2004/491/Euratom:Beschluss der Kommission vom 29. April 2004 zur Änderung des Beschlusses 1999/819/Euratom über den Beitritt der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit von 1994 in Bezug auf die dem Beschluss als Anhang beigefügte Erklärung
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Article 1
Die gemäß Artikel 30 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens über nukleare Sicherheit abgegebene Erklärung der Europäischen Atomgemeinschaft in der am 31. Januar 2000 beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergieorganisation hinterlegten Fassung wird durch folgende Erklärung ersetzt: „Erklärung der Europäischen Atomgemeinschaft gemäß Artikel 30 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens über nukleare Sicherheit Folgende Staaten gehören derzeit der Europäischen Atomgemeinschaft an: Königreich Belgien, Tschechische Republik, Königreich Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Republik Estland, Hellenische Republik, Königreich Spanien, Französische Republik, Irland, Italienische Republik, Republik Zypern, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Ungarn, Republik Malta, Großherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Republik Finnland, Königreich Schweden, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. Die Gemeinschaft erklärt, dass die Artikel 1 bis 5, Artikel 7 und die Artikel 14 bis 35 des Übereinkommens für sie gelten. Die Gemeinschaft ist aufgrund von Artikel 2 Buchstabe b) und der einschlägigen Artikel des Titels II Kapitel 3 ‚Der Gesundheitsschutz‘ des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft zusammen mit den genannten Mitgliedstaaten für die unter Artikel 7 und die Artikel 14 bis 19 des Übereinkommens fallenden Bereiche zuständig.“
Article 2
Die in Artikel 1 genannte Erklärung wird beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation, die das Übereinkommen verwahrt, schnellstmöglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses durch ein vom Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission bei den Internationalen Organisationen in Wien unterzeichnetes Schreiben zusammen mit der englischen, französischen und spanischen Fassung dieses Beschlusses hinterlegt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
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