2004/344/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. März 2004 über die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve für die gemeinschaftlichen Strukturfondsinterventionen im Rahmen der Ziele 1, 2 und 3 sowie des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei außerhalb der Ziel-1-Regionen auf die Mitgliedstaaten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 883)
Text
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Article 1
Die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve für Ziel 1 auf die Mitgliedstaaten ist in Anhang 1 festgelegt.
Article 2
Die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve für Ziel 2 auf die Mitgliedstaaten ist in Anhang 2 festgelegt.
Article 3
Die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve für Ziel 3 auf die Mitgliedstaaten ist in Anhang 3 festgelegt.
Article 4
Die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve für das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei außerhalb der Ziel-1-Regionen auf die Mitgliedstaaten ist in Anhang 4 festgelegt.
Article 5
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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