorangegangenen Bewertung deutlich die Gefahr einer langfristigen Unausgewogenheit abzeichnete. Der in der Aktualisierung beschriebene haushaltspolitische Kurs beruht auf einer Beibehaltung hoher Primärüberschüsse während des Programmzeitraums, die einhergeht mit einer Verringerung der Ausgaben und einer beschleunigten Rückführung der Schuldenquote.
Gleichzeitig wird erwartet, dass ein umfangreiches öffentliches Investitionsprogramm durchgeführt wird. Die Fortschreibung 2003 sieht vor, dass sich das reale BIP-Wachstum von geschätzten 4,0 % im Jahr 2003 auf 4,2 % im Jahr 2004 belebt und danach mit einem Durchschnittswert von 4 % im Zeitraum 2004-2006 leicht zurückgeht, dies gegenüber einer in der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms von 2002 erwarteten durchschnittlichen Wachstumsrate von 3,8 %. Das Beschäftigungswachstum dürfte von 1,7 % im Jahr 2004 auf durchschnittlich 1,2 % in den Jahren 2005-2006 sinken. Die Inflation dürfte allmählich abnehmen, wobei sich der Deflator des privaten Verbrauchs von 3,0 % in den Jahren 2004 bis 2006 auf 2,6 % abschwächt.
Auf der Grundlage der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Informationen scheint das makroökonomische Szenario der Fortschreibung optimistisch. Insbesondere spiegelt die mittelfristige Entwicklung des Potenzialwachstums eher günstige Annahmen hinsichtlich des Beitrags von Anlageinvestitionen wider. Ferner kann aufgrund einer derart starken Nachfrage der Druck auf Kosten und Preise stärker sein als in der Fortschreibung erwartet, was noch größere Gefahren für die Kontrolle einiger staatlicher Ausgabenposten mit sich bringt und so die externe Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gefährdet.
So haben sich einige staatliche Ausgabenposten, wie z. B. Lohnkosten, 2003 beträchtlich erhöht und sollten in den kommenden Jahren in Grenzen gehalten werden. Die Fortschreibung geht von einem gesamtstaatlichen Defizit von 1,2 % des BIP im Jahr 2004 gegenüber einem erwarteten Defizit von 1,4 % des BIP im Jahr 2003 aus. Konjunkturbereinigt bedeutet dies auf der Grundlage der Kommissionsberechnungen entsprechend der gemeinsam vereinbarten Methode, dass das konjunkturbereinigte Defizit 2004 bei 1,7 % des BIP verharrt. Für 2005 und 2006 gehen die Prognosen von einem nominalen Defizit von 0,5 % des BIP und einem ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2006 aus.
Konjunkturbereinigt belaufen sich die entsprechenden Defizite auf 1,2 % bzw. 0,9 % des BIP. Angesichts des hohen Schuldenstandes ist die insgesamt vorgeschlagene Anpassung beschränkt, wogegen ein ausgewogenerer "Policy-Mix" einen strengeren finanzpolitischen Kurs und eine effiziente Nutzung der durch günstige Wachstumsaussichten geschaffenen Möglichkeiten erfordern würde. Obwohl die in dem Programm dargelegten Haushaltsziele eine ausreichende Sicherheitsmarge gegen das Überschreiten der Defizitgrenze von 3 % des BIP bei normalen makroökonomischen Schwankungen während des Programmzeitraums zu bieten scheinen, bestehen Risiken im Zusammenhang mit dem makroökonomischen Szenario, dem wahrscheinlich unterschätzten Defizit im Jahr 2003 und dem Mangel an Informationen über vorgesehene Maßnahmen zur Eindämmung der Primärausgaben.
Es ist allerdings anzumerken, dass niedrigere Primärausgaben nach den Olympischen Spielen im Jahr 2004 zu einer Senkung des Defizits beitragen dürften. Bei plausiblen makroökonomischen und budgetären Ausnahmen würde das im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts im Programmzeitraum nicht erreicht werden. Projiziert ist, dass die Schuldenquote von 101,7 % des BIP im Jahr 2003 allmählich auf 90,5 % des BIP im Jahr 2006 sinkt. Die Entwicklung des Schuldenstandes dürfte angesichts der Risiken für das Defizitergebnis und möglicher negativer Entwicklungen beim Stock-flow-Adjustment, die in den letzten Jahren eine ständige Quelle für die Schuldenanhäufung waren, weniger günstig als projiziert verlaufen.
Wird die gegenwärtige Politik beibehalten, besteht aufgrund der Bevölkerungsalterung - bei gleichzeitiger Berücksichtigung des hohen Schuldenstandes - die Gefahr ernsthafter Haushaltsungleichgewichte in Griechenland. Daher sollten die durch die Bevölkerungsalterung hervorgerufenen Haushaltsbelastungen durch eine umfassende Strategie, zu der auch eine weitere Reform des Rentensystems gehört, bewältigt werden. Die in der Fortschreibung 2003 dargelegte Wirtschaftspolitik entspricht nicht voll und ganz den Empfehlungen in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, insbesondere denjenigen mit haushaltspolitischen Auswirkungen, einschließlich der Aufforderung, die konjunkturbereinigte Haushaltsposition jedes Jahr gemäß der Berechnung nach der gemeinsamen vereinbarten Methode um mindestens 0,5 % des BIP zu verbessern.
Darüber hinaus ist der projizierte Abbau des Schuldenstandes gefährdet, und es bedarf einer effizienten Kontrolle der gegenwärtigen staatlichen Primärausgaben, insbesondere ihrer festen Bestandteile wie Löhne und Transferleistungen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.